<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Auswirkungen auf Auskunftsanspruch</title>
	<atom:link href="http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/</link>
	<description>Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.</description>
	<pubDate>Fri, 16 May 2008 16:24:08 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.5.1</generator>
		<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-238129</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 May 2008 15:07:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-238129</guid>
		<description>Auch wenn dieser Thread schon etwas alt ist - um die Sache wenigstens vorl&#228;ufig zum Abschluss zu bringen:

&lt;a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/313-LG-Offenburg-Az-3-Qs-8307-IP-Adressen-sind-Bestandsdaten.html"&gt;Entscheidung des LG Offenburg v. 17.4.2008&lt;/a&gt;:

&lt;blockquote&gt;Es kann dahinstehen, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts Offenburg zu beurteilten war. Die Beschwerdekammer ist gem. § 309 Abs. 2 StPO gehalten, die Entscheidung nach der jetzt geltenden Rechtslage zu treffen. Hiernach hat der Gesetzgeber mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen vom 21.12.2007 inzwischen klar gestellt, dass er die hier umstrittenen Daten als Bestanddaten gem. § 113 TKG einordnet. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von der Judikative hinzunehmen.&lt;/blockquote&gt;

Damit ist das letzte Wort in der Angelegenheit m.E. aber noch nicht gesprochen. Das LG Offenburg beruft sich in seiner Entscheidung n&#228;mlich haupts&#228;chlich auch die Begr&#252;ndung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung: Genau dieses Gesetz ist vom BVerfG jedoch in einem Eilbeschluss vorl&#228;ufig au&#223;er Kraft gesetzt worden. Ob auch eine solche Entscheidung vom Gesetzgeber "hinzunehmen" ist, halte ich f&#252;r fraglich.

Zur Entscheidung des BVerfG sagt das LG Offenburg in seiner Entscheidung ebenfalls gar nichts.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn dieser Thread schon etwas alt ist - um die Sache wenigstens vorl&#228;ufig zum Abschluss zu bringen:</p>
<p><a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/313-LG-Offenburg-Az-3-Qs-8307-IP-Adressen-sind-Bestandsdaten.html">Entscheidung des LG Offenburg v. 17.4.2008</a>:</p>
<blockquote><p>Es kann dahinstehen, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts Offenburg zu beurteilten war. Die Beschwerdekammer ist gem. § 309 Abs. 2 StPO gehalten, die Entscheidung nach der jetzt geltenden Rechtslage zu treffen. Hiernach hat der Gesetzgeber mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen vom 21.12.2007 inzwischen klar gestellt, dass er die hier umstrittenen Daten als Bestanddaten gem. § 113 TKG einordnet. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von der Judikative hinzunehmen.</p></blockquote>
<p>Damit ist das letzte Wort in der Angelegenheit m.E. aber noch nicht gesprochen. Das LG Offenburg beruft sich in seiner Entscheidung n&#228;mlich haupts&#228;chlich auch die Begr&#252;ndung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung: Genau dieses Gesetz ist vom BVerfG jedoch in einem Eilbeschluss vorl&#228;ufig au&#223;er Kraft gesetzt worden. Ob auch eine solche Entscheidung vom Gesetzgeber &#8220;hinzunehmen&#8221; ist, halte ich f&#252;r fraglich.</p>
<p>Zur Entscheidung des BVerfG sagt das LG Offenburg in seiner Entscheidung ebenfalls gar nichts.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kai K.</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-203236</link>
		<dc:creator>Kai K.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 17:47:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-203236</guid>
		<description>Diese Diskussion kann 
&lt;a href="http://netzpolitik.org/2008/wuppertaler-staatsanwaltschaft-vs-musikindustrie/"&gt;hier&lt;/a&gt; weitergef&#252;hrt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Diskussion kann<br />
