Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?

Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.

Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:

Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.

Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:

Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.

Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.

Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.

Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.

Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000-10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.

Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.

Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“

Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)

Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.

Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.

Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.

Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.

26 Ergänzungen

  1. Auch wenn „Filter“ besser klingt als „Zensur“ aendert es nichts an den Tatsachen und daran, dass es Kollateral-Schaeden und Misbrauch geben wird.
    Konsequenterweise muessen wir uns wohl bald auf eine Aenderung von Art. 5 Abs. 1 einstellen.
    Am besten aendern sie dann direkt Art. 20 Abs. 4 auch noch mit, bevor wir genoetigt werden, dieses in Anspruch zu nehmen.

    Wenn ich sehe, wieviel Geld hier in die Hand genommen wird, welches genausogut zur Verfolgung der Anbieter/Taeter genutzt werden koennte, faellt mir nichts mehr ein. „Aus den Augen, aus dem Sinn“, scheint hier die Devise zu sein. Diese schamlose Heuchelei, das haengt mir zum Hals raus!

  2. Da ist leider ein Fehler in dem Artikel. Mehrere der großen Provider, die derzeit mit der Bundesregierung verhandeln, sind eco-Mitglied.
    Es ist *nicht* so dass Bitkom-Mitglieder 95 Prozent des Marktes abdecken und eco den Rest. Prozentzahlen kann ich nicht aus dem Ärmel schütteln, aber eco-Mitglieder sind z.B. Hansenet (Alice), 1+1, Arcor, Strato…
    Könnt ihr das bitte im Artikel korrigieren?
    Danke, Maritta Strasser von eco

  3. Ach ja…

    In der Presse des Bundestags ließt sich das dann so:

    Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme
    Unterausschuss Neue Medien (Anhörung)

    Berlin: (hib/TEP) Unter Sachverständigen besteht Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am Donnerstagnachmittag deutlich. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er machte weiter deutlich, dass die in seinem Verband vertretenen Provider davon überzeugt seien, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines „Spezialgesetzes“ bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen. „Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann“, sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. „Es geht nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter steckt“, so Maurer. Dem stimmte der Rechtsanwalt Dieter Frey zu: „Der Schritt der Sperrung ist wichtig wegen des Opferschutzes.“ Auch er forderte, eine „saubere gesetzliche Grundlage“ für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen.

    Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die sogenannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden. Dagegen sprach sich Jürgen Maurer für die DNS-Sperre aus, die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte. Friedemann Schindler von Jugendschutz.net kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit. „Warum wird nicht einfach schon mal das getan, was möglich ist“, so Schindler. 80 Prozent der Nutzer seien durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen.

    Hintergrund der Anhörung ist der Plan des Bundesfamilienministeriums, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen.

  4. Gibt es da kein Audiovisuelle Aufzeichnung von der Sitzung? Schade eigentlich, dass sowas noch kein Stand ist :(

  5. Der Hash ist doch auch ein Witz. Da wird man halt als Anbieter ein leichtes künstliches Rauschen auf die Bilder auflegen.

  6. Da gab’s gestern ein Streitgespräch zum Thema im Deutschlandradio (MP3-Link auf netzpolitik.org) aus dem hervorgeht, dass die in Norwegen gefilterten Kinderpornoseiten überwiegend auf Server in Deutschland, Holland, Belgien und die USA hinweisen. Wenn der Schweinkram hier gespeichert ist, dann frage ich mich ernsthaft wie es angehen kann, dass die Täter weiterhin ihre schmutzigen Geschäfte in Deutschland und anderen europäischen Staaten betreiben können, ohne dass sie von den Strafverfolgungsbehörden daran gehindert werden. Solange die nicht rechtskräftig verurteilt im Knast sitzen und ihre Internetseiten (rechtmäßig!) von den Servern entfernt worden sind, hört das doch nie auf.

    Wenn ich allerdings lese, dass die Strafandrohung für das Verbreiten von Kinderpornografie bei einer Mindeststrafe von lächerlichen drei Monaten Freiheitsstrafe beginnt und die Höchststrafe 5 Jahre beträgt (§ 184 Absatz 3 StGB) – im Falle einer gewerbsmäßigen Verbreitung oder als Mitglied einer Bande, sind 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen (§ 184 Absatz 4 StGB) (http://www.kanzlei-breidenbach.de/Kinderpornografie-Verbre.31.0.html) – dann fände ich es sinnvoller den in diesen Gesetzen festgelegten Strafrahmen drastisch zu erhöhen, und die Gesetze konsequent anzuwenden, als einen fragwürdigen Zensurfilter zu installieren, der die Täter selbst weiterhin unbehelligt lässt.

  7. Ohne gesetzliche Grundlage darf nichts gesperrt werden!
    Vor allen Dingen vom BKA erst gar nicht. Diese Behörde steht in Konkurrenz zu anderen behörden, denen es um Macht und Kontrolle geht und denen die Verfassung, die sie zu schützen vorgeben völlig egal ist!
    Unter dem Deckmantel der Pornagraphie Internetzensur zuzulassen käme einer Öffnung der Büchse der pandora gleich!
    Wer garantiert, das nicht bald Musik- und Videodownloadserver gesperrt werden, weil sich die Urheberrecte-Lobby mit slchen Forderungen durchsetzt?
    Sogar der Bund Deutscher Kriminalbeamter BDA spricht da von boßer Augenwischerei und Problemverdrängung statt Lösung …

    Der SPD-Pressesprecher Tauss ist wohl von bestimmten Kräften angeschwärzt worden, munkelt man in seiner Partei, hat er sich doch immer wehement gegen nternetsperren ausgesprochen und für eine Vefolgung der Hintermänner, mit Aufstockung der Personellen Mittel bei den Kriminalämtern, mit Informatikaffinen Abslventen.

  8. Warum wird nicht auch die Darstellung von Gewalt und Mord im Internet zensiert statt die Straftaten selbst zu verfolgen. Ist doch viel einfacher….

  9. Was ich auch noch gut fand: „Jetzt werden die Kinder doppelt mißbraucht: erst von den Kinderschändern und dann nochmal von den Politikern um unsere Grundrechte auszuhebeln.“

  10. „…Dem Abteilungspräsident der “Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität” beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten…“

    Was für ein Dummschwätzer

    Je weiter oben sie sitzen, desto weniger Ahnung haben sie. Trifft leider immer wieder zu.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.