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	<title>Kommentare zu: Zensursula-Anhörung: Es bleibt viel zu tun!</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft.</description>
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	<item>
		<title>Von: Petitionsausschuß zu #zensursula &#171; &#8230; Kaffee bei mir?</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-387668</link>
		<dc:creator>Petitionsausschuß zu #zensursula &#171; &#8230; Kaffee bei mir?</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 00:03:32 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Bei Netzpolitik steht jetzt eine Zusammenfassung mit allen Links. Update, 24.02.2010: Schönes Stimmungsbild von der Anhörung bei [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bei Netzpolitik steht jetzt eine Zusammenfassung mit allen Links. Update, 24.02.2010: Schönes Stimmungsbild von der Anhörung bei [...]</p>
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		<title>Von: Junge Piraten - News &#8211; Netzsperren jetzt Geschichte machen!</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-376613</link>
		<dc:creator>Junge Piraten - News &#8211; Netzsperren jetzt Geschichte machen!</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 10:44:02 +0000</pubDate>
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		<description>[...] [1] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28679177_kw08_petitionen/index.html [2] http://www.netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/ [3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700646.pdf [4] [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] [1] <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28679177_kw08_petitionen/index.html" rel="nofollow">http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28679177_kw08_petitionen/index.html</a> [2] <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/" rel="nofollow">http://www.netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/</a> [3] <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700646.pdf" rel="nofollow">http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700646.pdf</a> [4] [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373168</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 01:39:04 +0000</pubDate>
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		<description>@Numbercruncher, Manuel:
§ 2 Abs. 1 ZugErschwG lässt sich laut Aussagen von Juristen so auslegen, dass für die Exekutive ein gewisser Ermessensspielraum besteht. Insofern ist der Nichtanwendungserlass sehr wohl verfassungskonform.

Der Vergleich mit Mord, etc. ist Unsinn, da die Exekutive in diesem Bereich zum Handeln verpflichtet ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Numbercruncher, Manuel:<br />
§ 2 Abs. 1 ZugErschwG lässt sich laut Aussagen von Juristen so auslegen, dass für die Exekutive ein gewisser Ermessensspielraum besteht. Insofern ist der Nichtanwendungserlass sehr wohl verfassungskonform.</p>
<p>Der Vergleich mit Mord, etc. ist Unsinn, da die Exekutive in diesem Bereich zum Handeln verpflichtet ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Karsten</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373078</link>
		<dc:creator>Karsten</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:19:51 +0000</pubDate>
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		<description>@SteveGates das sehe ich wie @Numbercruncher:  Das Gesetz ist formal in Kraft, und kann daher formal beklagt werden.  Diese Klage kann dagegen nicht formal abgelehnt werden, höchstens wegen Geringfügigkeit; aber auch da habe ich ernste Zweifel, denn ein Gesetz kann nicht wegen einer Ausführungsbestimmung mal grundgesetzkonform und mal nicht sein.  Wenn es also nicht ganz schnell verschwindet, muss m.E. geklagt werden.  

Die Einwürfe der Grünen aus der Anhörung sind hier sehr ernst zu nehmen und können m.E. nicht so einfach mit Hinweis auf eine &quot;mach die Augen zu&quot;-Ausführungsanweisung als unbegründet bezeichnet werden.

Dass man Löschungen, die auch auf anderer Gesetzesgrundlage möglich wären, nun hiermit begründet und daraus eine Teillegitimation abzuleiten versucht, darf man auch nicht durchgehen lassen.

Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass schon bald, sobald sich der erste Rauch gelegt hat, irgend jemand aufstehen und versuchen wird die Ausführung einzuklagen, und der bekommt am Ende aus formalen Gründen Recht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@SteveGates das sehe ich wie @Numbercruncher:  Das Gesetz ist formal in Kraft, und kann daher formal beklagt werden.  Diese Klage kann dagegen nicht formal abgelehnt werden, höchstens wegen Geringfügigkeit; aber auch da habe ich ernste Zweifel, denn ein Gesetz kann nicht wegen einer Ausführungsbestimmung mal grundgesetzkonform und mal nicht sein.  Wenn es also nicht ganz schnell verschwindet, muss m.E. geklagt werden.  </p>
<p>Die Einwürfe der Grünen aus der Anhörung sind hier sehr ernst zu nehmen und können m.E. nicht so einfach mit Hinweis auf eine &#8220;mach die Augen zu&#8221;-Ausführungsanweisung als unbegründet bezeichnet werden.</p>
<p>Dass man Löschungen, die auch auf anderer Gesetzesgrundlage möglich wären, nun hiermit begründet und daraus eine Teillegitimation abzuleiten versucht, darf man auch nicht durchgehen lassen.</p>
<p>Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass schon bald, sobald sich der erste Rauch gelegt hat, irgend jemand aufstehen und versuchen wird die Ausführung einzuklagen, und der bekommt am Ende aus formalen Gründen Recht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Manuel</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373077</link>
		<dc:creator>Manuel</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 12:42:08 +0000</pubDate>
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		<description>Meiner Meinung geht Herr Stadler nicht auf die Fragen ein (siehe Petitionsaufzeichnung auf Bundestag.de). 

