BGH verbietet Vertrieb von Kopierschutzknackern

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung verkündet, wonach auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung von Kopierschutzsystemen zum Kauf anbieten dürfen. SonyBMG hatte gegen einen Mann geklagt, der auf eBay ein Anti-Kopierschutz-Programm angeboten hatte. Vorausgegangen war eine Abmahnung und die Forderung einer Unterlassungserklärung. Der Beklagte gab zwar die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Er beantragte daraufhin festzustellen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht besteht.

Auf der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern .

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das – verfassungsrechtlich unbedenkliche – Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte – so der Bundesgerichtshof – auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die Beklagten berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung steht, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an sein Urteil vom 8. Mai 2005 (I ZR 83/06 – Abmahnkostenersatz) entschieden hat, nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen.

Der Ersatz der Kosten für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist nunmehr in § 97a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrhG in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 28 v. 11.7.2008, S. 1191) ausdrücklich geregelt worden. Die Neuregelung tritt am 1. September 2008 in Kraft und war daher in dem heute entschiedenen Fall noch nicht anwendbar.

Und hier ist das Urteil vom 17. Juli 2008 – I ZR 219/05

Bei der Futurezone findet sich die dpa-Meldung dazu: Kopierschutzknacker-Verkauf verboten.

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