Auf einen interessanten Kommentar von Prof. Dr. Thomas Hoeren im Beck-Blog verweist Telemedicus: Sperrungspflichten und Transparenzrichtlinie – Die Bundesregierung verstößt gegen Europarecht.
Hoeren geht davon aus, dass der Plan gegen die Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie verstösst. Das sind rein formale Gründe, die er hier beschreibt:
Die Notifizierungspflicht der Richtlinie betrifft nicht schlechthin alle nationalen Regelungen, die die Dienste der Informationsgesellschaft in irgendeiner Weise berühren, sondern gilt lediglich für eine bestimmte Kategorie nationaler Maßnahmen, nämlich diejenigen nationalen Vorschriften, die speziell auf die Dienste der Informationsgesellschaft abzielen. Die vorgesehenen Sperrungspflichten regeln speziell Dienste in der Informationsgesellschaft. Sie greifen als nationaler Alleingang in Fragen ein, die gerade im Hinblick auf die Diskussionen im Europäischen Parlament über Sperrungspflichten im Internet von europaweiter Bedeutung sind. Insofern ist eine Notifizierungspflicht wahrscheinlich, der die Bundesregierung bislang nicht nachgekommen ist.








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