Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig

Das war mal eine notwendige Entscheidung: Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der “vorrangigen Versammlungsfreiheit” und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.

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12 Kommentare

  1. Duker
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 14:47 | Permanent-Link

    Find ich super! Bleibt nun die Frage wie die Polizei die unbestimmten Begriffe “erheblich” und “tatsächliche Anhaltspunkte” definiert?

    Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/27/demos-polizei-darf-nicht-grundlos-filmen/

  2. ambee
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 14:54 | Permanent-Link

    boah gut, hab mich eh schon gewundert/geärgert wieso die bei der FsA letztes jahr mich einfach so gefilmt hatten.
    dachten wohl es fällt nicht auf wenn überall papp-kameras an stöcken hochgehalten werden.

  3. SmilerGrogan
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 15:20 | Permanent-Link

    Mehr als überfällig gewesen.

  4. (c)chrizz
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 15:42 | Permanent-Link

    Nicht nur bei Demos wurde/wird gefilmt was das Zeug hält. Auch bei Straßenfesten, wie z.B. dem Karneval der Kulturen wurde eifrig Bilmaterial erstellt. Der Videowagen mit der Kamera auf dem Teleskopmast war an diversen Stellen positioniert. Vielleicht hat aber auch nur mein ungeschultes Auge die von der Menge ausgehende Gefahr nicht erkannt…

  5. Jens
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 16:05 | Permanent-Link

    Gutes Urteil. Ob sich dadurch an solchen Videoüberwachungen was ändert wird sich zeigen müssen. Bisher ist ja viele (oder gar alle?) Einkesselungen im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft worden, trotzdem gibt’s die Kessel immer wieder mal. Nach dem Motto “erstmal machen, soll doch später jemand gegen klagen, wenn’s ihm nicht passt”…

  6. cervo
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 16:05 | Permanent-Link

    Darf ich nun auch keine Polizisten bei Demos mehr filmen?

  7. anonym
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 16:59 | Permanent-Link

    Letztlich lachhaft, wie fast alles was die Bullen betrifft. Die werden weiter filmen, haben sich doch noch nie ans Gesetz gahalten. Außerdem muß doch Berlin bloß die gesetzl. Grundlagen, die für solche Veranstaltungen gelten, leicht verändern, schon geht alles wieder.

  8. Alex
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 17:09 | Permanent-Link

    “tatsächliche Anhaltspunkte” sind schon eine gewissen rechtliche Hürde.

    Natürlich wird die Polizei trotzdem weiter filmen.

    Ich kann nur alle dazu aufrufen, das unerlaubte Filmen in Zukunft konsequent zu dokumentieren und danach auf jeden Fall Beschwerde einlegen. Das verursacht einen Haufen Papierkram und so entsteht irgendwann auch Druck, dass das illegale Filmen zumindest stark eingeschränkt wird, denn “tatsächliche Anhaltspunkte” für das Bestehen einer “erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit” müssen die erst mal benennen.

    Bitte handelt! Nach meiner Erfahrung wird die Videoüberwachung massiv und bewusst auch auf völlig friedlichen Demonstrationen eingesetzt, um die Teilnehmer zu belästigen und einzuschüchtern. Deshalb nochmal: Bitte Fälle illegalen Filmens durch die Polizei dokumentieren und Widerspruch einlegen! Jetzt sind wir am Drücker, und das ist langsam auch bitter nötig.

    • Ein Mensch
      Erstellt am 28. Juli 2010 um 12:34 | Permanent-Link

      Ein Verwaltungsrichter hat mir mal im Verlauf eines Eilverfahrens (einstweilige Anordnung) wegen rechtswidriger Auflagen bei einer Genehmigung eines Infostands gesagt, dass ich mich- falls die zuständige Behörde die Auflagen entgegen der Feststellung der Rechtswidrigkeit in seinem Beschluss doch durchzusetzen versucht – auch am Wochenende an den Notdienst des Verwaltungsgerichts wenden könnte und er hat mir eine Handynummer gegeben.

      Kann man nicht auch bei einer offensichtlich rechtswidrigen Videoaufzeichnung das Verwaltungsgericht sofort involvieren und ggf. die Aufzeichnung per Eilanordnung aussetzen lassen?

  9. Erstellt am 27. Juli 2010 um 17:45 | Permanent-Link

    Das ist so was von wischi-waschi, da erfindet die Einsatzleitung dann eben einfach irgendeinen Grund, es es wird munter weitergefilmt.

  10. Letzte Welle
    Erstellt am 27. Juli 2010 um 18:01 | Permanent-Link

    Oh ja, was freut mich diese Entscheidung! Jetzt müssen wir bei Demos nicht mehr diese Beobachtung mit dem “Ich-hab-Ja nichts-Zu-Verbergen-Fatalismus” ertragen. Und endlich kann die Polizei auch wieder wirkungsvoll auf diese Unverhältnismäßige Überwachung angesprochen werden – hoffe ich. Obwohl das Gefahr in Verzug Argument natürlich von Seiten der Polizei weiter gebracht werden wird. Dennoch, so einfach wird diese Argumentation nicht mehr.

  11. Erstellt am 28. Juli 2010 um 22:46 | Permanent-Link

    Interessiert den lieben Herrn Glietsch nur überhaupt nicht. Der will fleißig weiter filmen und in Berufung gehen.

    http://berlinnow.org/?p=196

3 Trackbacks

  1. [...] netzpolitik.org] Das könnte Dich auch interessieren:Wer sich in der Nähe von Demonstrationen aufhält [...]

  2. Von Info-Netz-Düsseldorf am 28. Juli 2010 um 13:00

    [...] hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.Quelle: Heise.de / via netzpolitik.org Das Versammlungsrecht erlaube Aufnahmen aber nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme [...]

  3. Von Hirschfresse am 28. Juli 2010 um 20:45

    Videoüberwachung bei Berliner Demos…

    bei netzpolitik: Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig…….

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