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	<title>Kommentare zu: Offenes WLAN und Störerhaftung: Neue Konfusion</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft.</description>
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	<item>
		<title>Von: Mike</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-261379</link>
		<dc:creator>Mike</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 05:55:44 +0000</pubDate>
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		<description>Oh jeh... wieder einer, der auf den Terror-KiPo-FUD reingefallen ist... -.-</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oh jeh&#8230; wieder einer, der auf den Terror-KiPo-FUD reingefallen ist&#8230; -.-</p>
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		<title>Von: Ben</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-260251</link>
		<dc:creator>Ben</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 18:11:19 +0000</pubDate>
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		<description>Natürlich haftet man als Störer. Aber vielleicht kurz anführen, was Störerhaftung bedeutet:

&quot;Nach der Störerhaftung kann derjenige, der [...] zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.&quot; (http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung)

Und wenn andere anonym über mich auf&#039;s Internet zugreifen, und ich nichts dagegen unternommen habe, dann bin ich in dieser Konstellation eben Störer.

Ähnlich einem Jäger, der sein Gewehr nicht in einem Waffenschrank aufbewahrt, sondern frei herumliegen lässt.

Jetzt kann man natürlich sagen: Der Jäger ist aber dazu verpflichtet, seine Waffe zu verschließen. Genau; und eine vergleichbare Regelung gehört auch für Funknetzwerke her. 

Denn über offene WLANs lassen sich nicht nur Gangstaraps tauschen, sondern auch Kinderpornos verbreiten oder terroristische Anschläge planen.

Wenn Schäden entstehen, muss auch die Ermittlung des Schädigers möglich sein. Anonymer Internetzugriff über offene WLANs steht dem entgegen. Hier muss aufgeklärt werden und noch viel wichtiger: Es gehören rechtliche Regelungen her, die auf eine Pflicht zur Absicherung / Identifizierbarkeit hinwirken.

So. Und jetzt fangt an, Euch zu beschweren ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich haftet man als Störer. Aber vielleicht kurz anführen, was Störerhaftung bedeutet:</p>
<p>&#8220;Nach der Störerhaftung kann derjenige, der [...] zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.&#8221; (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung" rel="nofollow">http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung</a>)</p>
<p>Und wenn andere anonym über mich auf&#8217;s Internet zugreifen, und ich nichts dagegen unternommen habe, dann bin ich in dieser Konstellation eben Störer.</p>
<p>Ähnlich einem Jäger, der sein Gewehr nicht in einem Waffenschrank aufbewahrt, sondern frei herumliegen lässt.</p>
<p>Jetzt kann man natürlich sagen: Der Jäger ist aber dazu verpflichtet, seine Waffe zu verschließen. Genau; und eine vergleichbare Regelung gehört auch für Funknetzwerke her. </p>
<p>Denn über offene WLANs lassen sich nicht nur Gangstaraps tauschen, sondern auch Kinderpornos verbreiten oder terroristische Anschläge planen.</p>
<p>Wenn Schäden entstehen, muss auch die Ermittlung des Schädigers möglich sein. Anonymer Internetzugriff über offene WLANs steht dem entgegen. Hier muss aufgeklärt werden und noch viel wichtiger: Es gehören rechtliche Regelungen her, die auf eine Pflicht zur Absicherung / Identifizierbarkeit hinwirken.</p>
<p>So. Und jetzt fangt an, Euch zu beschweren ;)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-260168</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 14:26:09 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?

Natürlich nicht.
Sind ja unternehmen.

Und unternehmen sind in diesem land die guten.
Der BGH wird da nichts bringen,wir brauchen ein komplett neues rechtssystem,das auf Demokratie aufbaut und nicht auf reiner richterwillkür.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?</p>
<p>Natürlich nicht.<br />
Sind ja unternehmen.</p>
<p>Und unternehmen sind in diesem land die guten.<br />
Der BGH wird da nichts bringen,wir brauchen ein komplett neues rechtssystem,das auf Demokratie aufbaut und nicht auf reiner richterwillkür.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lernziel</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259990</link>
		<dc:creator>Lernziel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 06:15:00 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;offene WLAN Betreiber == Störer...&lt;/strong&gt;

Ob willentlich oder unwissentlich betriebene offene WLANs ... der Betreiber wird zum Störer und kann als solcher belangt werden, sagt zumindestens das Landgericht Hamburg.

