Meine erste Unterlassungsaufforderung

Nach bald sechs Jahren bloggen hab ich eben meine erste Unterlassungserklärung Unterlassungsaufforderung bekommen. Ist aber wohl eine kostenfreie und ich werde dem mal nachkommen. Schuld ist wohl die Süddeutsche Zeitung, die ich zitiert habe. Aus Transparenz-Gründen poste ich mal den Text:

00632-08/CS/COS/HR, 12. März 2008

Herrn Markus Beckedahl, Tucholskystraße 48, 10117 Berlin

Joos ./. Beckedahl

Veröffentlichung auf www.netzpolitik.org vom 16. Januar 2008

- Unterlassung-

Sehr geehrter Herr Beckedahl,

wir zeigen Ihnen an, dass wir Herrn Dr. Joos in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sie verbreiten über die Internetseite www.netzpolitik.org (URL: netzpolitik.org/2008/lobbyismus-medien-und-die-csu/) einen Beitrag unter der Überschrift “Lobbyismus, Medien und die CSU”. Dieser Beitrag nimmt Bezug auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung, die auch über die Internetseite www.sueddeutsche.de verbreitet wurde. Dieser Artikel enthält zahlreiche Unwahrheiten. Sie zitieren nunmehr aus dem Artikel und übernehmen auch eine der Unwahrheiten.

So schreiben Sie u.a. in Bezug auf Herrn Dr. Joos:

“Im Jahr 2003 war er nicht mehr für den JU-Vorstand angetreten, nachdem groß diskutiert wurde, dass damals – inklusive Joos – insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen.”

Dies ist falsch. Unser Mandant ist allein deswegen nicht mehr als Landesschatzmeister der jungen Union Bayern angetreten, da es seit längerer Zeit bereits allgemein bekannt war, dass ein Generationswechsel in der JU stattfinden sollte und er mit fast allen weiteren langjährigen Mitgliedern in der Führung des Landesvorstandes gemeinsam nicht mehr antritt. Im Übrigen wurde auch bis zu dieser Entscheidung zuvor nie diskutiert, “dass damals insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen”.

Wie Sie feststellen werden, wird der zugrunde liegende Beitrag über die Internetseite www.sueddeutsche.de nicht mehr verbreitet. Die Süddeutsche Zeitung hat auch wegen des Artikels eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ich bitte daher auch Sie, von der Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten Abstand zu nehmen, da wir uns sonst gezwungen sähen, formaljuristische Schritte einzuleiten.

Ich sehe einer Entfernung der unwahren Tatsachenbehauptung bis Freitag, 14. März 2008, entgegen.

Mit freundlichen Grüßen, XX, Rechtsanwalt

Update: Gibt wohl den Unterschied zwischen Unterlassungserklärung- und -aufforderung, wie Markus in den Kommentaren erklärt.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Aus der Reihe. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

13 Kommentare

  1. don287
    Erstellt am 12. März 2008 um 14:25 | Permanent-Link

    “bis Freitag, 14. März 2008″

    hmm also diverse fristsetzungen muss man als jurist eigendlich kennen
    soweit ich das überblicke ist das eine 2 tagesfrist
    ….

  2. Florian
    Erstellt am 12. März 2008 um 14:37 | Permanent-Link

    Hm ist das nicht eher eine Bitte?
    Du zitierst ja nur eine andere Quelle und machst dir die Aussagen nicht zu eigen. Du behauptest das also doch eigentlich nicht selbst und kannst dafür auch nicht belangt werden oder?

    Presseexperten vor!

  3. Erstellt am 12. März 2008 um 14:46 | Permanent-Link

    Musstest Du etwas unterschrieben zurückschicken, dass Du die benannten Handlungen nicht mehr vornehmen wirst? Das wäre dann die Unterlassungserklärung, dies hier ist eine Aufforderung.

  4. Markus
    Erstellt am 12. März 2008 um 14:52 | Permanent-Link

    Markus, danke. Kannte den Unterschied bisher noch nicht.

  5. Erstellt am 12. März 2008 um 15:04 | Permanent-Link

    ob wohl ein deutscher Richter Persönlichkeitsrechte hier gefährdet sieht? Markus, du hast die besseren Karten ;)

  6. Erstellt am 12. März 2008 um 15:06 | Permanent-Link

    @Markus (4): Dass die Unterlassungserklärung aber eigentlich Unterwerfungserklärung heißt, ist dir aber auch bewusst, oder?

