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	<title>Kommentare zu: &#196;nderungsvorschl&#228;ge zum Telemediengesetz</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft</description>
	<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 00:40:19 +0000</pubDate>
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		<title>Von: netzpolitik.org: &#187; Ein Gesetz selbst schreiben - in einem Wiki &#187; Politik in der digitalen Gesellschaft</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-292087</link>
		<dc:creator>netzpolitik.org: &#187; Ein Gesetz selbst schreiben - in einem Wiki &#187; Politik in der digitalen Gesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 12:25:26 +0000</pubDate>
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		<description>[...] zentrale Gesetz f&#252;r das Internet, das TMG, ist mangelhaft. Das sage nicht nur ich, das ist weitgehend unstrittig. Nur, was sollte man dagegen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] zentrale Gesetz f&#252;r das Internet, das TMG, ist mangelhaft. Das sage nicht nur ich, das ist weitgehend unstrittig. Nur, was sollte man dagegen [...]</p>
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		<title>Von: Ubbo</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241885</link>
		<dc:creator>Ubbo</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 May 2008 11:48:24 +0000</pubDate>
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		<description>Stimmt, hast recht! Muss hei&#223;en: mit Ideologiebrille.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stimmt, hast recht! Muss hei&#223;en: mit Ideologiebrille.</p>
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		<title>Von: Gernot</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241834</link>
		<dc:creator>Gernot</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 May 2008 16:01:06 +0000</pubDate>
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		<description>Hilfe, Frevel! Politische Kommentare in einem Blog. Wo kommen wir denn da hin?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hilfe, Frevel! Politische Kommentare in einem Blog. Wo kommen wir denn da hin?</p>
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		<title>Von: Ubbo</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241830</link>
		<dc:creator>Ubbo</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 May 2008 15:22:03 +0000</pubDate>
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		<description>Hier wird eindeutig politisch kommentiert! Von wegen die Linke mache "ein paar unsinnige Vorschl&#228;ge". Ich habe die Antr&#228;ge von den Gr&#252;nen und der Linken verglichen. Sie unterscheiden sich nur marginal. Und dort, wo die Linken weitergehend sind, hat das auch seinen Sinn. Simons Verweis auf vermeintliche richterliche Rechtsfortbildung sind bezeichnend: Sein Wort in Gottes Geh&#246;rgang!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier wird eindeutig politisch kommentiert! Von wegen die Linke mache &#8220;ein paar unsinnige Vorschl&#228;ge&#8221;. Ich habe die Antr&#228;ge von den Gr&#252;nen und der Linken verglichen. Sie unterscheiden sich nur marginal. Und dort, wo die Linken weitergehend sind, hat das auch seinen Sinn. Simons Verweis auf vermeintliche richterliche Rechtsfortbildung sind bezeichnend: Sein Wort in Gottes Geh&#246;rgang!</p>
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	<item>
		<title>Von: Links vom 13.5.2008 &#124; Florian Altherr</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241495</link>
		<dc:creator>Links vom 13.5.2008 &#124; Florian Altherr</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 May 2008 09:59:47 +0000</pubDate>
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		<description>[...] netzpolitik.org: » &#196;nderungsvorschl&#228;ge zum Telemediengesetz » [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] netzpolitik.org: » &#196;nderungsvorschl&#228;ge zum Telemediengesetz » [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Philipp Stern</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241425</link>
		<dc:creator>Philipp Stern</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 May 2008 11:04:11 +0000</pubDate>
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		<description>@Simon: Vielen Dank f&#252;r die ausf&#252;hrliche Erkl&#228;rung. Du hast mich &#252;berzeugt, der Antrag ist wohl wirklich etwas inkompetent.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Simon: Vielen Dank f&#252;r die ausf&#252;hrliche Erkl&#228;rung. Du hast mich &#252;berzeugt, der Antrag ist wohl wirklich etwas inkompetent.</p>
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	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241413</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 May 2008 08:34:03 +0000</pubDate>
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		<description>Sorry den falschgeschriebenen Namen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry den falschgeschriebenen Namen&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241412</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 May 2008 08:32:34 +0000</pubDate>
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		<description>@Pillip:

Zu Punkt 1:

Die Forderung der Linkspartei lautet voll zitiert so:

&lt;blockquote&gt;5. die Versendung von Werbemails an die vorliegende Zustimmung des Empf&#228;ngers zu kn&#252;pfen und Verst&#246;&#223;e dagegen als Ordnungswidrigkeit zu behandeln;&lt;/blockquote&gt;

Der Hinweis auf das double-opt-in-Verfahren war m&#246;glicherweise etwas irref&#252;hrend. Tats&#228;chlich ist das aktuelle Recht bereits sogar enger, als es der Antrag der Linkspartei fordert: z.B. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fordert nicht die "Zustimmung", also die vorherige &lt;i&gt;oder&lt;/i&gt; nachtr&#228;gliche Zustimmung, sondern die "Einwilligung" (vorherige Zustimmung, § 183 BGB).
Das Double-Opt-In-Verfahren ist nur eine L&#246;sung, die die Gerichte zur genaueren Ausgestaltung der Einwilligung gefunden haben.

Zu Punkt 2/Impressumspflicht:

Was du schreibst ist richtig. Grunds&#228;tzlich k&#246;nnen Richtlinien auch &#252;bererf&#252;llt werden. Das wirft nur folgende Fragen auf:

- Wenn die Linkspartei die Telefonnummer im Impressum haben m&#246;chte, wieso beantragt sie das nicht?

- Tritt die Linkspartei also nicht f&#252;r mehr, sondern f&#252;r weniger Anonymit&#228;t im Internet ein?

Ich denke, der verantwortliche Referent kannte schlicht nicht den Vorlagebeschluss des BGH zu dem Thema. Und das ist noch die f&#252;r ihn g&#252;nstige Interpretation.

Zu Punkt 3:

Richtig. Wenn der Gesetzgeber glaubt, dass seine Gesetze nicht in dem Sinn ausgelegt werden, wie er das gerne h&#228;tte, dann hat er immer noch die M&#246;glichkeit, &lt;i&gt;noch engere&lt;/i&gt; Gesetze zu machen. Was er aber nicht tun kann ist, die richterliche Rechtsfortbildung einzuschr&#228;nken. Die bezieht sich oft auf Paragraphen, die mit dem aktuellen Gesetz &#252;berhaupt nichts zu tun haben, oft geht sie am geschriebenen Recht auch v&#246;llig vorbei.

Ich bin mir sehr sicher, dass sich weder das LG Hamburg noch der BGH dazu bewegen lassen w&#252;rden, durch ein noch eindeutigeres, noch konkreteres Gesetz von ihrer aktuellen Linie (die haupts. auf einer weiten Fortbildung von sachenrechtlichen Normen beruht) abzuweichen. Und das kann (und soll) der Gesetzgeber auch nicht verhindern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Pillip:</p>
<p>Zu Punkt 1:</p>
<p>Die Forderung der Linkspartei lautet voll zitiert so:</p>
<blockquote><p>5. die Versendung von Werbemails an die vorliegende Zustimmung des Empf&#228;ngers zu kn&#252;pfen und Verst&#246;&#223;e dagegen als Ordnungswidrigkeit zu behandeln;</p></blockquote>
<p>Der Hinweis auf das double-opt-in-Verfahren war m&#246;glicherweise etwas irref&#252;hrend. Tats&#228;chlich ist das aktuelle Recht bereits sogar enger, als es der Antrag der Linkspartei fordert: z.B. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fordert nicht die &#8220;Zustimmung&#8221;, also die vorherige <i>oder</i> nachtr&#228;gliche Zustimmung, sondern die &#8220;Einwilligung&#8221; (vorherige Zustimmung, § 183 BGB).<br />
Das Double-Opt-In-Verfahren ist nur eine L&#246;sung, die die Gerichte zur genaueren Ausgestaltung der Einwilligung gefunden haben.</p>
<p>Zu Punkt 2/Impressumspflicht:</p>
<p>Was du schreibst ist richtig. Grunds&#228;tzlich k&#246;nnen Richtlinien auch &#252;bererf&#252;llt werden. Das wirft nur folgende Fragen auf:</p>
<p>- Wenn die Linkspartei die Telefonnummer im Impressum haben m&#246;chte, wieso beantragt sie das nicht?</p>
<p>- Tritt die Linkspartei also nicht f&#252;r mehr, sondern f&#252;r weniger Anonymit&#228;t im Internet ein?</p>
<p>Ich denke, der verantwortliche Referent kannte schlicht nicht den Vorlagebeschluss des BGH zu dem Thema. Und das ist noch die f&#252;r ihn g&#252;nstige Interpretation.</p>
<p>Zu Punkt 3:</p>
<p>Richtig. Wenn der Gesetzgeber glaubt, dass seine Gesetze nicht in dem Sinn ausgelegt werden, wie er das gerne h&#228;tte, dann hat er immer noch die M&#246;glichkeit, <i>noch engere</i> Gesetze zu machen. Was er aber nicht tun kann ist, die richterliche Rechtsfortbildung einzuschr&#228;nken. Die bezieht sich oft auf Paragraphen, die mit dem aktuellen Gesetz &#252;berhaupt nichts zu tun haben, oft geht sie am geschriebenen Recht auch v&#246;llig vorbei.</p>
<p>Ich bin mir sehr sicher, dass sich weder das LG Hamburg noch der BGH dazu bewegen lassen w&#252;rden, durch ein noch eindeutigeres, noch konkreteres Gesetz von ihrer aktuellen Linie (die haupts. auf einer weiten Fortbildung von sachenrechtlichen Normen beruht) abzuweichen. Und das kann (und soll) der Gesetzgeber auch nicht verhindern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Philipp Stern</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241388</link>
		<dc:creator>Philipp Stern</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 May 2008 22:53:54 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist zur Zeit nicht so, dass ein Double-Opt-In Verfahren zwingend notwendig ist. Man muss nur nachweisen, dass der Kunde zugestimmt hat. Wie diese Zustimmung aussieht, ist nicht geregelt. Von daher macht die Forderung der Linkspartei durchaus Sinn.

