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	<title>Kommentare zu: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft.</description>
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		<title>Von: Blog Fürst &#187; Entscheidung zur &#8220;Link-Link-Hausdurchsuchung&#8221;</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-379000</link>
		<dc:creator>Blog Fürst &#187; Entscheidung zur &#8220;Link-Link-Hausdurchsuchung&#8221;</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 12:47:12 +0000</pubDate>
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		<description>[...] - nicht zur Entscheidung angenommen. Vor ungefähr einem Jahr wurde beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil er auf seiner Webseite einen Link zu einem Bericht gesetzt hat, der wiederum auf wikileaks [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] &#8211; nicht zur Entscheidung angenommen. Vor ungefähr einem Jahr wurde beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil er auf seiner Webseite einen Link zu einem Bericht gesetzt hat, der wiederum auf wikileaks [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Atlas Büro</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-344416</link>
		<dc:creator>Atlas Büro</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 13:16:11 +0000</pubDate>
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		<description>Seit nunmehr über 5 Monaten ist beim BVerfG in Karlsruhe bekanntlich eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe/Pforzheim anhängig. Hier nochmals die Beschwerde als PDF-Datei:

http://static.twoday.net/schutzalter/files/Verfassungsbeschwerde.pdf
(Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Adobe Reader.)

Die Entscheidung des BVerfG wird von grundsätzlicher Bedeutung über alle Internet-Nutzer sein und damit über den Einzelfall hinausgehen. Nichtannahmen von Beschwerden gehen in der Regel ziemlich schnell. Die Dauer von jetzt über 5 Monaten läßt uns optimistisch die Entscheidung abwarten. Leider hat Netzpolitik bisher noch nicht in einem Folgeartikel über den aktuellen Stand der Dinge berichtet. Deshalb zu diesem Artikel der heutige Kommentar. 

Atlas Büroteam

ps: Honorarspenden sind inzwischen fast 2000,00 Euro eingegangen und an RA Vetter bezahlt worden. Es fehlen allerdings noch ca. 1500,00 Euro. Spender können hier etwas beitragen:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5653910
Vielen Dank !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Seit nunmehr über 5 Monaten ist beim BVerfG in Karlsruhe bekanntlich eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe/Pforzheim anhängig. Hier nochmals die Beschwerde als PDF-Datei:</p>
<p><a href="http://static.twoday.net/schutzalter/files/Verfassungsbeschwerde.pdf" rel="nofollow">http://static.twoday.net/schutzalter/files/Verfassungsbeschwerde.pdf</a><br />
(Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Adobe Reader.)</p>
<p>Die Entscheidung des BVerfG wird von grundsätzlicher Bedeutung über alle Internet-Nutzer sein und damit über den Einzelfall hinausgehen. Nichtannahmen von Beschwerden gehen in der Regel ziemlich schnell. Die Dauer von jetzt über 5 Monaten läßt uns optimistisch die Entscheidung abwarten. Leider hat Netzpolitik bisher noch nicht in einem Folgeartikel über den aktuellen Stand der Dinge berichtet. Deshalb zu diesem Artikel der heutige Kommentar. </p>
<p>Atlas Büroteam</p>
<p>ps: Honorarspenden sind inzwischen fast 2000,00 Euro eingegangen und an RA Vetter bezahlt worden. Es fehlen allerdings noch ca. 1500,00 Euro. Spender können hier etwas beitragen:<br />
<a href="http://schutzalter.twoday.net/stories/5653910" rel="nofollow">http://schutzalter.twoday.net/stories/5653910</a><br />
Vielen Dank !</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Blog Fürst &#187; Blog Archive &#187; Es herrscht Krieg</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-306658</link>
		<dc:creator>Blog Fürst &#187; Blog Archive &#187; Es herrscht Krieg</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 18:02:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Exitenz wird vernichtet werden. Wer glaubt, dass das übertrieben ist, sollte sich diesen Karlsruher Fall anschauen, wo ein Webseitenbetreiber auf eine Webseite verlinkt hat, die wiederum auf eine Webseite verlinkt [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Exitenz wird vernichtet werden. Wer glaubt, dass das übertrieben ist, sollte sich diesen Karlsruher Fall anschauen, wo ein Webseitenbetreiber auf eine Webseite verlinkt hat, die wiederum auf eine Webseite verlinkt [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: AtlasBüro</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304529</link>
		<dc:creator>AtlasBüro</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 18:45:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304529</guid>
		<description>Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim &amp; Beschluss LG Pforzheim

In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden. 

Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert. 

Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen. 

Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine &quot;Wahrscheinlichkeit&quot;, wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!

Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 27. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können. 

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&amp;s=read 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wer spenden möchte sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:

- Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird. 

- Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.

- Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird. 

- Direktüberweisung an den Anwalt, der die Beschwerde einreichen wird. Das geht aber erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinem Anwalt das Mandat übertragen hat, was erst in einigen Tagen geschehen wird. Über diese Spende müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren. 

- Alternativen auf Anfrage möglich

Direkte Kontaktaufnahme per eMail an:

spenden.bverfg@action.ms</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim &amp; Beschluss LG Pforzheim</p>
<p>In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden. </p>
<p>Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert. </p>
<p>Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen. </p>
<p>Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr&#8230; ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine &#8220;Wahrscheinlichkeit&#8221;, wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!</p>
<p>Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 27. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können. </p>
<p><a href="http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&#038;s=read" rel="nofollow">http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&#038;s=read</a> </p>
<p>+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++</p>
<p>Wer spenden möchte sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:</p>
<p>- Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird. </p>
<p>- Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.</p>
<p>- Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird. </p>
<p>- Direktüberweisung an den Anwalt, der die Beschwerde einreichen wird. Das geht aber erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinem Anwalt das Mandat übertragen hat, was erst in einigen Tagen geschehen wird. Über diese Spende müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren. </p>
<p>- Alternativen auf Anfrage möglich</p>
<p>Direkte Kontaktaufnahme per eMail an:</p>
<p><a href="mailto:spenden.bverfg@action.ms">spenden.bverfg@action.ms</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: AtlasBüro</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304528</link>
		<dc:creator>AtlasBüro</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 18:42:13 +0000</pubDate>
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		<description>In vorbezeichneter Strafsache wird die gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde wie folgt 

begründet:

I)
Die Voraussetzungen zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten liegen nicht vor. Es fehlt bereits an der Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen habe. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.

1) 
Richtigerweise geht der Durchsuchungsbeschluss nicht von einem Tatverdacht des Zugänglichmachens oder der Teilnahme am Verbreiten kinderpornographischer Schriften aus. Der Beschuldigte hat nämlich nicht auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten verlinkt, sondern auf eine Seite mit einem redaktionellen Beitrag, der wiederum einen Link zu einer Internetseite enthielt, von der wiederum Links zu verschiedenen Internetseiten verliefen von denen laut Ermittlungsergebnis einige kinderpornographisch sein sollen. Damit ist der Straftatbestand des Zugänglichmachens bzw. einer Teilnahme an der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften nicht erfüllt.

2)
Genauso wenig bestehen aber tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass durch die bloße Setzung eines Links auf eine Internetseite, die wiederum nach einem redaktionellen Beitrag auf eine dritte Internetseite verweist, die wiederum auf weitere Seiten mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen, der Beschuldigte sich Inhalte dieser letztgenannten Seiten, die immerhin das vierte Glied in einer Verlinkungskette darstellen, auf die Festplatte geladen hat. Dies ist reine Spekulation und als Voraussetzung für eine Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO untauglich.

3)
Ebenfalls auf purer Spekulation beruht die Behauptung im Durchsuchungsbeschluss, der Beschuldigte habe sich die Inhalte (welcher?) verlinkten Seite zu Eigen gemacht. Es fehlt schon an einer konkreten Bezeichnung, welche der drei Verlinkungen sich der Beschuldigte zu eigen gemacht haben soll. Daneben ist es nicht wahrscheinlich, sondern reine Spekulation, ob der Beschuldigte sich (sic) durch „diesen Vorgang“ (welchen?) den Inhalt der (welcher?) Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material gespeichert habe. 