Es wurde nämlich ein Rentner schuldig gesprochen, dass er vermeintlich Musi...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>offene WLAN Betreiber == Störer&#8230;</strong></p>
<p>Ob willentlich oder unwissentlich betriebene offene WLANs &#8230; der Betreiber wird zum Störer und kann als solcher belangt werden, sagt zumindestens das Landgericht Hamburg.</p>
<p>Es wurde nämlich ein Rentner schuldig gesprochen, dass er vermeintlich Musi&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: blauebirke</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259821</link>
		<dc:creator>blauebirke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 21:57:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259821</guid>
		<description>Zum zweiten Abschnitt. Aus dem schönen Link von Longbow4u[1]:

„Inwieweit der Access-Provider im konkreten Einzelfall Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten besitzt, ist – im Gegensatz zum Host-Provider – unerheblich.“

e-Bay ist ein Host-Provider im Gegensatz zum offenen Wlan Anbieter.


[1] http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum zweiten Abschnitt. Aus dem schönen Link von Longbow4u[1]:</p>
<p>„Inwieweit der Access-Provider im konkreten Einzelfall Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten besitzt, ist – im Gegensatz zum Host-Provider – unerheblich.“</p>
<p>e-Bay ist ein Host-Provider im Gegensatz zum offenen Wlan Anbieter.</p>
<p>[1] <a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#" rel="nofollow">http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259772</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 19:21:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259772</guid>
		<description>Ich vermute, dass § 8 TMG nicht angewendet wird, weil dies zu einem ungewollten Ergebnis führen würde. Die &quot;Diensteanbieter&quot; im Sinne des § 8 TMG, an die der Gesetzgeber bei der Haftungsprivilegierung gedacht haben wird, sind die kommerziellen Access-Provider, die an die ihnen bekannten Kunden individuelle IP-Adressen vergeben. Bei diesen Dienstanbietern kann die Staatsanwaltschaft - jedenfalls kurz nach einer Urheberrechtsverletzung - erfragen, wem die IP-Adresse mit der eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde zum Tatzeitpunkt zugewiesen war. Der Betreiber eines offenen WLANs lässt hingegen ihm unbekannte Nutzer die eigene IP-Adresse nutzen. Hier kann der Urheberrechtsverletzer nicht ermittelt werden. Würde man den Betreiber eines offenen WLANs privilegieren, würden ja alle Leute, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, versuchen, der Haftung zu entgehen, indem sie behaupten, sie hätten ein offenes WLAN betrieben.

Im Übrigen soll das Haftungsprivileg des § 8 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finden (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 - „Internetversteigerung&quot;; BGH Urt. v. 12.07.2007, WRP 2007, 1173, 1175, Rn. 20 - „Jugendgefährdende Schriften bei e-Bay&quot;). Nach § 7 Abs. 2, Satz 2 TMG bleiben Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters unberührt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich vermute, dass § 8 TMG nicht angewendet wird, weil dies zu einem ungewollten Ergebnis führen würde. Die &#8220;Diensteanbieter&#8221; im Sinne des § 8 TMG, an die der Gesetzgeber bei der Haftungsprivilegierung gedacht haben wird, sind die kommerziellen Access-Provider, die an die ihnen bekannten Kunden individuelle IP-Adressen vergeben. Bei diesen Dienstanbietern kann die Staatsanwaltschaft &#8211; jedenfalls kurz nach einer Urheberrechtsverletzung &#8211; erfragen, wem die IP-Adresse mit der eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde zum Tatzeitpunkt zugewiesen war. Der Betreiber eines offenen WLANs lässt hingegen ihm unbekannte Nutzer die eigene IP-Adresse nutzen. Hier kann der Urheberrechtsverletzer nicht ermittelt werden. Würde man den Betreiber eines offenen WLANs privilegieren, würden ja alle Leute, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, versuchen, der Haftung zu entgehen, indem sie behaupten, sie hätten ein offenes WLAN betrieben.</p>
<p>Im Übrigen soll das Haftungsprivileg des § 8 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finden (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 &#8211; „Internetversteigerung&#8221;; BGH Urt. v. 12.07.2007, WRP 2007, 1173, 1175, Rn. 20 &#8211; „Jugendgefährdende Schriften bei e-Bay&#8221;). Nach § 7 Abs. 2, Satz 2 TMG bleiben Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters unberührt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: blauebirke</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259721</link>
		<dc:creator>blauebirke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 16:45:50 +0000</pubDate>
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		<description>Könnte es an schlechten Anwälten liegen? Eine andere Frage ist vielleicht, warum diese Privatpersonen ein offenes Wlan betreiben. Gab es einen Fall indem jemand bewusst und aus Überzeugung ein offenes Wlan betrieb (und wegen Störerhaftung verurteilt wurde)? In diesem Fall klingt es eher nicht so zu sein. In einem Vorherigen[1] war es auf jeden Fall nicht so. Wenn aber ein Wlan aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit offen ist, dann ist man wohl kein „Diensteanbieter“. Wenn das der Unterschied wäre, sollte man „werben“, dass man ein offenes Wlan bereithält. Da ich aber nur sehr begrenzt über rechtliches Ahnung habe, könnte das auch eine dumme Idee (rechtlich gesehen) sein.

