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Mittwoch, 27. Februar 2008

EU-Kommission verhängt Zwangsgeld in Höhe von 899 Mio. EUR gegen Microsoft

Die EU-Kommission verkündet in einer Pressemitteilung: Kartellrecht: Kommission verhängt Zwangsgeld in Höhe von 899 Mio. EUR gegen Microsoft wegen Nichteinhaltung ihrer Entscheidung vom März 2004.

Die Europäische Kommission hat ein Zwangsgeld in Höhe von 899 Mio. EUR gegen Microsoft verhängt, weil das Unternehmen die in der Kommissionsentscheidung vom März 2004 festgelegten Auflagen (siehe IP/04/382) bis zum 22. Oktober 2007 nicht erfüllt hat. In der heutigen Entscheidung nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1⁄2003 wird festgestellt, dass Microsoft vor dem 22. Oktober 2007 unangemessen hohe Preise für die Bereitstellung der Schnittstellenspezifikationen für Arbeitsgruppen-Server verlangt hat. In der 2004 gegen Microsoft erlassenen Entscheidung, die das Gericht erster Instanz 2007 bestätigte (siehe CJE/07/63 und MEMO/07/359), wurde der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft gemäß Artikel 82 EG-Vertrag festgestellt und angeordnet, dass Microsoft die Schnittstellenspezifikationen, die erforderlich sind, damit die Arbeitsgruppenserver von Microsoft-Konkurrenten problemlos mit Windows-PCs und -Servern „kommunizieren“ können, zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen muss.

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