Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Menschenrechte und getagged , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Ralf Bendrath, Netzpolitik.org.

7 Kommentare

  1. Erstellt am 3. Februar 2008 um 14:29 | Permanent-Link

    “in Zeiten der” was denn?

  2. Erstellt am 3. Februar 2008 um 14:38 | Permanent-Link

    Da hatte ich zu schnell auf veröffentlichen geklickt. Steht jetzt drin.

  3. erlehmann
    Erstellt am 3. Februar 2008 um 15:32 | Permanent-Link

    Und was ist der Plan, falls die Online-Durchsuchung durchkommt ?

  4. Erstellt am 3. Februar 2008 um 15:53 | Permanent-Link

    Ich glaube nicht, dass sie so durchkommt. Dann geht das gleiche Ausgelote los wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung.

  5. Erstellt am 3. Februar 2008 um 18:43 | Permanent-Link

    Warum genau findest du ein solches Grundrecht “unsinnig”? Ich habe da noch nicht wirklich eine Meinung zu, aber spontan hört es sich doch eigentlich sehr gut an? Würde vielleicht ein paar Dinge klarer machen und weniger Spielraum für Interpretationen lassen…

  6. Erstellt am 3. Februar 2008 um 19:57 | Permanent-Link

    Das steht dort, wo der Link unter “unsinnig” hinzeigt. ;-)

    Kurzfassung: In Zeiten einer überwachungswütigen großen Koalition am Grundgesetz rumzuspielen ist mehr als fahrlässig. Und die entsprechenden Urteile des BVerfG gelten auch so. Das Problem ist v.a. die Durchsetzung. Im GG steht auch seit 1949 “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”, aber in der Realität ist das heute noch nicht ganz so, und alle realen Fortschritte mussten politisch erkämpft werden.

  7. Erstellt am 4. Februar 2008 um 04:32 | Permanent-Link

    Ich glaub ja auch nicht, dass das Urteil etwas ändern wird… denn grundsätzlich nein sagen, wird das Verfassungsgericht sicherlich nicht zur Onlineüberwachung. Es wird Einschränkungen geben und Hürden, die genommen werden müssen, aber grundsätzlich wird die Sache erlaubt werden…. und wenn nicht so, dann über Europa.

3 Trackbacks

  1. [...] berichtet wird soll am 27.02.2008 in Karlsruhe das Urteil über die Umstrittene Onlinedurchsuchung gesprochen [...]

  2. Von Links vom 3.2.2008 at Florian Altherr am 4. Februar 2008 um 11:00

    [...] netzpolitik.org: » Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar » [...]

  3. Von 24stunden.de » Der Blick nach Karlsruhe am 4. Februar 2008 um 13:19

    [...] wird, dass es ein grundsätzlicheres Urteil zur informationellen Selbstbestimmung werden wird. [via, via] Tags: Bayerntrojaner, Bundestrojaner, Bundesverfassungsgericht, Entscheidung, Grundrechte, [...]

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