P.S. Danke, dass die Textfeldbreite jetzt wieder kleiner ist.

[1] http://netzpolitik.org/2006/klagewellen-machen-freie-infrastrukturen-kaputt/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Könnte es an schlechten Anwälten liegen? Eine andere Frage ist vielleicht, warum diese Privatpersonen ein offenes Wlan betreiben. Gab es einen Fall indem jemand bewusst und aus Überzeugung ein offenes Wlan betrieb (und wegen Störerhaftung verurteilt wurde)? In diesem Fall klingt es eher nicht so zu sein. In einem Vorherigen[1] war es auf jeden Fall nicht so. Wenn aber ein Wlan aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit offen ist, dann ist man wohl kein „Diensteanbieter“. Wenn das der Unterschied wäre, sollte man „werben“, dass man ein offenes Wlan bereithält. Da ich aber nur sehr begrenzt über rechtliches Ahnung habe, könnte das auch eine dumme Idee (rechtlich gesehen) sein.</p>
<p>P.S. Danke, dass die Textfeldbreite jetzt wieder kleiner ist.</p>
<p>[1] <a href="http://netzpolitik.org/2006/klagewellen-machen-freie-infrastrukturen-kaputt/" rel="nofollow">http://netzpolitik.org/2006/klagewellen-machen-freie-infrastrukturen-kaputt/</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Longbow4u</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259713</link>
		<dc:creator>Longbow4u</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 15:46:10 +0000</pubDate>
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		<description>Nach § 8 Telemediengesetz (TMG) haftet Dein Internetprovider (Accessprovider) nicht für durch Dich begangene Rechtsverletzungen.

http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html

Siehe auch den Artikel:
http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#

Bleibt die Frage, warum Privatpersonen, die ein offenes WLAN betreiben, nicht als Accessprovider gemäß § 8 TMG privilegiert sind. Weiß da jemand was?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 8 Telemediengesetz (TMG) haftet Dein Internetprovider (Accessprovider) nicht für durch Dich begangene Rechtsverletzungen.</p>
<p><a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" rel="nofollow">http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html</a></p>
<p>Siehe auch den Artikel:<br />
<a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#" rel="nofollow">http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#</a></p>
<p>Bleibt die Frage, warum Privatpersonen, die ein offenes WLAN betreiben, nicht als Accessprovider gemäß § 8 TMG privilegiert sind. Weiß da jemand was?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Longbow4u</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259712</link>
		<dc:creator>Longbow4u</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 15:45:48 +0000</pubDate>
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		<description>Nach § 8 Telemediengesetz (TMG) haftet Dein Internetprovider (Accessprovider) nicht für durch Dich begangene Rechtsverletzungen.

http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html

Siehe auch den Artikel:
http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#

Bleibt die Frage, warum Privatpersonen, die ein offenes WLAN betreiben, nicht als Accessprovider gemäß § 8 TMG privilegiert sind. Weiß da jemand was</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 8 Telemediengesetz (TMG) haftet Dein Internetprovider (Accessprovider) nicht für durch Dich begangene Rechtsverletzungen.</p>
<p><a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" rel="nofollow">http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html</a></p>
<p>Siehe auch den Artikel:<br />
<a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#" rel="nofollow">http://www.it-recht-kanzlei.de/providerhaftung-stoererhaftung.html#</a></p>
<p>Bleibt die Frage, warum Privatpersonen, die ein offenes WLAN betreiben, nicht als Accessprovider gemäß § 8 TMG privilegiert sind. Weiß da jemand was</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259697</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 14:19:04 +0000</pubDate>
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		<description>Es läuft etwas gewaltig schief in unserem rechtssystem.

wenn sich meherre urteile total weidersprechen,müsste automatisch eine höhere instanz ein bindendes urteil sprechen.

