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	<title>Kommentare zu: Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 25 May 2012 23:21:12 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Von: Hooligans (Film)</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-408519</link>
		<dc:creator>Hooligans (Film)</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 12:46:52 +0000</pubDate>
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		<description>[...]           Lest Euch mal das durch, ich denke da ist das Ganze gut beschrieben.  Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co : netzpolitik.org                 Zitieren              + [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]           Lest Euch mal das durch, ich denke da ist das Ganze gut beschrieben.  Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co : netzpolitik.org                 Zitieren              + [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Jessica</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-401105</link>
		<dc:creator>Jessica</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 15:19:31 +0000</pubDate>
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		<description>hää also ich versteh des jetzt mal so nicht darf man jetzt lieder von youtube dowloaden oder nicht ?????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hää also ich versteh des jetzt mal so nicht darf man jetzt lieder von youtube dowloaden oder nicht ?????</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wo ladet ihr eure Musik runter? - BVB-Fanforum &#124; Das Dortmund Forum</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-384874</link>
		<dc:creator>Wo ladet ihr eure Musik runter? - BVB-Fanforum &#124; Das Dortmund Forum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 20:09:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Hansi</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-376285</link>
		<dc:creator>Hansi</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Mar 2010 20:26:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-376285</guid>
		<description>Wenn im Artikel auch nur ein einziger Paragraf oder ein Gerichtsurteil stünde könnte man den Artikel vielleicht ernst nehmen. 

Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen Download und Stream.

Im dazugehörenden §53 steht wortwörtlich:
\Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird\
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Zwar enthält der §44 UrhG einen Passus über vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, allerdings bezieht er sich auf Zwischenspeicherungen für Weiterleitungen (z.B. Caches bei Internetprovider oder Proxies).


Beim nächsten Artikel lieber mal Gesetze zitieren als den Kindern da draussen Angst machen mit unspezifizierbaren Begriffen wie \rechtliche Grauzone\ oder \mit Sicherheit\ oder \YouTube ist bekannt\.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn im Artikel auch nur ein einziger Paragraf oder ein Gerichtsurteil stünde könnte man den Artikel vielleicht ernst nehmen. </p>
<p>Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen Download und Stream.</p>
<p>Im dazugehörenden §53 steht wortwörtlich:<br />
\Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird\<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html" rel="nofollow">http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html</a></p>
<p>Zwar enthält der §44 UrhG einen Passus über vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, allerdings bezieht er sich auf Zwischenspeicherungen für Weiterleitungen (z.B. Caches bei Internetprovider oder Proxies).</p>
<p>Beim nächsten Artikel lieber mal Gesetze zitieren als den Kindern da draussen Angst machen mit unspezifizierbaren Begriffen wie \rechtliche Grauzone\ oder \mit Sicherheit\ oder \YouTube ist bekannt\.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Gregor&#39;s Blog</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-370592</link>
		<dc:creator>Gregor&#39;s Blog</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 17:54:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-370592</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Programmtipp (Radio) Urheberrecht bei Videos aus dem Internet...&lt;/strong&gt;

Laut Abstimmung mache ich am 13.02.2010 von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr mit Till Kreutzer von irights.info auf Radio GFM eine Sendung zum Thema: Urheberrecht bei Videos aus dem Internet. In dieser Sendung klären wir was man mit Videos und Filmen aus dem In...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Programmtipp (Radio) Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8230;</strong></p>
<p>Laut Abstimmung mache ich am 13.02.2010 von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr mit Till Kreutzer von irights.info auf Radio GFM eine Sendung zum Thema: Urheberrecht bei Videos aus dem Internet. In dieser Sendung klären wir was man mit Videos und Filmen aus dem In&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Radio GFM - GEMA-FREIE MUSIK - Blog</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-369580</link>
		<dc:creator>Radio GFM - GEMA-FREIE MUSIK - Blog</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 16:54:54 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;GFM Quatsch: Urheberrecht bei Videos aus dem Internet...&lt;/strong&gt;

