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Mittwoch, 27. Februar 2008

Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen

Hier gibt es die ganze Übersicht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht.

14 Kommentare

  1. Kai König am 27.02.2008 um 10:22 (Antworten)

    Die Entscheidung ist leider nicht das was man sich erhofft hatte. Karlsruhe erlaubt ja OD bei schwerwiegender Gefährdung.. .. wie es z.B. bei Terror-Anschlägen der Fall ist. Genau das wollte und will ja Schäuble: “Online-Durchsuchung unter strengsten Auflagen”

  2. Thilo Pfennig am 27.02.2008 um 11:10 (Antworten)

    Ich denke das es unrealistisch gewesen ist zu erwarten das eine Ermittlungsmethode per se als illegal erklärt wird. Immerhin gibt es ein neues Grundrecht und die Einschränkungen sind schon sehr stark, lassen aber natürlich auch noch Raum für Interpretationen. ich schätze das wenn es zu einem neuen Gesetzesanlauf kommt, der noch mal vor dem Verfassungsgericht landen wird.

  3. zeitrafferin am 27.02.2008 um 11:12

    Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen…

    Juhu, wir haben ein neues Grundrecht!
    Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW verkündet. Das NRW-Gesetz ist verfassungswidrig: Eine flächendeckende Online-Durchsuchung ist - wenig überraschend - nicht mit dem…

  4. Steve` am 27.02.2008 um 11:14 (Antworten)

    Was “man sich erhofft hatte”? Ich halte das Urteil für gelungen, weil es nicht mehr zulässig sein wird, die Bundesbürger präventiv ‘online zu überwachen’.

    Ich kann zunächst an Onlinedurchsuchungen unter strengsten Auflagen nichts negatives finden. Irgendwo muss halt ein rechtstaatlicher Spagat zwischen Privatspähre und Ermittlungsmöglichkeiten her. Vor allem, dass Datenschutz mal richtig thematisiert wird, ist ein wichtiger Erfolg. Und auch die Darstellung eines neuen Grundrechts ist ein wichtiger Schritt.

    Wer sich hier ein Verbot der Onlinedurchsuchung auch bei Gefahr im Verzug erhofft hat, sollte mal wieder runterkommen.

  5. Sebastian Wieseler am 27.02.2008 um 11:28 (Antworten)

    Frag’ mich immernoch was an “Heimliche” nicht verstanden wurde. Ist doch egal ob sie prinzipiell erlaubt sind oder nicht. Es gibt kein Bundesgesetz also dürften sie im Moment doch auch rechtswidrig sein, sind sie aber nicht, weil sie “heimlich” sind. Glaubt ihr allen Ernstes nun wird Schäuble zurück rudern, die Bundestrojaner einstampfen und sich bei allen schon “heimlich Durchsuchten” entschuldigen?

    Zur Not machen sie halt ohne gesetzliche Grundlage weiter. Stört die doch nicht. Und ehe das BvG den an den Karren pisst haben sie schon Duzende ausspioniert.

    “Wir machen mal ein Gesetz, wenden es an und wenn jemand sich dann beim BvG beschweren geht, und es war rechtswidrig ist’s auch gut.” ist nunmal eine sau-schlechte Vorgehensweise von einigen Politikern. Gesunder Menschenverstand wäre da teilweise echt mal angebracht.

    Ich sehe das Ganze ehr skeptisch… Aber schön, dass wir’n neues Grundrecht haben — falls sich jemand dran halten wird.

  6. ninjaturkey am 27.02.2008 um 11:33 (Antworten)

    Ist irgendwie wie Geburtstag heute. Die Richter vom BVG haben nicht nur ein Spitzelgesetz unserer Amok laufenden Politeska für nichtig erklärt, sondern auch 80 Millionen Bundesbürgern ein neues und modernes Grundrecht geschenkt. Danke!

    Dass die OD als Fahndungsmittel unter hohen Auflagen grundsätzlich möglich sein soll ist akzeptabel.

  7. kobalt am 27.02.2008 um 11:34 (Antworten)

    Ich denke, man sollte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und die Definition für “konkrete Gefahr”. Jedenfalls scheint die präventive Durchsuchung vom Tisch zu sein. Das ist positiv.

  8. Sebastian Wieseler am 27.02.2008 um 11:54 (Antworten)

    Was willst du noch schriftlich haben?
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html ist doch schriftlich genug?

  9. kobalt am 27.02.2008 um 12:19 (Antworten)

    Sebastian Wieseler:
    Danke. Ich muß wohl meine Brille putzen und noch einen Kaffee trinken.

  10. [...] Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen” haben, wie die Blogosphäre jubelt. Was aber ist von diesem Grundrecht genau zu erwarten, wenn sich die Einschränkungen schon [...]

  11. Kai König am 27.02.2008 um 16:20 (Antworten)

    Das neue Grundrecht ermöglicht überhaupt erst die heimliche Online-Durchsuchung. Denn ohne das hätte man auf die vorhandenen GR wie informationelle Selbstbestimmung, Allg. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Wohnung usw. zurückgreifen müssen. Das Problem dabei ist, dass durch diese Online-Durchsuchung all diese Grundrechte vollständig ausgehöhlt werden bzw. zumindest in ihrem innersten Kern beeinträchtigt werden. Und nach der Wesengehalttheorie gem. Art.19 II GG darf ein GR niemals in seinem Kern angegriffen werden. Das aber dürfte bei einer heimlichen(!) Durchsuchung des intimsten Bereiches Betroffener aber gegeben sein.

    Will sagen: Von den bisherigen Grundrechten bleibt kaum noch was übrig. Und genau da hilft das neue Grundrecht, dessen Außengrenzen noch jungfräulich sind. Bei dem neuen GR ist also noch jede Menge Babyspeck vorhanden, in den man eingreifen kann…..
    Bei den alten Grundrechten ist außer Knochen nix mehr übrig…. Wenn man da noch was rausholen will, muss man den Knochen schon brechen.

  12. [...] Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen [...]

  13. Sebastian Wieseler am 27.02.2008 um 19:48 (Antworten)

    Heute Abend ab 22:00 Chaosradio 132 des CCCs: Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung
    http://chaosradio.ccc.de/cr132.html

  14. Markus am 28.02.2008 um 01:09 (Antworten)

    Unglaublich, da gibt es heute die Rechtsprechung, dass der Computer geschützt ist und gleichzeitig will StudiVZ laut Spiegel online seine Daten so weitergeben. Echt wahnsinn.

    http://www.nz-online.de/campus

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