DLF über das neue BSI-Gesetz

Die Deutschlandfunk-Sendung „Computer und Kommunikation“ berichtete am Samstag über den geplanten Umbau des BSI: IuK-Polizei für den Bund? Und das klingt heftig:

Kloiber: Was ist denn so umstritten am Gesetzentwurf der Bundesregierung, Peter Welchering?

Welchering: Umstritten sind vor allen Dingen die Grundrechtseingriffe. Wobei, vorab muss man betonen: Das ist nur ein Entwurf für ein Gesetz. Und dass über so einen Entwurf diskutiert wird, ist normal Solche Entwürfe werden ja auch noch im Laufe der politischen Diskussion verändert. Bei diesem Entwurf hoffen das sehr viele. Die Diskussion, die konzentriert sich auf zwei Paragrafen zurzeit. In einem Paragrafen geht es um die Sicherung der Kommunikationstechnik des Bundes. Hier kann das BSI diesem Gesetzesentwurf zufolge konkrete Vorgaben für die technische Sicherung machen. Und diese Vorgaben darf es selbst umsetzen oder durch einen Beauftragten umsetzen lassen. Das klingt zunächst mal harmlos und auch ein bisschen abstrakt. Und deshalb weiß man nicht so genau, was heißt das eigentlich in der Praxis. Aber wenn man dann weiterliest, dann gibt es ein paar Bestimmungen, die sind dann schon etwas konkreter. Eine Bestimmung heißt dann beispielsweise: „Das Bundesamt kann hierzu Geschäftsräume eines Betreibers von Kommunikationstechnik des Bundes innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten.“ Das schreckt zunächst mal nicht wirklich auf. Da denkt man, da gehen die in irgendwelche Behörden und gucken mal nach. Aber der Folgesatz, der hat es dann aber ganz gehörig in sich. Denn das Gesetz soll auch mehr regeln: “ Das Bundesamt kann sich Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und informationstechnischen Systemen verschaffen, die für den Betrieb der betroffenen Informationstechnik von Bedeutung sind und die Steuerung solcher Einrichtungen übernehmen, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die Kommunikationstechnik des Bundes erforderlich ist.“

Hier ist die MP3.

[Danke an Markus]

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