Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken

Bei iRights.info gibt es ein Dossier von Philipp Otto über “Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken”:

In Sozialen Netzwerken wie schülerVZ, Facebook oder wer-kennt-wen werden alle Inhalte wie Nachrichten, Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von den Nutzern selbst eingestellt. Philipp Otto erläutert, worauf man achten muss, wenn man selbst sein Profil ins Netz stellt, und was man tun kann, wenn die eigenen Rechte verletzt werden.

Hier sind die einzelnen Teile:

Teil 1: Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
Teil 2: Wenn die eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden
Teil 3: Urheberrechte in sozialen Netzwerken
Teil 4: Wenn man selbst gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen hat

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Urheberrecht und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

Ein Kommentar

  1. Erstellt am 15. Juli 2009 um 17:11 | Permanent-Link

    Schöne& durchaus lesenswerte Zusammenfassung, auch wenn ich das größtenteils schon vorher wusste.

4 Trackbacks

  1. [...] Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken [...]

  2. [...] zu SchülerVZ (imho blauäugig, wer glaubt, dass StudiVZ, Facebook oder MySpace sicherer wären): – Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken (netzpolitik.org) – Datenleck bei SchülerVZ (Update) (netzpolitik.org) – Festnahme wegen [...]

  3. Von Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org am 22. Dezember 2009 um 13:03

    [...] Bei iRights.info gibt es ein Dossier von Philipp Otto über “Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken”. [...]

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