4)
Allenfalls kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte sich den redaktionellen Inhalt der Internetseite, auf die er verlinkt hat, nämlich: http://schutzalter.twoday.net, zu eigen gemacht hat. Diese Seite befasst sich damit, dass dort die beabsichtigte Blockade von Internetseiten durch die Exekutive als rechtswidrig kritisiert wird. Es spricht jedoch nichts dafür, dass sich der Beschuldigte auch den Inhalt der Seiten, auf die von wikileaks aus, also nicht einmal direkt von schutzalter.twoday.net, verwiesen wird, zu eigen gemacht haben könnte.

Ebensowenig ergibt sich dadurch eine Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte sich Inhalte kinderpornographischer Seiten auf seinen Computer geladen hat.

5)
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die Problematik des „Caches“ hingewiesen: Beim Aufruf von Internetseiten legt der Computer automatisch Kopien der Seiten in einem sogenannten „Cache“ ab, damit bei einem erneuten Aufruf der Seite die Ladezeit verkürzt wird. Auf diesen „Cache“ kann der Nutzer in der Regel nicht ohne weiteres zugreifen; die Speicherung wird an einer dem Nutzer nicht bekannten Stelle durchgeführt; der Nutzer kann allenfalls seinem Internetbrowser die Anweisung geben, nach der Internetsitzung eine Löschung des Caches durchzuführen. Dabei werden durch den Computer die Verweise auf die gespeicherten Cache-Dateien gelöscht, so dass ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Die Dateien selbst werden dadurch aber physikalisch in der Regel nicht gelöscht oder überschrieben, so dass sie auf der Festplatte noch existieren, nur nicht mehr gefunden werden können. Solange sie jedoch nicht zufällig durch andere Dateien überschrieben worden sind, können sie mit Spezialsoftware, beispielsweise durch die Ermittlungsbehörden wieder sichtbar gemacht werden. Das bloße Vorhandensein von Cache-Dateien belegt daher lediglich, dass auf eine Internetseite zugegriffen wurde, nicht aber, dass der Inhalt durch den Nutzer aktiv auf seinen Rechner heruntergeladen hat. Ein Besitz von etwa lediglich im Cache abgelegtem Material ist damit nicht verbunden.

6)
Erst recht ergibt sich durch die bloße durch den Beschuldigten vorgenommene Verlinkung nicht der Verdacht, dass der Beschuldigte kinderpornographische Bilder, Datenträger, wie CD-Roms, Disketten, externe Festplatten oder handschriftliche Notizen mit kinderpornographischem Bezug besitzen könnte.

7)
Die Anordnung der Durchsuchung ist zudem unverhältnismäßig. Zu Unrecht wird im Durchsuchungsbeschluss postuliert, der Beschuldigte habe „gezielt“, einen Link auf die Site „schutzalter.twoday.net“ gesetzt (mit dem unausgesprochenen Zusatz: Damit die Nutzer sich die kinderpornographischen Seiten, die auf der „wikileaks“ Site verlinkt sind, ansehen). Das Amtsgericht verkennt hier, dass die Verlinkung mit der Site „schutzalter.twoday.net“ im Rahmen der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit des Beschuldigten berechtigt ist, der im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über die Diskussion über Sperrlisten auf seiner Website einen Link auf den Bericht in „schutzalter.twoday.net“ gesetzt hat.

Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.01.2009 ist daher rechtswidrig und aufzuheben. Das beschlagnahmte Material ist an den Beschuldigten herauszugeben. 