<a href="http://netzpolitik.org/2008/wuppertaler-staatsanwaltschaft-vs-musikindustrie/">hier</a> weitergef&#252;hrt werden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kai K.</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-203197</link>
		<dc:creator>Kai K.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 17:23:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-203197</guid>
		<description>@Peter:
erstmal Danke f&#252;r diese ausf&#252;hrlichen Hintergrund-Infos. Interessant f&#228;nde ich es zu wissen, wie es bei anderen Providern ausschaut, die entweder ein komplett eigenes DSL-Backbone betreiben oder aber den T-Com-Backbone mitbenutzen. Bei wem (Provider oder T-Com) wird ein log-file der Verbindung denn erstellt? Es macht doch auch einen Unterschied, ob man einen "Voll-DSL-Anschluss" bei einem Drittanbieter hat, oder T-Com-DSL hat und lediglich der Provider ein Dritter ist... oder? (oder gar DSL-REsale)

Ganz frisch ist &#252;brigens hier eine erste erfreuliche Meldung eingetroffen:
http://tinyurl.com/ynsbr5

Die Argumentation der Wuppertaler StA ist interessanterweise nicht "juristisch" im engeren Sinne, sondern eher rechtspolitischer Natur, wonach der Gesetzgeber (bislang) bewu&#223;t keinen zivilr. Auskunftsanspruch geschaffen hat - und diese Entscheidung auch nicht &#252;ber den Umweg eines sinnlosen Ermittlungsverfahrens unterlaufen werden darf. Jetzt werden wir sehen k&#246;nnen, wie gro&#223; der Einfluss der MI auf die Landesregierungen ist. Denn in deren Hand liegt es, ob es bei dieser Praxis bleibt. Angesichts der skandal&#246;sen pro-Content-Gesetzesvorhaben, die in der Vergangenheit im Bundesrat entstanden sind, bin ich eher skeptisch, dass die StA standh&#228;lt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Peter:<br />
erstmal Danke f&#252;r diese ausf&#252;hrlichen Hintergrund-Infos. Interessant f&#228;nde ich es zu wissen, wie es bei anderen Providern ausschaut, die entweder ein komplett eigenes DSL-Backbone betreiben oder aber den T-Com-Backbone mitbenutzen. Bei wem (Provider oder T-Com) wird ein log-file der Verbindung denn erstellt? Es macht doch auch einen Unterschied, ob man einen &#8220;Voll-DSL-Anschluss&#8221; bei einem Drittanbieter hat, oder T-Com-DSL hat und lediglich der Provider ein Dritter ist&#8230; oder? (oder gar DSL-REsale)</p>
<p>Ganz frisch ist &#252;brigens hier eine erste erfreuliche Meldung eingetroffen:<br />
<a href="http://tinyurl.com/ynsbr5" rel="nofollow"></a><a href='http://tinyurl.com/ynsbr5'>http://tinyurl.com/ynsbr5</a></p>
<p>Die Argumentation der Wuppertaler StA ist interessanterweise nicht &#8220;juristisch&#8221; im engeren Sinne, sondern eher rechtspolitischer Natur, wonach der Gesetzgeber (bislang) bewu&#223;t keinen zivilr. Auskunftsanspruch geschaffen hat - und diese Entscheidung auch nicht &#252;ber den Umweg eines sinnlosen Ermittlungsverfahrens unterlaufen werden darf. Jetzt werden wir sehen k&#246;nnen, wie gro&#223; der Einfluss der MI auf die Landesregierungen ist. Denn in deren Hand liegt es, ob es bei dieser Praxis bleibt. Angesichts der skandal&#246;sen pro-Content-Gesetzesvorhaben, die in der Vergangenheit im Bundesrat entstanden sind, bin ich eher skeptisch, dass die StA standh&#228;lt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hermann</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202520</link>
		<dc:creator>Hermann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 23:30:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202520</guid>
		<description>Zitat 34: "Die IP-Adresse ist ja bereits bekannt, man m&#246;chte ja nur noch die Bestandsdaten (Name - Anschrift) erhalten."
Das ist eben gerade nicht der Fall. Man m&#246;chte die Kennung hinter der IP-Adress erhalten. Sofern es sich um eine Modem/ISDN Call-by-Call Verbindung handelt, w&#228;re dies die Rufnummer des die Verbindung initiierenden Anschlusses.Man m&#252;sste also eine weitere Anfrage nach dem Inhaber dieser Telefonnummer durchf&#252;hren, um Name/Anschrift zu erhalten. Insofern hinkt auch der (immer wieder gebrachte) Vergleich mit statischen IP-Adressen.
