Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig

Erfreuliche Nachrichten aus Rumänien berichtet die Futurezone: Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig.

Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax. Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

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9 Kommentare

  1. tf
    Erstellt am 9. Oktober 2009 um 12:39 | Permanent-Link

    Sehr schoen! Wie ist eigentlich der aktuelle Stand in Deutschland da sollte/wurde doch auch geklagt/geklagt werden?!

    • markus
      Erstellt am 9. Oktober 2009 um 12:47 | Permanent-Link

      @tf: Die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Das wird sich diesen Herbst / Winter voraussichtlich damit befassen, evtl erstmal mit einer Anhörung.

  2. Erstellt am 9. Oktober 2009 um 15:44 | Permanent-Link

    Da darf man die Rumänen ganz herzlich beglückwünschen.

    Und ich habe endlich ein Land auf meiner Liste, in das man auswandern kann, wenn hier der Überwachungswahnsinn nicht gekippt wird. Und dann gar nicht mal so weit weg, fein.

  3. Felix
    Erstellt am 9. Oktober 2009 um 18:39 | Permanent-Link

    Ist das nun die erste Entscheidung eines Verfassungsgerichts gegen eine EU-Richtlinie? Das würde dann nun wirklich interessante Folgen nach sich ziehen…

  4. Erstellt am 9. Oktober 2009 um 21:32 | Permanent-Link

    Das zieht keine negativen Folgen für die EU nach sich. Die Verfassung wird einfach geändert…

  5. Manuel
    Erstellt am 10. Oktober 2009 um 03:08 | Permanent-Link

    Nicht nur Rumänien, sondern auch Bulgarien hatte bereits im Dez. 2008 die Vorratsdatenspeicherung gekippt!
    Damit hätten wir schon 2 EU-Staaten OHNE jedwelche Vorratsdatenspeicherung!

    Und die Rumänen werden auch keine Fingerabdrucke im Pass haben.. dagegen sträuben sich die Bürger dort, in Gegensatz zu Deutschland …

  6. Hans
    Erstellt am 10. Oktober 2009 um 06:38 | Permanent-Link

    Liegt wohl daran, dass dort in der Bevölkerung die schmerzhafte Erinnerung an Securitate und Co. noch präsent ist.

    Im Gegensatz zu Deutschland, wo Stasi- und Gestapo-Methoden immer mehr Anklang finden.

  7. Dirk
    Erstellt am 10. Oktober 2009 um 11:16 | Permanent-Link

    mir kam da gleich ein abwegiger(?) Gedanke:
    Vielleicht hat es doch etwas für sich, wenn man sein Staatswesen schon auf einer Revolution gegen den (kommunistischen) Totalitarismus gegründet hat, dass diese nicht friedlich war….

  8. Erstellt am 10. Oktober 2009 um 15:06 | Permanent-Link

    Dass uns gerade Rumänien Freiheitsrechte mit ihrer Verfassung lehren möchte ist schon paradox. Trotzdem eine interessante Entscheidung in der Reihe weiterer …

4 Trackbacks

  1. Von Blog Fürst » Links 091010 am 10. Oktober 2009 um 10:28

    [...] Vorhut des Bundesverfassungsgerichts [...]

  2. Von Jahresrückblick 2009 : netzpolitik.org am 22. Dezember 2009 um 15:37

    [...] Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig. [...]

  3. [...] sich jetzt fragt, wieso die zu diesem Ergebnis kommen, das eher an das rumänische Verfassungsgericht erinnert als an das deutsche, das eine eng begrenzte Vorratsdatenspeicherung mit sehr engen [...]

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