Leonhard Graßmann
Rechtsanwalt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In vorbezeichneter Strafsache wird die gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde wie folgt </p>
<p>begründet:</p>
<p>I)<br />
Die Voraussetzungen zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten liegen nicht vor. Es fehlt bereits an der Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen habe. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.</p>
<p>1)<br />
Richtigerweise geht der Durchsuchungsbeschluss nicht von einem Tatverdacht des Zugänglichmachens oder der Teilnahme am Verbreiten kinderpornographischer Schriften aus. Der Beschuldigte hat nämlich nicht auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten verlinkt, sondern auf eine Seite mit einem redaktionellen Beitrag, der wiederum einen Link zu einer Internetseite enthielt, von der wiederum Links zu verschiedenen Internetseiten verliefen von denen laut Ermittlungsergebnis einige kinderpornographisch sein sollen. Damit ist der Straftatbestand des Zugänglichmachens bzw. einer Teilnahme an der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften nicht erfüllt.</p>
<p>2)<br />
Genauso wenig bestehen aber tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass durch die bloße Setzung eines Links auf eine Internetseite, die wiederum nach einem redaktionellen Beitrag auf eine dritte Internetseite verweist, die wiederum auf weitere Seiten mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen, der Beschuldigte sich Inhalte dieser letztgenannten Seiten, die immerhin das vierte Glied in einer Verlinkungskette darstellen, auf die Festplatte geladen hat. Dies ist reine Spekulation und als Voraussetzung für eine Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO untauglich.</p>
<p>3)<br />
Ebenfalls auf purer Spekulation beruht die Behauptung im Durchsuchungsbeschluss, der Beschuldigte habe sich die Inhalte (welcher?) verlinkten Seite zu Eigen gemacht. Es fehlt schon an einer konkreten Bezeichnung, welche der drei Verlinkungen sich der Beschuldigte zu eigen gemacht haben soll. Daneben ist es nicht wahrscheinlich, sondern reine Spekulation, ob der Beschuldigte sich (sic) durch „diesen Vorgang“ (welchen?) den Inhalt der (welcher?) Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material gespeichert habe. </p>
<p>4)<br />
Allenfalls kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte sich den redaktionellen Inhalt der Internetseite, auf die er verlinkt hat, nämlich: <a href="http://schutzalter.twoday.net" rel="nofollow">http://schutzalter.twoday.net</a>, zu eigen gemacht hat. Diese Seite befasst sich damit, dass dort die beabsichtigte Blockade von Internetseiten durch die Exekutive als rechtswidrig kritisiert wird. Es spricht jedoch nichts dafür, dass sich der Beschuldigte auch den Inhalt der Seiten, auf die von wikileaks aus, also nicht einmal direkt von schutzalter.twoday.net, verwiesen wird, zu eigen gemacht haben könnte.</p>
<p>Ebensowenig ergibt sich dadurch eine Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte sich Inhalte kinderpornographischer Seiten auf seinen Computer geladen hat.</p>
<p>5)<br />
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die Problematik des „Caches“ hingewiesen: Beim Aufruf von Internetseiten legt der Computer automatisch Kopien der Seiten in einem sogenannten „Cache“ ab, damit bei einem erneuten Aufruf der Seite die Ladezeit verkürzt wird. Auf diesen „Cache“ kann der Nutzer in der Regel nicht ohne weiteres zugreifen; die Speicherung wird an einer dem Nutzer nicht bekannten Stelle durchgeführt; der Nutzer kann allenfalls seinem Internetbrowser die Anweisung geben, nach der Internetsitzung eine Löschung des Caches durchzuführen. Dabei werden durch den Computer die Verweise auf die gespeicherten Cache-Dateien gelöscht, so dass ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Die Dateien selbst werden dadurch aber physikalisch in der Regel nicht gelöscht oder überschrieben, so dass sie auf der Festplatte noch existieren, nur nicht mehr gefunden werden können. Solange sie jedoch nicht zufällig durch andere Dateien überschrieben worden sind, können sie mit Spezialsoftware, beispielsweise durch die Ermittlungsbehörden wieder sichtbar gemacht werden. Das bloße Vorhandensein von Cache-Dateien belegt daher lediglich, dass auf eine Internetseite zugegriffen wurde, nicht aber, dass der Inhalt durch den Nutzer aktiv auf seinen Rechner heruntergeladen hat. Ein Besitz von etwa lediglich im Cache abgelegtem Material ist damit nicht verbunden.</p>
<p>6)<br />
Erst recht ergibt sich durch die bloße durch den Beschuldigten vorgenommene Verlinkung nicht der Verdacht, dass der Beschuldigte kinderpornographische Bilder, Datenträger, wie CD-Roms, Disketten, externe Festplatten oder handschriftliche Notizen mit kinderpornographischem Bezug besitzen könnte.</p>
<p>7)<br />
Die Anordnung der Durchsuchung ist zudem unverhältnismäßig. Zu Unrecht wird im Durchsuchungsbeschluss postuliert, der Beschuldigte habe „gezielt“, einen Link auf die Site „schutzalter.twoday.net“ gesetzt (mit dem unausgesprochenen Zusatz: Damit die Nutzer sich die kinderpornographischen Seiten, die auf der „wikileaks“ Site verlinkt sind, ansehen). Das Amtsgericht verkennt hier, dass die Verlinkung mit der Site „schutzalter.twoday.net“ im Rahmen der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit des Beschuldigten berechtigt ist, der im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über die Diskussion über Sperrlisten auf seiner Website einen Link auf den Bericht in „schutzalter.twoday.net“ gesetzt hat.</p>
<p>Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.01.2009 ist daher rechtswidrig und aufzuheben. Das beschlagnahmte Material ist an den Beschuldigten herauszugeben. </p>
<p>Leonhard Graßmann<br />
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Thilo Pfennig</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304287</link>
		<dc:creator>Thilo Pfennig</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:04:11 +0000</pubDate>
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		<description>Ich definieren Links als \Wörter\ - als Bezeichner, die deuten. Wenn Links strafbar sind, dann sind es somit auch Wörter. Das macht durchaus Sinn, denn ich kann mit Worten auch beschreiben wie ich eine URL finde. (\Gib in Google dies ein:\)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich definieren Links als \Wörter\ &#8211; als Bezeichner, die deuten. Wenn Links strafbar sind, dann sind es somit auch Wörter. Das macht durchaus Sinn, denn ich kann mit Worten auch beschreiben wie ich eine URL finde. (\Gib in Google dies ein:\)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Christian</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304242</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 18:47:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304242</guid>
		<description>Markus, zumindest die Aufregung über &lt;i&gt;diesen&lt;/i&gt; Satz ist nun völlig unberechtigt, die Feststellung der Kausalität im Sinne der Sinne qua non-Formel steht in praktisch jeder juristischen Prüfung im Strafrecht. Insoweit glaube ich, dass netzpolitik.org mit einer etwas weniger dramatischen Zusammenfassung ganz gut beraten wäre. Das beck-blog hat es &lt;a href=&quot;http://blog.beck.de/2009/03/30/kausalitaet-von-hyperlinks-und-die-blogger-ein-beschluss-des-lg-karlsruhe-loest-entruestung-aus&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;ganz gut zusammengefasst&lt;/a&gt;:

&lt;blockquote&gt;Die Blogger, die das Urteil heute zuerst zitierten, sind Juristen, siehe &lt;a href=&quot;http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/warnung-hausdurchsuchung-bei-samtlichen-blog-betreibern-denkbar/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;. Sie kennen die Bedeutung der Kausalität aus der Vorlesung, dennoch hoben sie den Satz des LG Karlsruhe so hervor (und zitierten ihn als einzigen), dass der nicht juristisch gebildete Leser annehmen konnte, ja musste, das LG Karlsruhe hielte nun alle Blogger wegen eines (zufälligen) indirekten Links auf eine KiPo-Seite für strafbar. Mit diesem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat - einer (bewussten?) Unterstellung - haben diese Lawblogger heute einen kleinen Sturm ausgelöst.&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Markus, zumindest die Aufregung über <i>diesen</i> Satz ist nun völlig unberechtigt, die Feststellung der Kausalität im Sinne der Sinne qua non-Formel steht in praktisch jeder juristischen Prüfung im Strafrecht. Insoweit glaube ich, dass netzpolitik.org mit einer etwas weniger dramatischen Zusammenfassung ganz gut beraten wäre. Das beck-blog hat es <a href="http://blog.beck.de/2009/03/30/kausalitaet-von-hyperlinks-und-die-blogger-ein-beschluss-des-lg-karlsruhe-loest-entruestung-aus" rel="nofollow">ganz gut zusammengefasst</a>:</p>
<blockquote><p>Die Blogger, die das Urteil heute zuerst zitierten, sind Juristen, siehe <a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/warnung-hausdurchsuchung-bei-samtlichen-blog-betreibern-denkbar/" rel="nofollow">hier</a> und <a href="http://www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html" rel="nofollow">hier</a>. Sie kennen die Bedeutung der Kausalität aus der Vorlesung, dennoch hoben sie den Satz des LG Karlsruhe so hervor (und zitierten ihn als einzigen), dass der nicht juristisch gebildete Leser annehmen konnte, ja musste, das LG Karlsruhe hielte nun alle Blogger wegen eines (zufälligen) indirekten Links auf eine KiPo-Seite für strafbar. Mit diesem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat &#8211; einer (bewussten?) Unterstellung &#8211; haben diese Lawblogger heute einen kleinen Sturm ausgelöst.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Eine weitere Woche gegen die Grundrechte bei Metronaut.de - Big Berlin Bullshit Blog</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304241</link>
		<dc:creator>Eine weitere Woche gegen die Grundrechte bei Metronaut.de - Big Berlin Bullshit Blog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 18:26:31 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Nach der Rechtsprechung des Landgerichtes Karlsruhe, ist es schon strafbar, wenn man auf Seiten verlinkt, die auf Seiten verlinken, auf denen strafbare Inhalte stehen könnten. In diesem Fall geht es mal wieder um Wikileaks. Mehr dazu auf netzpolitik.org. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Nach der Rechtsprechung des Landgerichtes Karlsruhe, ist es schon strafbar, wenn man auf Seiten verlinkt, die auf Seiten verlinken, auf denen strafbare Inhalte stehen könnten. In diesem Fall geht es mal wieder um Wikileaks. Mehr dazu auf netzpolitik.org. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: bulldrinker</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304237</link>
		<dc:creator>bulldrinker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 17:17:42 +0000</pubDate>
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		<description>Nach dem was ich so in den Kommentaren gelesen habe, scheint es wirklich als hinge es eher davon ab ob ich ganz bewusst einen Link über 5 Ecken verbreite und mich gezielt an der Verbreitung eines Inhalts beteilige oder mich wirklich bewusst von allen Inhalten einer verlinkten Seite distanziere.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem was ich so in den Kommentaren gelesen habe, scheint es wirklich als hinge es eher davon ab ob ich ganz bewusst einen Link über 5 Ecken verbreite und mich gezielt an der Verbreitung eines Inhalts beteilige oder mich wirklich bewusst von allen Inhalten einer verlinkten Seite distanziere.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: blog.0x53a.de - Sysadmin Blog</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304213</link>
		<dc:creator>blog.0x53a.de - Sysadmin Blog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 12:39:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304213</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Linkkette zu Wikileaks - Wir erleichtern den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit...&lt;/strong&gt;