Die Rufnummer war bereits in § 100g III Nr. 1 StPO a.F. als Verbindungsdatum anerkannt. Insofern hat § 113a TKG m.E. nun zur Klarstellung beigetragen, als das ausweislich des Wortlauts von § 113a I TKG nun jede (!) Kennung hinter der IP-Adresse als Verkehrsdatum verstanden wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat 34: &#8220;Die IP-Adresse ist ja bereits bekannt, man m&#246;chte ja nur noch die Bestandsdaten (Name - Anschrift) erhalten.&#8221;<br />
Das ist eben gerade nicht der Fall. Man m&#246;chte die Kennung hinter der IP-Adress erhalten. Sofern es sich um eine Modem/ISDN Call-by-Call Verbindung handelt, w&#228;re dies die Rufnummer des die Verbindung initiierenden Anschlusses.Man m&#252;sste also eine weitere Anfrage nach dem Inhaber dieser Telefonnummer durchf&#252;hren, um Name/Anschrift zu erhalten. Insofern hinkt auch der (immer wieder gebrachte) Vergleich mit statischen IP-Adressen.<br />
Die Rufnummer war bereits in § 100g III Nr. 1 StPO a.F. als Verbindungsdatum anerkannt. Insofern hat § 113a TKG m.E. nun zur Klarstellung beigetragen, als das ausweislich des Wortlauts von § 113a I TKG nun jede (!) Kennung hinter der IP-Adresse als Verkehrsdatum verstanden wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Peter</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202470</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 20:01:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202470</guid>
		<description>Hallo zusammen,
ich bin zwar auch kein Jurist, daf&#252;r arbeitekenne ich mich bei Providern gut aus. Leider steige ich etwas sp&#228;t in die Diuskussion ein, aber es gibt so viele Foren, in denen dieses Thema behandelt wird, da kann man nicht gleichzeitig &#252;berall mitreden ;-).
Also erst mal was zur Technik (ich beschreibe nur den tpischen Fall, es geht auch je nach Vorleistung komplizierter): wann immer ein Flatrate-Kunde seinen DSL-Zugang nutzen m&#246;chte, muss er sich an einem Radius-Server authentisieren. Diese Authentisierung wir im Logfile gespeichert. Viel wichtiger aber noch als der Beginn seiner Nutzung (Session) ist das Ende. Am Ende seiner Session wird im Logfile der Radius-Username, die IP-Adresse, Datum+Uhrzeit sowie Dauer gespeichert (+ ein paar zus&#228;tzliche Parameter, die hier uninteressant sind). Da ein Flat-Rate Kunde theoretisch eine unendliche Session f&#252;hren k&#246;nnte und man so nie ein Ende loggen k&#246;nnte (den sogenannten Stop-Record), f&#252;hrt die T-Com sp&#228;testens nach 24 Stunden eine Zwangstrennung durch. Das Logfile wird pro Tag neu geschrieben, wenn also alles sauber funktioniert, gibt es f&#252;r jeden DSL-Nutzer mindestens einen Eintrag pro Tag im Logfile. Jeder Radius-Username ist wiederum genau einer juristischen Person zugeordnet. In der (sogenannten) Stammdatenbank findet man also zu jedem Radius-Username auch die Adresse, Bankverbindung usw. etc. OK, soweit der high Level Abri&#223;, nun kommen meine Preisfragen an die Juristen:
a) ein StA oder Rechteinhaber hat eine IP-Adresse und Datum+Uhrzeit und fragt den Provider nach Name+Anschrift. Die Frage geht also tats&#228;chlich nach den *Stammdaten* (das Argument von Fr. Zypries). Um die Stammdaten der jew. Person zu ermitteln wird *aber* das Logfile mit den (meiner Meinung nach) Verkehrsdaten ben&#246;tigt. Ohne dieses Logfile w&#228;re die Ermittlung des betreffenden Internet-Nutzers *nicht* m&#246;glich. Gelten hier nun die Regeln f&#252;r Stammdaten oder die f&#252;r Vekehrsdaten?
b) wen interessierts? Oder weniger provokativ: ist das nicht eine rein theoretische Diskussion?