Unser Thema dieses mal in GFM-Quatsch ist: &#8220;Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8221;. Till Kreuter von irights.info beantwortet uns einige Fragen dazu. Auf der Seite von irights.info fand man vor einiger Zeit einen Artikel zu diesem Thema....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>GFM Quatsch: Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8230;</strong></p>
<p>Unser Thema dieses mal in GFM-Quatsch ist: &#8220;Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8221;. Till Kreuter von irights.info beantwortet uns einige Fragen dazu. Auf der Seite von irights.info fand man vor einiger Zeit einen Artikel zu diesem Thema&#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Patrick</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-367273</link>
		<dc:creator>Patrick</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 20:30:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-367273</guid>
		<description>Darf ich denn auch keine Serien online schauen, die auch im Fernsehen laufen? Ich zahle ja GEZ und Strom für meinen Laptop wie für den Fernseher. Mehr Kosten fallen ja auch nicht an. Und ich kann genausogut mit meinem Videorekorder (ja ich besitze noch einen :P) oder einen DVD-Rekorder die Serien aufnehmen, das wird ja soweit ich weiß nicht geahndet. Warum ist das so? Ist doch totaler Schwachsinn, dass das eine Erlaubt, das andere aber verboten ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Darf ich denn auch keine Serien online schauen, die auch im Fernsehen laufen? Ich zahle ja GEZ und Strom für meinen Laptop wie für den Fernseher. Mehr Kosten fallen ja auch nicht an. Und ich kann genausogut mit meinem Videorekorder (ja ich besitze noch einen :P) oder einen DVD-Rekorder die Serien aufnehmen, das wird ja soweit ich weiß nicht geahndet. Warum ist das so? Ist doch totaler Schwachsinn, dass das eine Erlaubt, das andere aber verboten ist.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-363272</link>
		<dc:creator>Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:43:14 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#187; LINKLOAD vom 30.11.2009 [UPLOAD Blog]</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-359014</link>
		<dc:creator>&#187; LINKLOAD vom 30.11.2009 [UPLOAD Blog]</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 08:22:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] einen interessanten Beitrag zum Thema Online-Video und Urheberrecht bin ich bei netzpolitik.org gestoßen. Was darf ich als Nutzer und wann verstoße ich gegen das [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] einen interessanten Beitrag zum Thema Online-Video und Urheberrecht bin ich bei netzpolitik.org gestoßen. Was darf ich als Nutzer und wann verstoße ich gegen das [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Manuel</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358708</link>
		<dc:creator>Manuel</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 19:08:42 +0000</pubDate>
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		<description>Die Frage ist, ob die blosse Nennung von k in o. to strafrechtlich verfolgt werden kann, wie hier geschehen ist. Eigentlich ist ja die blosse Nennung auch eine gewisser Werbung für solche Portale.

Vor einigen Jahren gab es bei heise ein Problem, es durften keine URLs zu Seiten genannt werden, die Software fur die Kopierschutzaushebelung bereitstellen.

Im übrigen muss ich Vincent beispflichten, beim DivX Streaming wird normalerweise eine Kopie auf der Platte gespeichert, die bis zum Schliessen des Browsers nicht gelöscht wird. Mit entsprechender Option kann das File auch dauerhaft gespeichert werden. Man befindet sich daher in der gleichen Grauzone, wie beim Downloaden von Content über Rapidshare.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage ist, ob die blosse Nennung von k in o. to strafrechtlich verfolgt werden kann, wie hier geschehen ist. Eigentlich ist ja die blosse Nennung auch eine gewisser Werbung für solche Portale.</p>
<p>Vor einigen Jahren gab es bei heise ein Problem, es durften keine URLs zu Seiten genannt werden, die Software fur die Kopierschutzaushebelung bereitstellen.</p>
<p>Im übrigen muss ich Vincent beispflichten, beim DivX Streaming wird normalerweise eine Kopie auf der Platte gespeichert, die bis zum Schliessen des Browsers nicht gelöscht wird. Mit entsprechender Option kann das File auch dauerhaft gespeichert werden. Man befindet sich daher in der gleichen Grauzone, wie beim Downloaden von Content über Rapidshare.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Vincent</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358680</link>
		<dc:creator>Vincent</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 13:50:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-358680</guid>
		<description>Sehr guter Artikel, doch ich empfehle dringend die aktuelle Chaosradio Express-Folge &quot;CRE137 AV Streaming&quot; zu hören. Dort wird ausführlich der Unterschied zwischen &quot;Streaming&quot; und &quot;Progressive Download&quot; erklärt. Auf youtube, kino.to und Konsorten streamt man nicht, sondern läd die Filmdatei herunter und fängt an zu gucken, bevor der Film vollständig auf der Platte ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr guter Artikel, doch ich empfehle dringend die aktuelle Chaosradio Express-Folge &#8220;CRE137 AV Streaming&#8221; zu hören. Dort wird ausführlich der Unterschied zwischen &#8220;Streaming&#8221; und &#8220;Progressive Download&#8221; erklärt. Auf youtube, kino.to und Konsorten streamt man nicht, sondern läd die Filmdatei herunter und fängt an zu gucken, bevor der Film vollständig auf der Platte ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Link-Ecke #5 &#8211; campino2k - das Blog von Christian Jung über Design, Web, digitales Leben, Linux, Open Source, Fotografie und den Rest des Lebens</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358571</link>
		<dc:creator>Link-Ecke #5 &#8211; campino2k - das Blog von Christian Jung über Design, Web, digitales Leben, Linux, Open Source, Fotografie und den Rest des Lebens</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 23:05:50 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co Videos sind angesagt im Internet: Per DSL kommen die neuesten Kinofilme in Minutenschnelle ins Haus, per UMTS und Datenflat kann man sie sich auf dem Mobiltelefon anschauen, YouTube erlaubt das Einbauen in die eigene Website und mit zus&#228;tzlichen Programmen kann man sie auf die eigene Festplatte speichern. Nur: was darf man und womit verst&#246;&#223;t man gegen das Urheberecht? [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Urheberrecht: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co Videos sind angesagt im Internet: Per DSL kommen die neuesten Kinofilme in Minutenschnelle ins Haus, per UMTS und Datenflat kann man sie sich auf dem Mobiltelefon anschauen, YouTube erlaubt das Einbauen in die eigene Website und mit zus&#228;tzlichen Programmen kann man sie auf die eigene Festplatte speichern. Nur: was darf man und womit verst&#246;&#223;t man gegen das Urheberecht? [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Aponaut</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358496</link>
		<dc:creator>Aponaut</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 17:52:29 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Digitaler Werkgenuss...&lt;/strong&gt;