Mit Beschluss vom 26. März 2009 urteilte das LG Karlsruhe (PDF), dass &#8220;jeder einzelne Link [...] [ist] kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.&#8221; Da e...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Linkkette zu Wikileaks &#8211; Wir erleichtern den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit&#8230;</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 26. März 2009 urteilte das LG Karlsruhe (PDF), dass &#8220;jeder einzelne Link [...] [ist] kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.&#8221; Da e&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wikileaks &#171; medium &#8211; wenn schon n3rd, dann richtig!</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304201</link>
		<dc:creator>Wikileaks &#171; medium &#8211; wenn schon n3rd, dann richtig!</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 09:51:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Heute verlinke ich Wikileaks und zwar deshalb. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Heute verlinke ich Wikileaks und zwar deshalb. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nachtrag DNS-Sperre&#8230; &#124; Fawkes Zündschnur</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304199</link>
		<dc:creator>Nachtrag DNS-Sperre&#8230; &#124; Fawkes Zündschnur</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:59:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Jetzt reichen beliebig lange Link-Ketten zu verbotenem Material als Grund f&#252;r eine Hausdurchsuc.... Auf WikiLeaks werden unter anderem auch die Sperrlisten einiger L&#228;nder ver&#246;ffentlicht, auf denen wiederum die Adressen von Websites mit diversen verbotenen Inhalten zu finden sind. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Jetzt reichen beliebig lange Link-Ketten zu verbotenem Material als Grund f&#252;r eine Hausdurchsuc&#8230;. Auf WikiLeaks werden unter anderem auch die Sperrlisten einiger L&#228;nder ver&#246;ffentlicht, auf denen wiederum die Adressen von Websites mit diversen verbotenen Inhalten zu finden sind. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Volkszertreter? &#187; heise online - 30.03.09 - Gericht: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig [Update]</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304198</link>
		<dc:creator>Volkszertreter? &#187; heise online - 30.03.09 - Gericht: Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig [Update]</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:51:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304198</guid>
		<description>[...] netzpolitik.org - LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war st...Fefes Blog: YES! Es gibt eine Linkkette vom Landgericht Karlsruhe zu Wikileaks!! Und noch eine! [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] netzpolitik.org &#8211; LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war st&#8230;Fefes Blog: YES! Es gibt eine Linkkette vom Landgericht Karlsruhe zu Wikileaks!! Und noch eine! [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Manuel Hoffmann</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304197</link>
		<dc:creator>Manuel Hoffmann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:39:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304197</guid>
		<description>Grade so schön über Fefe gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-http-www-landgericht-karlsruhe-de-und-los-geht-der-Spass/forum-156379/msg-16514791/read/

