Artikel 29-Gruppe vs. Suchmaschinen

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU fordert, dass Suchmaschinen-Betreiber Nutzerdaten bereits nach sechs Monaten löschen. Bisher ist die gängige Praxis, diese teilweise bis zu 18 Monate vorzuhalten. Spiegel-Online berichtet darüber: EU-Experten fordern harte Gangart.

Das ist weit von dem entfernt, was Suchmaschinen bisher freiwillig bereit sind zu tun. Google anonymisiert Daten nach 18 Monaten teilweise, Yahoo nach 13 Monaten. Microsoft löscht Daten nach 18 Monaten komplett, setzt sie aber so lange für so genanntes Behavioral Targeting ein, also für individuell auf den Surfer zugeschnittene Werbung.

Die Autoren der Artikel-29-Datenschutzgruppe sehen jedoch keinen Grund, warum Suchmaschinen die Nutzerdaten so lange für eigene Zwecke vorhalten sollten. Das Gutachten stellt fest, dass persönliche Daten – Suchbegriffe, IP-Adressen, Cookies – von den Suchmaschinen nur für „legitime Zwecke“ verwendet werden dürfen. Sobald das nicht mehr der Fall ist, sollen die Betreiber die Daten entweder unwiderruflich anonymisieren oder besser gleich löschen. Cookies, kleine Dateien, die Websites auf dem User-Rechner hinterlassen, müssten sich nach bestimmter Zeit selbst zerstören, die IP-Adresse eines Users getrennt von dessen verwendeten Suchbegriffen gespeichert werden und der Verbreitung von Sozialversicherungs-, Kreditkarten– und Telefonnummern und von E-Mail-Adressen in Suchmaschinen ein Riegel vorgeschoben werden.

Mal schauen, wie lange es dauert, bis es ein passendes Gesetz dazu gibt. Mir fällt jetzt gerade kein Argument aus Nutzersicht ein, was gegen ein solches Gesetz sprechen würde.

Google sieht das natürlich anders: Google will Speicherung von Suchanfragendaten nicht weiter begrenzen

Der Suchmaschinendienstleister Google will Suchanfragendaten nicht nach sechs Monaten löschen. Damit widerspricht das Unternehmen erneut von europäischen Datenschützern aufgestellten Forderungen. Der für Datenschutz bei dem Suchdienstleister zuständige Manager Peter Fleischer schreibt in einem Beitrag im Public Policy Blog seines Unternehmens, die Datenspeicherung sei zur Erhaltung der Qualität der Suchergebnisse und des Services für die Nutzer, für eine bessere Sicherheit und Integrität des Systems notwendig. Fleischer bedauert, dass diese Perspektive in Diskussionen um Datenschutzerfordernisse bei Suchmaschinendienstleistern oft unterschlagen werde.

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