Zur Impressumspflicht: Ein deutsches Gesetz k&#246;nnte nat&#252;rlich feststellen, dass die Telefon und Faxnummer Pflicht ist. EU Richtlinien m&#252;ssen erf&#252;llt, d&#252;rfen aber durchaus auch &#252;bererf&#252;llt werden.

Und zum Dritten Punkt von Simon: Der Gesetzgeber hat da durchaus Handlunsm&#246;glichkeiten. Im Widerrufsrecht beim Internethandel hat er z.B. die Widerrufsbelehrung ins Gesetzt aufnehmen. Dann h&#228;tten die Gerichte keinen Spielraum mehr, diese f&#252;r ung&#252;ltig zu erkl&#228;ren. Dies ist ja jetzt endlich zum Gl&#252;ck auch geplant.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zur Zeit nicht so, dass ein Double-Opt-In Verfahren zwingend notwendig ist. Man muss nur nachweisen, dass der Kunde zugestimmt hat. Wie diese Zustimmung aussieht, ist nicht geregelt. Von daher macht die Forderung der Linkspartei durchaus Sinn.</p>
<p>Zur Impressumspflicht: Ein deutsches Gesetz k&#246;nnte nat&#252;rlich feststellen, dass die Telefon und Faxnummer Pflicht ist. EU Richtlinien m&#252;ssen erf&#252;llt, d&#252;rfen aber durchaus auch &#252;bererf&#252;llt werden.</p>
<p>Und zum Dritten Punkt von Simon: Der Gesetzgeber hat da durchaus Handlunsm&#246;glichkeiten. Im Widerrufsrecht beim Internethandel hat er z.B. die Widerrufsbelehrung ins Gesetzt aufnehmen. Dann h&#228;tten die Gerichte keinen Spielraum mehr, diese f&#252;r ung&#252;ltig zu erkl&#228;ren. Dies ist ja jetzt endlich zum Gl&#252;ck auch geplant.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2008/aenderungsvorschlaege-zum-telemediengesetz/#comment-241367</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 May 2008 19:42:22 +0000</pubDate>
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		<description>Die fehlende Fachkompetenz zeigt sich m.E. vor allem darin, dass die Linkspartei Gesetzes&#228;nderungen fordert, die bereits jetzt der geltenden Rechtslage entsprechen (siehe den Punkt von Markus) oder auf europ&#228;ischem Recht beruhen und deswegen durch ein deutsches Gesetz gar nicht ge&#228;ndert werden d&#252;rfen (Punkt 7 des Antrags, Klarstellung &#252;ber die Impressumspflicht).