Aber abgesehen davon:
&quot;Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal(...)&quot;

Übersetzt ins Deutsche: &quot;... jeder einzelne Link ist genau diejenige Bedingung, ohne die keine Verbreitung von Kinderpornografie...&quot;, zumindest sagt mir das mein großes Latinum und mein kleines Wikipedia.org.
Ist das dann nicht genau falsch? Weil sobald mehr als eine Seite dann den selben Link setzen, kann diese Formel doch garkeine Anwendung mehr finden?
Wer klärt mich auf?^^</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grade so schön über Fefe gefunden:<br />
<a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-http-www-landgericht-karlsruhe-de-und-los-geht-der-Spass/forum-156379/msg-16514791/read/" rel="nofollow">http://www.heise.de/newsticker/foren/S-http-www-landgericht-karlsruhe-de-und-los-geht-der-Spass/forum-156379/msg-16514791/read/</a></p>
<p>Aber abgesehen davon:<br />
&#8220;Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal(&#8230;)&#8221;</p>
<p>Übersetzt ins Deutsche: &#8220;&#8230; jeder einzelne Link ist genau diejenige Bedingung, ohne die keine Verbreitung von Kinderpornografie&#8230;&#8221;, zumindest sagt mir das mein großes Latinum und mein kleines Wikipedia.org.<br />
Ist das dann nicht genau falsch? Weil sobald mehr als eine Seite dann den selben Link setzen, kann diese Formel doch garkeine Anwendung mehr finden?<br />
Wer klärt mich auf?^^</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Osch</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304195</link>
		<dc:creator>Osch</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:29:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft/#comment-304195</guid>
		<description>Der Kommentar im Kommentar von Rene (7) klingt durchaus plausibel. Allerdings herrscht doch nun (wiedermal) rechtsunsicherheit. Oder sehe ich das falsch? Werde ich jetzt strafrechtlich belangt, wenn ich auf den Artikel von Heise verlinke, der auf Wikileaks verlinkt, oder nicht?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kommentar im Kommentar von Rene (7) klingt durchaus plausibel. Allerdings herrscht doch nun (wiedermal) rechtsunsicherheit. Oder sehe ich das falsch? Werde ich jetzt strafrechtlich belangt, wenn ich auf den Artikel von Heise verlinke, der auf Wikileaks verlinkt, oder nicht?</p>
]]></content:encoded>
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