BSI-Gesetz: Online-Durchsuchung durch die Hintertür?

Deutschlandfunk berichtete in dem Beitrag “Der dritte Mann”, wie der aktuelle BSI-Gesetz-Entwurf Online-Durchsuchungen durch die Hintertür bringen könnte:

Kloiber: Eine solche Online-Durchsuchung wäre aber doch nur wirksam, wenn das BSI die so gewonnenen Daten an andere Behörden und Geheimdienste weitergeben darf.

Welchering: Das ist ein weiterer Knackpunkt. denn das ist in Paragraph 6 Ziffer 4 geregelt. Weitergegeben werden dürfen diese Daten an die Polizeien des Bundes und der Länder, an Strafverfolgungsbehörden und sonstige öffentliche Stellen. Wo also das Bundeskriminalamt nach den Bestimmungen des neuen BKA-Gesetzentwurfes eine richterliche Anordnung braucht, könnte nach dem BSI-Gesetzentwurf, wenn man den sehr weit auslegt, das muss man betonen, eine solche Erhebung von Daten ohne richterlichen Vorbehalt erfolgen. Und so regen Kritiker wie der Informatik-Professor Hartmut Pohl auch an, dass eine richterliche Anordnung oder die eines Kontrollgremiums vor der Auswertung solcher Daten erfolgen soll. Der BSI-Referentenentwurf sieht hier nur eine nachträgliche Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor. Und das ist eindeutig zu wenig.

Die MP3 finde ich dazu gerade nicht.

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3 Kommentare

  1. Erstellt am 19. Januar 2009 um 15:51 | Permanent-Link

    Hier müsste der Link zur kompletten Sendung sein: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/01/17/dlf_20090117_1630_5f690ef0.mp3 Hatte jetzt leider keine Zeit, mir die Datei anzuhören, aber Datum und Zeit scheinen zu passen…

  2. Gunnar
    Erstellt am 19. Januar 2009 um 19:28 | Permanent-Link

    BSI als Geheimdienst? Was soll das denn? Sie sind doch für den Datenschutz zuständig? Ich verstehe das nicht.

  3. Erstellt am 24. Juni 2009 um 11:04 | Permanent-Link

    Die Onlinedurchsuchungen werden auch schon heute praktiziert, auch ganz ohne richterlichen Anordnung. Diese Erfahrung habe ich am 22.06.2009 und auch am 23.06.2009 gemacht. Erfahren habe ich es erst über meinen Rechtsanwalt, und der Rechtsvertreter aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aurich. Herr van Ohlen und herr Bohlsen haben mich einfach ohne einen Grund verdächtigt, ich würde gegen das Waffengesetz verstoßen. Um die Onlinedurchsuchung meiner rechner durchführen zu können, verfälschten die o.g. Herren der Staatsanwaltschaft Aurich Beweisunterlagen und leiteten über das LKA und BKA die Onlinedurchsuchungen am 22.06.09 und auch nochmal am 23.06.09 ein.

    Dabei habe ich selber nie mit dem Waffengesetz zu tun gehabt. Am 23.06.2009 durchsuchten dann Herr Reiner bruns, Herr Hoffdmann, Herrn Ranglow, und ein Staatsanwalt der StA Aurich meine Wohnräumlichkeiten.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur verfügung. Tel 04921/ 5797-06 Auf Anfrage übersende ich auch gerne eine Kopie der Ermittlungsakte.

    In deutschland gerät man schon unter Verdacht, wenn man ein Zippo- feuerzeug in Postolen- Format besitzt.

    Das war bei mir der Fall. Nun wurde das Feuerzeug bei der Hausdurchsuchung sichergestellt.

2 Trackbacks

  1. [...] BSI-Gesetz: Online-Durchsuchung durch die Hintertür? [...]

  2. [...] und sonstige öffentliche Stellen übermitteln können. So könnte u.U. auch eine „Online-Durchsuchung“ durch die Hintertür realisiert [...]

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