Was bringt ein Gesetz das nur halb angewendet wird. Es gibt hier keine Rechtssicherheit, denn es tritt morgen ein Gesetz in Kraft, das nur teilweise angewendet wird. Das BKA wird angewiesen, ein Teil des Gesetzes zu brechen. Herr Stadler sieht hier einen Handlungspielraum im Gesetz. Würde man dies auf andere Gesetze anwenden, gäbe es im Beispiel von Mord auch Handlungsspielraum. Der eine wird für Mord eingesperrt, beim anderen macht man eine Ausnahme. Das kann nicht die richtige Strategie sein. 

Möglich wären ausserdem in diesem Fall zum morgigen Tag auch ein Sperren der Seiten, auch wenn es von Seiten der Bundesregierung dementiert wird. Es geht hier schliesslich um ein Gesetz. Hier ist meines Erachtens auch Rechtsunsicherheit. 

Gehen wir nun ein Schritt weiter. Die Internetprovider haben aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit einzuschätzen, ob zukünftig Sperren durchgeführt werden. Geht es nach der aktuellen Diskussion, werden Sperrinfrarstrukturen wieder abgebaut. Was passiert dann aber im Fall der Rechtsanwendung des Gesetztes nach einem Jahr, wenn sich die Bundesregierung dazu entschliesst, dochmal Seiten zu sperren, obwohl es hierfür keine technische Möglichkeit mehr gibt. 

Wäre es nicht angebracht, das derzeitige Gesetz komplett aufzuheben, und erst dann von einem Löschgesetz zu sprechen. 

Vom Löschgestz selbst halte ich selbst wenig. Die gesetzlichen Rahmenbedingung existieren hierzulande bereits seit Jahrzehnten. Wenn ein Hoster von illegalen Inhalten hier in Deutschland erfährt, muss er löschen, sonst macht er sich mitverantwortlich, und kann als Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden.

Was soll in dem Löschgesetz geregelt werden, wenn es hier nur in Deutschland angewendet werden kann. Im Ausland ist unser neues Löschgesetz gar nicht anwendbar. 

Reicht hier nicht eine Handungsanweisung ans BKA, das Inhalte nach Kenntnisserlangung sofort an die ausländischen Behörden weitergeleitet werden müssen.

Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen Ratlos.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung geht Herr Stadler nicht auf die Fragen ein (siehe Petitionsaufzeichnung auf Bundestag.de). </p>
<p>Was bringt ein Gesetz das nur halb angewendet wird. Es gibt hier keine Rechtssicherheit, denn es tritt morgen ein Gesetz in Kraft, das nur teilweise angewendet wird. Das BKA wird angewiesen, ein Teil des Gesetzes zu brechen. Herr Stadler sieht hier einen Handlungspielraum im Gesetz. Würde man dies auf andere Gesetze anwenden, gäbe es im Beispiel von Mord auch Handlungsspielraum. Der eine wird für Mord eingesperrt, beim anderen macht man eine Ausnahme. Das kann nicht die richtige Strategie sein. </p>
<p>Möglich wären ausserdem in diesem Fall zum morgigen Tag auch ein Sperren der Seiten, auch wenn es von Seiten der Bundesregierung dementiert wird. Es geht hier schliesslich um ein Gesetz. Hier ist meines Erachtens auch Rechtsunsicherheit. </p>
<p>Gehen wir nun ein Schritt weiter. Die Internetprovider haben aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit einzuschätzen, ob zukünftig Sperren durchgeführt werden. Geht es nach der aktuellen Diskussion, werden Sperrinfrarstrukturen wieder abgebaut. Was passiert dann aber im Fall der Rechtsanwendung des Gesetztes nach einem Jahr, wenn sich die Bundesregierung dazu entschliesst, dochmal Seiten zu sperren, obwohl es hierfür keine technische Möglichkeit mehr gibt. </p>
<p>Wäre es nicht angebracht, das derzeitige Gesetz komplett aufzuheben, und erst dann von einem Löschgesetz zu sprechen. </p>
<p>Vom Löschgestz selbst halte ich selbst wenig. Die gesetzlichen Rahmenbedingung existieren hierzulande bereits seit Jahrzehnten. Wenn ein Hoster von illegalen Inhalten hier in Deutschland erfährt, muss er löschen, sonst macht er sich mitverantwortlich, und kann als Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden.</p>
<p>Was soll in dem Löschgesetz geregelt werden, wenn es hier nur in Deutschland angewendet werden kann. Im Ausland ist unser neues Löschgesetz gar nicht anwendbar. </p>
<p>Reicht hier nicht eine Handungsanweisung ans BKA, das Inhalte nach Kenntnisserlangung sofort an die ausländischen Behörden weitergeleitet werden müssen.</p>
<p>Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen Ratlos.</p>
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	<item>
		<title>Von: piercyha</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373057</link>
		<dc:creator>piercyha</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 22:32:17 +0000</pubDate>
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		<description>@Mnementh: Interessante Idee, relative Mehrheit genügt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Mnementh: Interessante Idee, relative Mehrheit genügt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mnementh</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373056</link>
		<dc:creator>Mnementh</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 22:18:21 +0000</pubDate>
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		<description>Mal als Frage: Kann ein Aufhebungsgesetz (wie die Vorschläge der Linken oder der Grünen) mit relativer Mehrheit beschlossen werden, oder braucht es dazu die absolute Mehrheit? Im ersteren Fall könnte man ja die MdBs der Regierungsparteien bitten sich zu enthalten, wenn die Opposition das Aufhebungsgesetz einbringt und dann würde es mit den Stimmen der Opposition beschlossen werden. Würde das funktionieren?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mal als Frage: Kann ein Aufhebungsgesetz (wie die Vorschläge der Linken oder der Grünen) mit relativer Mehrheit beschlossen werden, oder braucht es dazu die absolute Mehrheit? Im ersteren Fall könnte man ja die MdBs der Regierungsparteien bitten sich zu enthalten, wenn die Opposition das Aufhebungsgesetz einbringt und dann würde es mit den Stimmen der Opposition beschlossen werden. Würde das funktionieren?</p>
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	<item>
		<title>Von: Numbercruncher</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373052</link>
		<dc:creator>Numbercruncher</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 20:54:18 +0000</pubDate>
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		<description>@1: Ohne Jurist zu sein, aber dieser Anwendungserlass ist doch selbst nicht verfassungskonform (Gewaltenteilung und so). Wenn ein Gesetz verkündet wurde, ist es in Kraft, da sollten wir uns nichts vormachen. Von daher wäre das theoretisch eher wieder eine eigene Verfassungsklage wert ... (wäre für diesen Fall nicht allzu toll, aber wenn die Regierung so einfach damit durchkommt ohne dass sich jemand beschwert, packen sie diese Methoden vielleicht öfter aus *hust*).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@1: Ohne Jurist zu sein, aber dieser Anwendungserlass ist doch selbst nicht verfassungskonform (Gewaltenteilung und so). Wenn ein Gesetz verkündet wurde, ist es in Kraft, da sollten wir uns nichts vormachen. Von daher wäre das theoretisch eher wieder eine eigene Verfassungsklage wert &#8230; (wäre für diesen Fall nicht allzu toll, aber wenn die Regierung so einfach damit durchkommt ohne dass sich jemand beschwert, packen sie diese Methoden vielleicht öfter aus *hust*).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: piercyha</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373047</link>
		<dc:creator>piercyha</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 19:39:41 +0000</pubDate>
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		<description>Auf die Frage, mit welchen Ländern das BMI Verhandlungen führt, um KiPo Inhalte zu löschen, konnte Hr Schulz vom BMI nur en Land nennen - die USA. Ausgerechnet die USA, obwohl die Bundesregierung im Juni 2009 aufgrund der guten deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit keinen zusätzlichen Gesprächsbedarf sieht. Das BKA nutzt das gleiche Online-Formular wie die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Effektiver gehts wohl nicht.

http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf
Frage 8

Ist das Inkompetenz oder Bürger-Verarsche erster Klasse?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf die Frage, mit welchen Ländern das BMI Verhandlungen führt, um KiPo Inhalte zu löschen, konnte Hr Schulz vom BMI nur en Land nennen &#8211; die USA. Ausgerechnet die USA, obwohl die Bundesregierung im Juni 2009 aufgrund der guten deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit keinen zusätzlichen Gesprächsbedarf sieht. Das BKA nutzt das gleiche Online-Formular wie die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Effektiver gehts wohl nicht.</p>
<p><a href="http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf" rel="nofollow">http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf</a><br />
Frage 8</p>
<p>Ist das Inkompetenz oder Bürger-Verarsche erster Klasse?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Steve Gates</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2010/zensursula-anhoerung-es-bleibt-viel-zu-tun/#comment-373045</link>
		<dc:creator>Steve Gates</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 19:31:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=11638#comment-373045</guid>
		<description>Wie will Franziska Heine eigentlich Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz erheben, welches laut Anweisung des Bundesinnenministeriums an das BKA gar nicht ausgeführt werden soll und somit auch gar keine unmittelbare Beeinträchtigung von Grundrechten darstellen kann. Solch eine Klage dürfte daher doch wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht alleine schon aus formalen Gründen abgelehnt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie will Franziska Heine eigentlich Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz erheben, welches laut Anweisung des Bundesinnenministeriums an das BKA gar nicht ausgeführt werden soll und somit auch gar keine unmittelbare Beeinträchtigung von Grundrechten darstellen kann. Solch eine Klage dürfte daher doch wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht alleine schon aus formalen Gründen abgelehnt werden.</p>
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