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Montag, 16. Juni 2008

Der grüne Vorschlag: Datenschutz ins Grundgesetz

Während die SPD noch nachdenkt, wie man Datenschutz ins Grundgesetz verankern könnte, haben die Grünen nun einen konkreten Änderungsvorschlag vorgelegt. Das Taz-Blog CTRL hat den Gesetzentwurf der Grünen veröffentlicht (PDF):

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2a, 5a, 13a, 19)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGbl.I S. 2034) wird wie folgt geändert:

1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

„Artikel 2a

Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.“

2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:

„Artikel 5a

Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.“

3. Nach Artikel 13 wird folgender Artikel 13a eingefügt:

„Artikel 13a

Jedem wird das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet.“

4. Artikel 19 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.“

b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.

7 Kommentare

  1. Trac3R am 16.06.2008 um 18:33 (Antworten)

    Naja, dieser Artikel 13 ist doch etwas realitätsfern. Bei Datenpannen und übernommenen Webseiten, Spam, etcpp. wird dann also gegen den Verursacher kein Strafverfahren mehr angestrebt, sondern eine Verfassungsklage? Blümchenwiese 2.0 hatten wir doch schon, dachte ich …

    1. erlehmann am 17.06.2008 um 00:09 (Antworten)

      IANAL, aber AFAIK gibt’s Verfassungsbeschwerden nur gegen den Staat. Erst überlegen, dann posten.

  2. Markus Hansen am 17.06.2008 um 09:30 (Antworten)

    Art. 13a sagt aber schon etwas anderes aus, als im BVerfG-Urteil stand.

    Nach BVerfG gibt es ein Recht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. D.h. die Bürger haben einen Anspruch gegenüber dem Staat, dass Vertraulichkeit und Integrität gewährleistet werden.

    Nach der hier vorgeschlagenen Formulierung soll hingegen der Staat gewährleisten, dass es ein Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen gibt.

    Im ersten Fall steht der Staat in einer Aktiv-Pflicht, zu Vertraulichkeit und Integrität beizutragen (sonst kann er sie nicht gewährleisten), im zweiten Fall soll er sie lediglich respektieren.

    Das ist m.E. deutlich schwächer als die Vorgabe des Gerichts.

  3. Sven Geggus am 17.06.2008 um 09:47 (Antworten)

    Artikel 5a ist spannend! Das würde zum Beispiel bedeuten, das man ATKIS Daten in Openstreetmap aufnehmen könnte und vieles mehr.

    Schade, dass sowas sinnvolles wie dieser Vorschlag im Gegensatz zum 500 “Anti-Terror-Paket” natürlich keine Mehrheit im Bundestag finden wird.

    Sven

  4. [...] kann ich auch endlich mal die Populisus-Keule schwingen. Netzpolitik jubelt, dass die die Grünen schon mal tätig werden und einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des [...]

  5. Links 72 « FreiheIT-Blog am 21.06.2008 um 03:06

    [...] Ein Weckruf aus Irland (tagesschau) Satellites Document War, Destruction From Outer Space (Wired) Der grüne Vorschlag: Datenschutz ins Grundgesetz (Netzpolitik) All Your Coffee Are Belong To Us (Slashdot) Report: U.S. terror detainees were [...]

  6. [...] ist ein netzpolitik-Artikel über den Vorschlag der grünen Bundestagsfraktion, das Grundgesetz dahingehend zu ändern. Mark [...]

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