Nehmen wir mal an, ein Provider gibt (aufgrund Rechtsunsicherheit oder mit Absicht) Auskunft obwohl die daf&#252;r notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Das sch&#252;tzt den Betroffenen keineswegs vor einer entsprechenden strafrechtl. bzw. zivilrecht. Verfolgung (ganz im Gegensatz zur USA). Ein Betroffener k&#246;nnte vielleicht aus purer Langeweile dagegen Klagen, aber mehr als bestenfalls ein "das h&#228;tte man so nicht tun d&#252;rfen, &#228;ndert aber nichts"-Urteil wird er wohl nicht erreichen. Oder irre ich mich da?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich bin zwar auch kein Jurist, daf&#252;r arbeitekenne ich mich bei Providern gut aus. Leider steige ich etwas sp&#228;t in die Diuskussion ein, aber es gibt so viele Foren, in denen dieses Thema behandelt wird, da kann man nicht gleichzeitig &#252;berall mitreden ;-).<br />
Also erst mal was zur Technik (ich beschreibe nur den tpischen Fall, es geht auch je nach Vorleistung komplizierter): wann immer ein Flatrate-Kunde seinen DSL-Zugang nutzen m&#246;chte, muss er sich an einem Radius-Server authentisieren. Diese Authentisierung wir im Logfile gespeichert. Viel wichtiger aber noch als der Beginn seiner Nutzung (Session) ist das Ende. Am Ende seiner Session wird im Logfile der Radius-Username, die IP-Adresse, Datum+Uhrzeit sowie Dauer gespeichert (+ ein paar zus&#228;tzliche Parameter, die hier uninteressant sind). Da ein Flat-Rate Kunde theoretisch eine unendliche Session f&#252;hren k&#246;nnte und man so nie ein Ende loggen k&#246;nnte (den sogenannten Stop-Record), f&#252;hrt die T-Com sp&#228;testens nach 24 Stunden eine Zwangstrennung durch. Das Logfile wird pro Tag neu geschrieben, wenn also alles sauber funktioniert, gibt es f&#252;r jeden DSL-Nutzer mindestens einen Eintrag pro Tag im Logfile. Jeder Radius-Username ist wiederum genau einer juristischen Person zugeordnet. In der (sogenannten) Stammdatenbank findet man also zu jedem Radius-Username auch die Adresse, Bankverbindung usw. etc. OK, soweit der high Level Abri&#223;, nun kommen meine Preisfragen an die Juristen:<br />
a) ein StA oder Rechteinhaber hat eine IP-Adresse und Datum+Uhrzeit und fragt den Provider nach Name+Anschrift. Die Frage geht also tats&#228;chlich nach den *Stammdaten* (das Argument von Fr. Zypries). Um die Stammdaten der jew. Person zu ermitteln wird *aber* das Logfile mit den (meiner Meinung nach) Verkehrsdaten ben&#246;tigt. Ohne dieses Logfile w&#228;re die Ermittlung des betreffenden Internet-Nutzers *nicht* m&#246;glich. Gelten hier nun die Regeln f&#252;r Stammdaten oder die f&#252;r Vekehrsdaten?<br />
b) wen interessierts? Oder weniger provokativ: ist das nicht eine rein theoretische Diskussion?<br />
Nehmen wir mal an, ein Provider gibt (aufgrund Rechtsunsicherheit oder mit Absicht) Auskunft obwohl die daf&#252;r notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Das sch&#252;tzt den Betroffenen keineswegs vor einer entsprechenden strafrechtl. bzw. zivilrecht. Verfolgung (ganz im Gegensatz zur USA). Ein Betroffener k&#246;nnte vielleicht aus purer Langeweile dagegen Klagen, aber mehr als bestenfalls ein &#8220;das h&#228;tte man so nicht tun d&#252;rfen, &#228;ndert aber nichts&#8221;-Urteil wird er wohl nicht erreichen. Oder irre ich mich da?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: AG</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202405</link>
		<dc:creator>AG</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 15:22:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202405</guid>
		<description>Das mit den zwei Datenbanken w&#228;re nat&#252;rlich eine interessante Idee - es wird jedoch vorerst alles so bleiben wie bisher. Detaillierte Ausf&#252;hrung zu 113 TKG hat das BVerfG ja gerade nicht getroffen, es bleiben ja noch die anderweitigen M&#246;glichkeiten der Abfrage(Rdnr. 173 der Entscheidung). Dennoch sollte man sich die Frage stellen, was konkret verlangt wird. Die IP-Adresse ist ja bereits bekannt, man m&#246;chte ja nur noch die Bestandsdaten (Name - Anschrift) erhalten. Hier muss aber zwangsl&#228;ufig ein Blick in den Datensatz (IP - Datum - Zeitdauer) erfolgen. Und hier k&#246;nnte durchaus auch die Ansicht vertreten werden, dass eine Auskunft von Bestandsdaten nur in