Till Kreutzer und John-Hendrik Weitzmann haben den Artikel Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co veröffentlicht, in dem es um Urheberrecht und Legalität bzgl Streaming via Youtube, kino.to &amp; co geht. Es werden Geanken zur Streaming Technologie ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Digitaler Werkgenuss&#8230;</strong></p>
<p>Till Kreutzer und John-Hendrik Weitzmann haben den Artikel Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co veröffentlicht, in dem es um Urheberrecht und Legalität bzgl Streaming via Youtube, kino.to &amp; co geht. Es werden Geanken zur Streaming Technologie &#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mike</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358436</link>
		<dc:creator>Mike</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 13:06:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-358436</guid>
		<description>Die Rechtslage zeigt nur, wie absolut sinnlos und absurd aktuelle Gesetze gegen das sind, was man mit Fug und Recht &quot;digitale Revolution&quot; nennen kann.

Jede Information, die sich in Zahlen kodieren lässt, ist auch wieder dekodierbar. Da greifen keine Gesetze. Wie lange probieren Sie es denn schon? Napster ist jetzt schon fast 10 Jahre her, und die Content-Industrie hat ihre Linie kein Stück geändert. Was war der Effekt? Es gibt heutzutage 1000 Napsters. Es wird immer leichter, jetzt kann ich Filme sogar schon vor Kinostart im Netz sehen. Da kriege ich nur noch einen mitleidigen Lachanfall, wenn Youtube ab und zu meldet, das dieses  Video leider wegen eines Urheberanspruchs in meinem Land nicht verfügbar sei.  

Selbst, wenn man das Internet abklemmen würde - dann tauscht man auf dem Schulhof eben die komplette Rock+Pop-Geschichte seit 1950 eben auf einer einzigen externen 2,5&quot;-Festplatte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtslage zeigt nur, wie absolut sinnlos und absurd aktuelle Gesetze gegen das sind, was man mit Fug und Recht &#8220;digitale Revolution&#8221; nennen kann.</p>
<p>Jede Information, die sich in Zahlen kodieren lässt, ist auch wieder dekodierbar. Da greifen keine Gesetze. Wie lange probieren Sie es denn schon? Napster ist jetzt schon fast 10 Jahre her, und die Content-Industrie hat ihre Linie kein Stück geändert. Was war der Effekt? Es gibt heutzutage 1000 Napsters. Es wird immer leichter, jetzt kann ich Filme sogar schon vor Kinostart im Netz sehen. Da kriege ich nur noch einen mitleidigen Lachanfall, wenn Youtube ab und zu meldet, das dieses  Video leider wegen eines Urheberanspruchs in meinem Land nicht verfügbar sei.  </p>
<p>Selbst, wenn man das Internet abklemmen würde &#8211; dann tauscht man auf dem Schulhof eben die komplette Rock+Pop-Geschichte seit 1950 eben auf einer einzigen externen 2,5&#8243;-Festplatte.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: markus</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/urheberrecht-video-nutzung-bei-youtube-kino-to-und-co/#comment-358362</link>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 09:34:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.netzpolitik.org/?p=9888#comment-358362</guid>
		<description>@Martin: Ich bin nicht der Verfasser, das waren John Weitzmann und Till Kreutzer. Ich hab ihren Artikel hier nur reinkopiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Martin: Ich bin nicht der Verfasser, das waren John Weitzmann und Till Kreutzer. Ich hab ihren Artikel hier nur reinkopiert.</p>
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	</item>
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