Auskunft über SWIFT-Daten fast unmöglich

Monika Ermert hat für heise mal recherchiert, wie denn nun die Datenschutz-Rechte nach dem neuen SWIFT-Abkommen funktionieren. Angeblich, so Kommission, Rat und Konservative, Sozialdemokraten ud Liberale im Europäischen Parlament, gibt es doch nun einen durchsetzbaren Anspruch auf Auskunft, Korrektur und Löschung im Missbrauchsfall. Ermerts Ergebnis:

EU-Bürger sollen laut dem jüngst verabschiedeten Abkommen zwischen den Europäischen Institutionen und dem US-Finanzministerium Auskunftsrechte über das Treiben der US-Terrorjäger beim Zugriff auf EU-Banktransfersdaten (Terrorist Financial Tracking Programm, TFTP) erhalten. heise online machte die Probe aufs Exempel und versuchte sich beim US-Finanzministerium, bei den EU-Institutionen und bei den nationalen Datenschutzbeauftragten schlau zu machen, wie man nun Auskunft darüber erlangen kann, ob und welche persönlichen Daten beim US-Finanzministerium auf Halde liegen. Bemerkenswert dazu vor allem die Antwort aus dem US-Ministerium: Man bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können. (…)
Im Ergebnis müssen Bürger, die erwägen, die über sie in den USA gespeicherten Daten abzufragen, sich wie schon im Fall der Flugpassagierdaten in ein für sie vorerst völlig undurchsichtiges Verfahren begeben. (…) Und was sagt das US-Finanzministerium zur Frage, ob EU-Bürger nun wegen eines TFTP-Widerspruchs vor ein US-Gericht ziehen können und ob man denn gewillt ist, Auskunftsrechte oder gar Ansprüche auf Löschung zu gewähren? Gar nichts.

Auf der Webseite des Europaparlaments findet man übrigens unter Punkt 1 die vollständige Liste, welche Abgeordneten bei SWIFT wie gestimmt haben. Das ist sicherlich hilfreich für künftige Wahlen oder Kampagnen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, EU, Überwachung und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Ralf Bendrath, Netzpolitik.org.

2 Kommentare

  1. ninjaturkey
    Erstellt am 20. Juli 2010 um 20:27 | Permanent-Link

    Und – ist jetzt irgendwer hier in irgendeiner Weise darüber erstaunt? Seit längerem gehe ich (auch) netzpolitisch immer von der schlechteste Alternative aus und werde praktisch nie enttäuscht.

    Warum ich immer noch gut drauf bin? Muss wohl an den aufmunternden Texten von fefe liegen. ;-)

  2. Erstellt am 1. August 2010 um 20:32 | Permanent-Link

    Es ist mir ja so peinlich !

    Eigentlich ist mir ja keine Terrororganisation bekannt, die von Europa aus im nicht-europaeischen Ausland gegruendet wurde.
    Das muss ja nichts bedeuten.

    Bedeutet aber das SWIFT-Abkommen auch, dass
    europaeische Terrorfahnder einen luecken-
    losen Ueberblick ueber us-amerikanische
    Ueberweisungen, zum Beispiel nach Pakistan,
    bekommen ?

    Ganz knapp: Mir fehlt in der ohnedies schon
    mageren Berichterstattung ueber den Verkauf
    europaeischer Firmendaten an die amerikanischen
    Wettbewerber eine information ueber die
    balances,…..wo ich schon den checks
    durch den Standard-Sauerland in Strasbourg nicht traue.

2 Trackbacks

  1. Von Splitter 25 « … Kaffee bei mir? am 20. Juli 2010 um 19:43

    [...] Ja nee, is klar: Wenn ich Auskunft über die Weitergabe und Speicherung meiner eigenen Bankdaten haben will, muß ich sie bei [...]

  2. [...] nach dem neuen SWIFT-Abkommen gewährleistet werden. Nämlich gar nicht: Es konnte weder eine Information über die Gestaltung des Auskunftsverfahrens an sich noch über etwaige Kosten oder Fristen [...]

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