Verbindung mit den gespeicherten Verkehrsdaten m&#246;glich ist und dann ggf. doch die Entscheidung des BVerfG zu ber&#252;cksichtigen sei. Weiterhin sollte man beachten, dass viele Provider noch gar nicht auf die VDS technisch umgestellt haben und die Ausk&#252;nfte bisher ja wohl unproblematisch erteilt wurden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das mit den zwei Datenbanken w&#228;re nat&#252;rlich eine interessante Idee - es wird jedoch vorerst alles so bleiben wie bisher. Detaillierte Ausf&#252;hrung zu 113 TKG hat das BVerfG ja gerade nicht getroffen, es bleiben ja noch die anderweitigen M&#246;glichkeiten der Abfrage(Rdnr. 173 der Entscheidung). Dennoch sollte man sich die Frage stellen, was konkret verlangt wird. Die IP-Adresse ist ja bereits bekannt, man m&#246;chte ja nur noch die Bestandsdaten (Name - Anschrift) erhalten. Hier muss aber zwangsl&#228;ufig ein Blick in den Datensatz (IP - Datum - Zeitdauer) erfolgen. Und hier k&#246;nnte durchaus auch die Ansicht vertreten werden, dass eine Auskunft von Bestandsdaten nur in Verbindung mit den gespeicherten Verkehrsdaten m&#246;glich ist und dann ggf. doch die Entscheidung des BVerfG zu ber&#252;cksichtigen sei. Weiterhin sollte man beachten, dass viele Provider noch gar nicht auf die VDS technisch umgestellt haben und die Ausk&#252;nfte bisher ja wohl unproblematisch erteilt wurden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: medien-gerecht &#187; Blog Archiv &#187; Musikindustrie geht weiter gegen Filesharer vor</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202301</link>
		<dc:creator>medien-gerecht &#187; Blog Archiv &#187; Musikindustrie geht weiter gegen Filesharer vor</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 08:00:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-202301</guid>
		<description>[...] Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung  hatte in der Blog-Gemeinde und bei Datensch&#252;tzern Freude ausgel&#246;st und manch einen zu der Behauptung hinrei&#223;en [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung  hatte in der Blog-Gemeinde und bei Datensch&#252;tzern Freude ausgel&#246;st und manch einen zu der Behauptung hinrei&#223;en [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Bundesverfassungsgericht schr&#228;nkt Vorratsdatenspeicherung ein - Reaktionen &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-199114</link>
		<dc:creator>Bundesverfassungsgericht schr&#228;nkt Vorratsdatenspeicherung ein - Reaktionen &#187; Beitrag &#187; SaarBreaker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 18:57:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-199114</guid>
		<description>[...] netzpolitik.org - Auswirkungen auf Auskunftsanspruch Kleine Frage an die Juristen: Was bedeutet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht eigentlich f&#252;r den Auskunftsanspruch. D&#252;rfen die Anw&#228;lte der Musikindustrie jetzt eigentlich noch bei Providern nach Kundendaten fragen oder ist das verfassungswidrig? [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] netzpolitik.org - Auswirkungen auf Auskunftsanspruch Kleine Frage an die Juristen: Was bedeutet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht eigentlich f&#252;r den Auskunftsanspruch. D&#252;rfen die Anw&#228;lte der Musikindustrie jetzt eigentlich noch bei Providern nach Kundendaten fragen oder ist das verfassungswidrig? [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kai K.</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-198903</link>
		<dc:creator>Kai K.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 06:12:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-198903</guid>
		<description>mit deiner Einsch&#228;tzung, dass nach altem Recht einrichterlicher Beschluss notwendig gewesen sei hast du v&#246;llig Recht. Einen solchen Beschluss haben die meisten StA aber nicht beantragt. Warum auch immer. Vielleicht haben die StAs, die kein Bock auf die Anzeigen-Maschinerie hatten, sich einfach einen negativen Beschluss vom Richter besorgt. Damit gibt es f&#252;r die MI auch keine M&#246;glichkeit &#252;ber Einwirkung auf der politischen Ebene Einfluss auf die (weisungsgebundenen) StA zu nehmen, die sich weigern als Erf&#252;llungsgehilfen der MI zu fungieren.

