US-Regierung bindet Fördermittel an Netzneutralität

In den USA gibt es jetzt 4,7 Milliarden US-Dollar Fördermittel als Stimulus für den Ausbau von Breitbandinternetanschlüssen. Doch die Bedingung ist: Geld gibts nur, wenn die Netzneutralität gewährt bleibt. Golem berichtet darüber: US-Regierung bindet Fördermittel an Netzneutralität.

Für einige der großen Netzbetreiber dürften die staatlichen Fördermittel jedoch nicht so attraktiv sein. Denn deren Vergabe ist an Auflagen zur Netzneutralität gebunden. Die Unternehmen, die die staatlichen Finanzhilfen in Anspruch nehmen, müssen sich an die Richtlinien der Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) halten. Sie besagen, dass Nutzer einen Anspruch auf ungehinderten Zugang zu legalen Inhalten mit zugelassenen Geräten und Diensten ihrer Wahl haben. Die Netzbetreiber dürfen deshalb den Datenverkehr nicht absichtlich sperren oder verlangsamen. Über ihre Maßnahmen zum Netzwerkmanagement müssen sie auf ihrer Website informieren.

Warum kann denn unsere Bundesregierung das nicht mal kopieren? Hier ist das Thema Netzneutralität noch nicht mal in der Politik angekommen. Liegt auch an der Deutschen Telekom, die schon massiv Lobbying gegen Netzneutralität macht.

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 3. Juli 2009 um 18:50 | Permanent-Link

    “ungehinderten Zugang zu legalen Inhalten” womit für die Zensur doch der Weg wieder frei is -.-

  2. Erstellt am 4. Juli 2009 um 14:46 | Permanent-Link

    Staatsfeind schrieb:
    ” “ungehinderten Zugang zu legalen Inhalten” womit für die Zensur doch der Weg wieder frei is -.- ”

    Nicht ganz. Denn das bedeutet, das wirklich nur exakt die illegalen Inhalte betroffen sein dürfen. Ein Zensursula Stopschild ist damit völlig ausgeschlossen.

Ein Trackback

  1. Von Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org am 22. Dezember 2009 um 14:54

    [...] In den USA gibt es jetzt 4,7 Milliarden US-Dollar Fördermittel als Stimulus für den Ausbau von Breitbandinternetanschlüssen. Doch die Bedingung ist: Geld gibts nur, wenn die Netzneutralität gewährt bleibt. [...]

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