OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren den Betreiber eines eDonkey-Servers von der sogenannten Störerhaftung freigesprochen: OLG Düsseldorf: Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht.

Die Warner Music Group war gegen die Verbreitung von 17 Liedern eines Künstlers vorgegangen. Der eDonkey-Server-Betreiber hatte daraufhin die Songs gesperrt, aber ein anderes Album des Künstlers war noch zu finden. Während die Warner Music Group in der ersten Instanz vor Gericht gewann, musste sie jetzt in der Berufung eine Niederlage erleiden.

Nach Ansicht der Richter haftet der Betreiber nicht als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung. Dies scheitere bereits daran, dass auf dessen Server die Musikdateien nicht gespeichert werden, sondern sich dort lediglich ein Verzeichnis der Daten befinde. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sei darin nicht zu sehen. Zudem habe Warner dem Anbieter auch keinen Vorsatz bezüglich der Urheberrechtsverletzung nachweisen können. Insbesondere konnte der Musikanbieter seinen Vortrag nicht glaubhaft machen, das eDonkey-Netzwerk sei nicht als zunächst völlig neutrales Netzwerk anzusehen, sondern dort überwiege eine illegale Nutzung.

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