Heise schlägt Musikindustrie vor BGH

Herzlichen Glückwunsch: Der Heise-Verlag hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen eine Klage der Muuikindustrie durchgesetzt, die zur Dokumentation im Rahmen der Berichterstattung Verlinkungen auf eine Firmen-Webseite verhindern wollte, wo auf den Unterseiten Kopierschutzknacker angeboten werden: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot.

Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an. Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die klagenden Firmen der Musikbranche zu tragen.

Eine schriftliche Begründung gibt es erst in wenigen Monaten. Bei Heise findet sich auch eine Dokumentation des Verfahrens, was sich seit 2005 hinzog: Dokumentation: Heise versus Musikindustrie.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

5 Kommentare

  1. Joerg
    Erstellt am 15. Oktober 2010 um 11:56 | Permanent-Link

    Kleine Korrektur: Es ging um die Verlinkung auf die Eingangsseite der Firma, wie sie in Online-Berichterstattungen üblich ist. Kopierschutzknacker wurden lediglich auf Unterseiten angeboten.

  2. ds
    Erstellt am 15. Oktober 2010 um 15:06 | Permanent-Link

    5 Jahre hat sich das nun hingezogen? Das ist dann bestimmt für beide Seiten nicht besonders billig, kleinere Blogger “würden” daran wohl zu grunde gehen..

  3. Tharben
    Erstellt am 15. Oktober 2010 um 16:10 | Permanent-Link

    YES! Eine großartige Nachricht zum Wochenende!

    In Anbetracht dieses Zitates eines Vertreters der Verwerterlobby

    Kinderpornografie ist großartig. Sie ist großartig, weil Politiker Kinderpornografie verstehen. Indem wir diese Karte ausspielen, können wir sie zum Handeln und zum Blockieren von Websites bringen. Und wenn sie das erst einmal gemacht haben, dann können wir sie dazu bringen, Filesharing-Sites zu blockieren.

    möchte ich wie immer, wenn es um die Musikindustrie geht, die Frage stellen:

    Wann, liebe Musikindustrie, sterbt ihr endlich? Nehmt das private Hetzfernsehen am besten gleich mit, damit uns Pornosteffi vom Leib bleibt.

  4. Rainer
    Erstellt am 15. Oktober 2010 um 20:49 | Permanent-Link

    Sehr schön! Nicht, dass es die Musikindustrie in ihrer Philosophie ändern wird, aber zumindest werden sich solche Schwachsinnsklagen nicht mehr lohnen.

    Aber ich hab’s schonmal gesagt, mit dieser Paranoia schießen die sich nur selbst ins Bein…

Ein Trackback

  1. [...] verlinkter Content? Publiziert am 15. Oktober 2010 von Steffen TweetHeise (und auch Netzpolitik) berichtet heute vom Urteil im eigenen Rechtsstreit mit der Musikindustrie – “Heise vs. [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.