Hier zwei solcher Beschl&#252;sse:
http://tinyurl.com/2w6v53
http://tinyurl.com/3cyxuy</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>mit deiner Einsch&#228;tzung, dass nach altem Recht einrichterlicher Beschluss notwendig gewesen sei hast du v&#246;llig Recht. Einen solchen Beschluss haben die meisten StA aber nicht beantragt. Warum auch immer. Vielleicht haben die StAs, die kein Bock auf die Anzeigen-Maschinerie hatten, sich einfach einen negativen Beschluss vom Richter besorgt. Damit gibt es f&#252;r die MI auch keine M&#246;glichkeit &#252;ber Einwirkung auf der politischen Ebene Einfluss auf die (weisungsgebundenen) StA zu nehmen, die sich weigern als Erf&#252;llungsgehilfen der MI zu fungieren.</p>
<p>Hier zwei solcher Beschl&#252;sse:<br />
<a href="http://tinyurl.com/2w6v53" rel="nofollow"></a><a href='http://tinyurl.com/2w6v53'>http://tinyurl.com/2w6v53</a><br />
<a href="http://tinyurl.com/3cyxuy" rel="nofollow"></a><a href='http://tinyurl.com/3cyxuy'>http://tinyurl.com/3cyxuy</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-198763</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 21:58:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/#comment-198763</guid>
		<description>Sorry, wenn ich gro&#223;m&#228;ulig r&#252;berkam. Ich habe mich ge&#228;rgert, weil du auf das Urteil nicht eingegangen bist, obwohl es in seiner vollen Argumentation vorlag.

Das sind gute Argumente, die du hier vortr&#228;gst - nichtsdestotrotz, eine Abfrage von Verkehrsdaten h&#228;tte auch schon nach altem Recht einen richterlichen Beschluss erfordert, und mir ist kein einziger Fall bekannt, indem eine Staatsanwaltschaft einen solchen durchgef&#252;hrt hat, bevor sie die Identit&#228;t eines Filesharers ermittelte. Du magst anderer Rechtsauffassung sein (und sogar damit richtig liegen), aber die strafprozessuale Praxis ist bisher m.W. eine andere. (Wie gesagt, ich kenne mich nicht besonders aus im Strafprozessrecht und kann falsch liegen)

Anscheinend sind wir ja nicht die einzigen, die hier unterschiedlicher Rechtsauffassung sind. Warten wir einfach ab, bis die ersten Urteile kommen, dann wissen wir mehr. :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, wenn ich gro&#223;m&#228;ulig r&#252;berkam. Ich habe mich ge&#228;rgert, weil du auf das Urteil nicht eingegangen bist, obwohl es in seiner vollen Argumentation vorlag.</p>
<p>Das sind gute Argumente, die du hier vortr&#228;gst - nichtsdestotrotz, eine Abfrage von Verkehrsdaten h&#228;tte auch schon nach altem Recht einen richterlichen Beschluss erfordert, und mir ist kein einziger Fall bekannt, indem eine Staatsanwaltschaft einen solchen durchgef&#252;hrt hat, bevor sie die Identit&#228;t eines Filesharers ermittelte. Du magst anderer Rechtsauffassung sein (und sogar damit richtig liegen), aber die strafprozessuale Praxis ist bisher m.W. eine andere. (Wie gesagt, ich kenne mich nicht besonders aus im Strafprozessrecht und kann falsch liegen)</p>
<p>Anscheinend sind wir ja nicht die einzigen, die hier unterschiedlicher Rechtsauffassung sind. Warten wir einfach ab, bis die ersten Urteile kommen, dann wissen wir mehr. :-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
