Über die virale Spam-Attacke der FDP-Hamburg hatten wir vorletzte Woche ausführlich berichtet. Hanno Zulla hatte im Anschluss eine Abmahnung an die FDP-Hamburg geschickt, um im Optimalfall vor Gericht zu klären, ob die “getarnte Wahlwerbung in dieser Form illegal ist und ob der Auftraggeber einer Guerilla-Marketing-Kampagne für das Verhalten seiner Agentur mithaftet”. Darauf lässt man sich aber nicht ein und akzeptiert die Abmahnung.
Letzte Woche hatte es telefonisch noch anders geklungen, wie Hanno schreibt: “Wenn Sie auf diese Abmahnung bestehen wollen, werden wir das sportlich sehen. Dann feuern wir zurück. Das wird sehr teuer für Sie.” Jetzt wissen wir wenigstens, was die FDP unter “zurück feuern” versteht. Klingt wie ein Wahlversprechen.








Ein Kommentar
Ganz ernsthaft: Was die sog. Blogosphäre angeht, ist das für mich die erste positiv konnotierte Erwähnung einer Abmahnung.
3 Trackbacks
Virales Gammelfleisch (Spam)…
Gut geführter viraler Wahlkampf kann spannend sein. Wie spannend das allerdings auch gehörig nach hinten losgehen kann, erfuhr die FDP in diesen, doch so wichtigen, Tagen per Abmahnung (mal anders herum).
Virale Videos bspw. werden, so nennt das de…
Virales Eigentor bei der FDP Hamburg…
Kurz vor dem Ende des Hamburger Wahlkampfes musste die FDP in der Hansestadt schlechte Erfahrungen mit dem Versuch machen, ein Video viral zu verbreiten. Die Hamburger Werbeagentur Oysterbay war anscheinend von der FDP dazu beauftragt worden, eine Art …
[...] lässt Blogs zuspammen und nennt das dann “virales Marketing”. Später kam dann: FDP Hamburg akzeptiert Spam-Abmahnung. Und: Es gibt jetzt bei Youtube einen Remix des “viralen” Wahlspot der FDP-Hamburg mit einer [...]