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Mittwoch, 14. Mai 2008

Reales Recht für virtuelle Welten?

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet am 28.5.2008 mit wissenschaftlicher Unterstützung des Hans-Bredow-Instituts eine öffentliche Podiumsdiskussion rund um das Thema Regulierung in und von virtuellen Online-Welten: “Reales Recht für virtuelle Welten - Hindernis oder Voraussetzung für die Entfaltung des sozialen und wirtschaftlichen Potentials?”

Dabei soll es insbesondere um Chancen und Risiken von nationalstaatlicher Interventionen gehen. Für große Teile der Bevölkerung ist virtuelle Repräsentation in Onlinespiel-umgebungen bereits ein wesentlicher Bestandteil ihres Alltags. Die damit verbundenen sozioökonomischen Fragestellungen werden zudem an Brisanz gewinnen, wenn eine realistisch erscheinende Entwicklung zu einem Web 3D immer mehr Raum greift. [...]

Wir freuen uns mit Herrn Prof. Dr. Bartle, Ph.D. Universität Essex und Ko-Autor des ersten Multi-User-Dungeon, Herrn Prof. Dr. Mayer-Schönberger, John F. Kennedy School of Government an der Harvard University, Cambridge, USA sowie Herrn Dr. Andreas Lober, Rechtsanwalt, Kanzlei Schulte Riesenkampff, drei ausgewiesene Fachexperten gewonnen zu haben. Durch Ihre Teilnahme am vorausgegangenen Expertenworkshop gewährleisten sie so die Rückkopplung zwischen dem wissenschaftliche Expertengespräch und der Podiumsdiskussion, die zusammen mit einer Vertreterin aus der Wirtschaft, Frau Dorothee Belz, Direktor Law & Corporate Affairs, Microsoft Deutschland GmbH, und der Politik, Frau Monika Griefahn, MdB, Sprecherin der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, geführt wird.

Die Veranstaltung findet im Konferenzzentrum des Ellington-Hotel - Nürnberger Strasse 50-55 - Berlin statt. Eintritt scheint frei zu sein.

3 Kommentare

  1. radi am 15.05.2008 um 14:48 (Antworten)

    finde ich dumm. warum sollte man reales recht in der virtuellen welt anwenden? wenn man ein “killerspiel” (BF2, CS etc) spielt, ist man dann ein Massenmörder?

  2. icehawk am 19.05.2008 um 22:31 (Antworten)

    Reales Recht sollte man im Netz immer (und nur) dann anwenden, wenn die Folgen ebenso Real sind.
    Z.B. Virtueller Bankraub, Beleidigung, etc…

  3. klisch am 29.05.2008 um 10:40 (Antworten)

    Ich war da: http://klisch.net/?p=958

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