Schwarz-Gelb plant dritten Korb

Schwarz-Gelb plant Medienberichten zufolge einen dritten Korb beim Urheberrecht. Das ist nichts neues, war der Prozess doch lange angekündigt. Allerdings sollte es beim dritten Korb eigentlich um bessere Bedingungen für Wissenschaft und Forschung gehen. Nun sind die Weichen aber in eine andere Richtung gestellt worden.

Wie erwartet will sich Schwarz-gelb für “ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit” einsetzen. Das bedeutet wieder weniger Verbraucherrechte und mehr Rechte für die Verwerter.

Ein besonderes Anliegen ist Schwarz-Gelb die “entschlossene Weiterentwicklung” des Urheberrechts, da dieses “in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion” einnehme. Daher sollen “ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit” erreicht werden. Auf ein Modell der “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverstöße im Internet nach dem “Three Strikes”-Ansatz wollen CDU, CSU und FDP in diesem Rahmen aber verzichten. Stattdessen haben sie verabredet, “zügig” die Arbeit an einem “Dritten Korb” zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aufzunehmen.

Auch wenn das französische Modell der Internetsperrungen abgelehnt wird, werden wir eine Debatte um eine “wirksame Durchsetzbarkeit” bekommen. Wie man in anderen Staaten wie Großbritanien sehen kann, braucht man für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen kein französisches Modell mit einer Behörde.

Meine Vermutung ist, dass man Druck auf die Provider aufbauen wird, auf Basis der AGB Nutzern die Verträge zu sperren und diese damit vom Internet auszuschließen. Gleichzeitig wird man versuchen, durch Bandbreitendrosselung und andere Wege gegen Tauschbörsen vorzugehen. Was soll auch sonst kommen, wenn man durch weitere Maßnahmen “ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit” erreichen will? Die Forderungen der Content-Industrie-Lobby liegen schon alle länger auf dem Tisch. Schwarz-gelb wird sich freuen, diese endlich auch erfüllen zu können.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights, Urheberrecht und getagged , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

2 Kommentare

  1. Michael
    Erstellt am 22. Oktober 2009 um 19:26 | Permanent-Link

    … und die Auflösung bzw. das Ergebnis der Verhandlungen gibt es dann Sonntag :)

  2. Erstellt am 22. Oktober 2009 um 19:50 | Permanent-Link

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass wo liberal drauf steht nicht unbedingt liberal drin ist.

5 Trackbacks

  1. Von jot*be :: Daily. am 22. Oktober 2009 um 21:21

    Links des Tages…

    Privat-TV: »Gefährlicher als Kernenergie« (via):

    Um die Bürger vor den schädlichen Einflüssen einer Reizüberflutung zu schützen, wollen die Sozialdemokraten notfalls das Grundgesetz ändern.

    E-Books in Bibliotheken – Nach sieben Tagen löscht si…

  2. Von Ruhrpilot » ruhrbarone am 23. Oktober 2009 um 08:16

    [...] Urheberrecht: Schwarz-Gelbplant dritten Korb…Netzpolitik [...]

  3. Von DIGITALE LINKE am 23. Oktober 2009 um 11:09

    [...] Beckedahl stellte sich gestern auf netzpolitik.org der interessanten Frage, wie die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte „entschlossen[e]“ [...]

  4. Von DIGITALE LINKE am 28. Oktober 2009 um 23:10

    [...] Die Betonung liegt hier auf keine gesetzlichen Internetsperren. Anzunehmen ist, dass die Koalition zum Schutz von Verwertungsinteressen Einflußnahmen und Gesetzesinitiativen auf der Ebene der Provider ergreift. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen könnten dann durch Bandbreitendrosselung sowie Vertragssperren für Nutzerinnen und Nutzer auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geahndet werden (siehe hierzu Markus Beckedahl). [...]

  5. [...] für “gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen” abgelehnt hat. Wir haben hier schon vermutet, dass man den britischen Weg nehmen wird, der ebenso auf “gesetzliche Internetsperren” [...]

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