Es darf nicht sein das ein urteil vor gericht genauso vorhersehbar ist,wie ein würfel wurf.

Wer als unschuldiger vor gericht landet muss sich sicher sein können das er freigesprochen wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es läuft etwas gewaltig schief in unserem rechtssystem.</p>
<p>wenn sich meherre urteile total weidersprechen,müsste automatisch eine höhere instanz ein bindendes urteil sprechen.</p>
<p>Es darf nicht sein das ein urteil vor gericht genauso vorhersehbar ist,wie ein würfel wurf.</p>
<p>Wer als unschuldiger vor gericht landet muss sich sicher sein können das er freigesprochen wird.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Opencast</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259695</link>
		<dc:creator>Opencast</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 14:02:10 +0000</pubDate>
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		<description>Tja dann kann man freies Wlan halt vergessen.

In zukunft werden sich dann halt nur die Kommerziellen Anbieter durchsetzen denn die werden sicherlich nicht so leicht wie Privatpersonen belangt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tja dann kann man freies Wlan halt vergessen.</p>
<p>In zukunft werden sich dann halt nur die Kommerziellen Anbieter durchsetzen denn die werden sicherlich nicht so leicht wie Privatpersonen belangt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: alexander reyss</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259676</link>
		<dc:creator>alexander reyss</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 12:17:38 +0000</pubDate>
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		<description>Offenes WLAN und Störerhaftung (Filesharing) 

Welche Menschen mit was für einer Art Persönlichkeit sitzen viel zu oft an wichtigen Hebeln und verhindern mehr an Entwicklung und Fortschritt, als dass sie positives bewirken.

Gerade ältere Menschen, die sich mit dem Thema Internet step für step anfreunden, bekommen durch solche Urteile nicht gerade mehr Sicherheit, wo dieses Medium eh fremd und Unsicherheit auf der Gefühlsebene bietet, oder...

Woher kommt es, dass sich oftmals erst viel zu spät von Seiten der Gerichte und der Politik eingeschaltet wird?

Und wie sehen dann die Entscheidungen aus?

Geht es nicht irgendwie immer um Motive wie Macht, Status, Anerkennung, Sicherheit, Regeln, Ehre etc.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Offenes WLAN und Störerhaftung (Filesharing) </p>
<p>Welche Menschen mit was für einer Art Persönlichkeit sitzen viel zu oft an wichtigen Hebeln und verhindern mehr an Entwicklung und Fortschritt, als dass sie positives bewirken.</p>
<p>Gerade ältere Menschen, die sich mit dem Thema Internet step für step anfreunden, bekommen durch solche Urteile nicht gerade mehr Sicherheit, wo dieses Medium eh fremd und Unsicherheit auf der Gefühlsebene bietet, oder&#8230;</p>
<p>Woher kommt es, dass sich oftmals erst viel zu spät von Seiten der Gerichte und der Politik eingeschaltet wird?</p>
<p>Und wie sehen dann die Entscheidungen aus?</p>
<p>Geht es nicht irgendwie immer um Motive wie Macht, Status, Anerkennung, Sicherheit, Regeln, Ehre etc.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Usul</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259674</link>
		<dc:creator>Usul</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 12:10:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/offenes-wlan-und-stoererhaftung-neue-konfusion/#comment-259674</guid>
		<description>&gt;&gt; In der gleichen Logik stellt sich mir dazu die Frage: Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?

Vorsicht mit solchen Fragen! Die Antwort könnte sein, ja, er haftet, dann müsste er sich was einfallen lassen, wie er damit umgeht und dabei wird nichts Gutes rauskommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&gt;&gt; In der gleichen Logik stellt sich mir dazu die Frage: Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?</p>
<p>Vorsicht mit solchen Fragen! Die Antwort könnte sein, ja, er haftet, dann müsste er sich was einfallen lassen, wie er damit umgeht und dabei wird nichts Gutes rauskommen.</p>
]]></content:encoded>
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