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Dienstag, 3. Juni 2008

Youtube, die GEMA und das Urheberrecht

Deutschlandradio Kultur berichtete gestern über die Urheberrechtsprobleme bei Youtube: Die Grenzen von YouTube. Und ein Aspekt ist da am interessantesten. Es geht konkret um einen Dokumentarfilmer, der gerne einen selbst gedrehten Film über Berliner Plattenläden online stellen würde. Im Hintergrund klingt aber Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Grosses Problem bei vielen Dingen. Nun hat man doch sofort den GEMA-Deal mit Youtube im Kopf, aber Pustekuchen, der zieht hier nicht:

Einzelne Rechteverwerter wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit YouTube arrangiert. Die Nutzer des deutschen YouTube-Portals dürfen demnach “das Weltrepertoire musikalischer Werke” nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von YouTube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken.

“Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-YouTube-Deal bei YouTube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ‘ne Mundharmonika sein.”

Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen - und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um YouTube-Amateure zu kümmern.

Die MP3 dazu findet sich noch nicht online.

3 Kommentare

  1. herr schmidt am 04.06.2008 um 16:00 (Antworten)

    Hallo

    Ja, als Heise damals diese (Sensations)Meldung brachte, versuchte ich auch mehr zu diesen Thema zu erfahren.
    Aber nix. weder bei youtube fand ich was, noch von jornalisten wurde weiter nachgebort zu diesen Thema.
    aber was komisch ist, das der Film, um den es ging, mit der laufenden Hintergrundmusik die ja teil der o-kulisse sind, verboten sein soll.
    Denke eher, das die Plattform youtobe.de den deal mit der GEMA so gemacht hat, das es zukünftig “nur um Private” einspielungen geht und “alle Kommerziellen”, da kann man als
    otto-normal-user mit seinen “Kommentar zum Leben” schnell reingedrückt werden, da gilt der Deal nicht.

    wer forscht da weiter???

    MfG Herr Schmidt

  2. DieterK am 05.06.2008 um 09:10 (Antworten)

    Genau. Durch den GEMA/YouTube-Deal sind nur “private Einspielungen”, also eigene Coverversionen von bei der GEMA gemeldeten Kompositionen gedeckt. Beispiel: Aufnahmen eigener Konzerte.

    Unklar war und ist, ob die eigenen Coverversionen auch als Hintergrundmusik in Filmen benutzt werden dürfen. Stichwort: Filmherstellungsrecht.

    Im Fall des Dokumentarfilms (Hintergrundmusik im Plattenladen) müssten eigentlich die Schrankenregelungen im Urheberrecht greifen.

  3. Der Blogbeutel am 31.07.2008 um 14:13

    Leidiges Thema: Einbinden von Musik-Videos…

    Weil ich dann und wann in diesem Blog Videos, vorzugsweise von Youtube, einstelle und mir der rechtlichen Problematik (GEMA, Urheberrecht) einigermaßen bewußt bin, versuche ich die Risiken in diesem juristischen Klebebrei für mich gering…

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