  7. Erstellt am 12. März 2008 um 15:36 | Permanent-Link

    Ich befürchte ja fast, dass die Anwaltskanzlei sich als nächstes darüber beschwert, dass Du ihr Urheberrecht an ihrem Schriftstück verletzt, indem Du es hier wiedergibst …

  8. Erstellt am 12. März 2008 um 16:38 | Permanent-Link

    Bevor das hier in die Kiste “pöhse Abmahner” abdriftet: Markus hat völlig Recht damit, die Fehlinformation zu löschen. Da hat eine Zeitung offenbar Unsinn über eine Person verbreitet, und das ist von Markus so im guten Glauben übernommen worden. Diese Person hat jedes Recht der Welt, die Sache klarzustellen und korrigiert zu bekommen. Dasselbe Recht würden wir auch Markus zugestehen, wenn irgendwo ein falsch informierter Blogger berichten würde, dass er von Microsoft bezahlt wird.

    Ob dazu immer als erstes ein Anwalt her muss, ist eine andere Frage. Dass das für den Blogger kostenlos ist, ist ja schon mal ok, aber nicht jeder Betroffene kann sich einen Anwalt leisten.

    Lesetipp zu diesem Thema: Daniel Solove, The Future of Reputation (pdf)

  9. Erstellt am 12. März 2008 um 17:17 | Permanent-Link

    Scheint mir wie die Web-Version der Gegendarstellung. Gedrucktes kann man nicht löschen, digitales schon. Interessante Gemengelage. Werd auch mal einen Experten konsultieren.

  10. Kai K.
    Erstellt am 12. März 2008 um 18:00 | Permanent-Link

    Markus – wie wärs denn mal, wenn du dich selbst ein bisschen als Journalist betätigst und den zitierten “Jürgen Baumgärtner” von der JU einfach mal anrufst und ihn fragst, wie weit er diese Aussage bestätigen kann. Dann fällst du m.E. unter den Presserechtlichen Schutz. Das heisst, dass du dann evtl. eine Gegendarstellung einstellen musst, aber die alte nach wie vor
    stehen bleiben kann.

    Kontakt: http://www.frankenwald-csu.de/personen/juergen.baumgaertner

  11. Markus
    Erstellt am 12. März 2008 um 18:49 | Permanent-Link

    Ralf hat eigentlich alles schon geschrieben. Mir geht es hier nicht darum, Recht zu haben oder der Auffordeurng zu widerstehen. Ich hab das Schreiben gepostet, das gewünschte Zitat gelöscht und die Sache transparent gemacht. Und nun ist gut.

  12. Kron Korken
    Erstellt am 12. März 2008 um 19:21 | Permanent-Link

    Na, ist doch ok wenn es so gemacht wird anstatt gleich mit einer kostenpflichtigen Abmahnung ums Eck zu kommen

  13. schomsko
    Erstellt am 12. März 2008 um 20:04 | Permanent-Link

    Im Übrigen wurde also nie zuvor diskutiert, dass 3 mit EUTOP und mit CSU. Wurde denn überhaupt innerhalb darüber diskutiert, oder war man sich da einig? Schade wir werden es wohl nie erfahren. Wenn die Interessenvertreter mit den Volksvertretern. Hmm is schon so ‘ne Sache. grübel grübel…

    Ich würde hier auch dem Persönlichkeitsrecht den Vorzug geben, da es ja für die an Sachpolitik interessierte Öffentlichkeit von geringem Interesse ist, aus welchen persönlichen und parteipolitischen Erwägungen ein Kandidat nicht antritt. Das kann letztendlich nur der Kandidat selbst bezeugen.

    Die “Übrigens”-Nebenbemerkung des Anwalts ist dagegen viel interessanter. Das ob einer Diskussion über die Bevorzugung einer Interessenvertretergruppierung, zumindest im Vorlauf der Wahl wird hier verneint.

2 Trackbacks

  1. [...] des politischen Betriebs. Er weiß auch, wie gefährlich das Thema Lobbyismus werden kann. [Satz nachträglich gelöscht wegen Unterlassungserklärung!] Ein vierter, der damalige starke Mann bei politikerscreen, war der JU-Vizechef von Schwaben. [...]

  2. Von Jahresrückblick 2008 : netzpolitik.org am 24. Dezember 2008 um 19:55

    [...] bald sechs Jahren bloggen hab ich eben meine erste Unterlassungsaufforderung bekommen. Schuld ist die Süddeutsche Zeitung, die ich zitiert [...]

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