Auch sehr unpassend finde ich Forderungen wie z.B. die bei Punkt 8:

&lt;blockquote&gt;im Rahmen des § 7 Abs. 2 TMG pr&#228;ventive &#220;berpr&#252;fungs-  und &#220;berwachungspflichten  der  Anbieter  von  Telemediendiensten eindeutig  auszuschlie&#223;en und gleichzeitig die Voraussetzungen f&#252;r die rechtliche Praxis zu schaffen,  dass diese Regelung in der Rechtsprechung tats&#228;chlich auch Anwendung findet;&lt;/blockquote&gt;

Ob pr&#228;ventive &#220;berwachungspflichten ausgeschlossen werden m&#252;ssen, dar&#252;ber kann man sicher streiten. Mich wundert der zweite Halbsatz: Was bittesch&#246;n sind denn "geeignete Ma&#223;nahmen"? Die Erkl&#228;rung bleibt die Linkspartei schuldig, auch in der beigef&#252;gten Begr&#252;ndung.

Wenn ich den Halbsatz richtig verstehe, dann handelt es sich um einen Seitenhieb gegen die Gerichte, die an dieser Stelle sehr weitreichend Rechtsfortbildung betreiben (insb. &#252;ber die Ausweitung der sog. St&#246;rerhaftung) und auf diese Weise Haftungssituationen schaffen, wo der Gesetzgeber urspr&#252;nglich keine haben wollte.

Das kann man gut oder schlecht finden - der Bundestag kann es jedenfalls nicht &#228;ndern. "Geeignete Ma&#223;nahmen" stehen ihm  - au&#223;er der Gesetzgebung - nicht zur Verf&#252;gung. Das ist auch gut so und grunds&#228;tzliches Element der &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung"&gt;Gewaltenteilung&lt;/a&gt;.

Ich pers&#246;nlich finde die Forderung nach "geeigneten Ma&#223;nahmen" an dieser Stelle deshalb inkompetent. Ich lasse mich aber gern eines anderen belehren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die fehlende Fachkompetenz zeigt sich m.E. vor allem darin, dass die Linkspartei Gesetzes&#228;nderungen fordert, die bereits jetzt der geltenden Rechtslage entsprechen (siehe den Punkt von Markus) oder auf europ&#228;ischem Recht beruhen und deswegen durch ein deutsches Gesetz gar nicht ge&#228;ndert werden d&#252;rfen (Punkt 7 des Antrags, Klarstellung &#252;ber die Impressumspflicht).</p>
<p>Auch sehr unpassend finde ich Forderungen wie z.B. die bei Punkt 8:</p>
<blockquote><p>im Rahmen des § 7 Abs. 2 TMG pr&#228;ventive &#220;berpr&#252;fungs-  und &#220;berwachungspflichten  der  Anbieter  von  Telemediendiensten eindeutig  auszuschlie&#223;en und gleichzeitig die Voraussetzungen f&#252;r die rechtliche Praxis zu schaffen,  dass diese Regelung in der Rechtsprechung tats&#228;chlich auch Anwendung findet;</p></blockquote>
<p>Ob pr&#228;ventive &#220;berwachungspflichten ausgeschlossen werden m&#252;ssen, dar&#252;ber kann man sicher streiten. Mich wundert der zweite Halbsatz: Was bittesch&#246;n sind denn &#8220;geeignete Ma&#223;nahmen&#8221;? Die Erkl&#228;rung bleibt die Linkspartei schuldig, auch in der beigef&#252;gten Begr&#252;ndung.</p>
<p>Wenn ich den Halbsatz richtig verstehe, dann handelt es sich um einen Seitenhieb gegen die Gerichte, die an dieser Stelle sehr weitreichend Rechtsfortbildung betreiben (insb. &#252;ber die Ausweitung der sog. St&#246;rerhaftung) und auf diese Weise Haftungssituationen schaffen, wo der Gesetzgeber urspr&#252;nglich keine haben wollte.</p>
<p>Das kann man gut oder schlecht finden - der Bundestag kann es jedenfalls nicht &#228;ndern. &#8220;Geeignete Ma&#223;nahmen&#8221; stehen ihm  - au&#223;er der Gesetzgebung - nicht zur Verf&#252;gung. Das ist auch gut so und grunds&#228;tzliches Element der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung">Gewaltenteilung</a>.</p>
<p>Ich pers&#246;nlich finde die Forderung nach &#8220;geeigneten Ma&#223;nahmen&#8221; an dieser Stelle deshalb inkompetent. Ich lasse mich aber gern eines anderen belehren.</p>
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