Westerwelle für Online-Durchsuchung?

Guido Westerwelle im TAZ-Interview: “Ich bin doch kein Anarchist”. Was genau meint er nur mit dieser Aussage:

TAZ: Rechtfertigt das auch Razzien bei linken Gruppen, Schnellverfahren gegen Steinewerfer und für die Zukunft noch mehr Online-Durchsuchungen?

Westerwelle: Wenn jemandem Unrecht getan wurde, kann er in unserem Rechtsstaat vor Gericht ziehen. Wenn das Anzünden von Autos im Web erörtert wird, darf der Staat nicht zusehen. Wenn jemand ein Haus abbrennen will, darf man ihm auch vorher die Streichhölzer wegnehmen. Oder den Benzinkanister.

Das ist ja nicht ganz unintelligentes “Politiker-Sprech”. Klingt aber letztendlich so, als dass er sich für die Online-Durchsuchung ausspricht.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, Deutschland, Digital Rights und getagged , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

9 Kommentare

  1. Erstellt am 13. Juni 2007 um 11:49 | Permanent-Link

    Was genau meint er nur mit dieser Aussage?

    Diese Frage darf man nicht beantworten. Das bringt sofort eine Klage ein. Der Mann gehört zur FDP. Die sind immer solange liberal, so lange es um ihre Rechte geht.

    In diesem bösen Internet, können die FDP-Gauner, die ja einen verurteilten Kriminellen zu ihrem Ehrenvorsitzenden gemacht haben, keinen Blumentopf gewinnen. Also hinweg mit der Freiheit im Netz.

    Er ist kein Anarchist, aber er ist ein sehr anpassungsfähiges mit einem Ringmuskel verschlossenes Gebilde. Bevor jemand klagt. Es gibt überall Ringmuskel. Aber da auch.

  2. Torsten
    Erstellt am 13. Juni 2007 um 12:07 | Permanent-Link

    Bei dieser Frage wurde zuviel in einen Topf geworfen, um da wirklich eine Positionsbestimmung der FDP abzuleiten. Er hat das Wort “Online-Durchsuchung” nicht mal in den Mund genommen.

  3. Erstellt am 13. Juni 2007 um 12:10 | Permanent-Link

    Man muss immer nur aufpassen, dass man keine Tatsachenbehauptung aufstellt und ausdrücklich nur seine Meinung wiedergibt. Dann gibt es nicht viel zu verklagen.

    In diesem Sinne: In meinen Augen liest sich das, als wäre der Herr Westerwelle der Onlinedurchsuchung durchaus zugetan und traut sich nur nicht, es deutlich zu sagen. Wie schade.

  4. ninjaturkey
    Erstellt am 13. Juni 2007 um 13:17 | Permanent-Link

    So hart würde ich mit Herrn Westerwelle nicht ins Gericht gehen. Wahrscheinlich weiß er einfach wie der Herr Schäuble beim Internet gar nicht, worum es dabei überhaupt geht.

  5. markus
    Erstellt am 13. Juni 2007 um 13:30 | Permanent-Link

    Ich erinnere mich noch, wie Westerwelle im Wahlkampf 1998 in Bonn als besonders innovativ auffallen wollte. Er hatte seine Internetadresse über sein Gesicht drüber geklebt. Allerdings sah das etwas merkwürdig aus: Das “http” war gross und fett und der nicht unwichtige Rest der Adresse passte nur noch in klein und fast nicht mehr leserlich dahinter. Hatte schonw as von Kunst. Also den unwichtigsten Teil einer URL so übergross zu betonen.

  6. sl
    Erstellt am 13. Juni 2007 um 13:34 | Permanent-Link

    Ich empfehle hier mal, einen Blick auf Abgeordnetenwatch zu werfen: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5485&fragen=p475#fragen

    “Die Möglichkeit private PC-Festplatten durch den Staat durchsuchen zu lassen, halten wir Liberale dementsprechend für einen absolut untragbaren Vorschlag.[..] Als gefährlichste hat sich ein Satz erwiesen: “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.” Einer solch totalitär anmutenden Allverfügbarkeit des Staates über selbst die intimsten Lebensbereiche der Menschen setzen Liberale die Überzeugung entgegen, dass eine menschliche Gesellschaft auch Türen braucht, die für den Staat verschlossen bleiben müssen.”

  7. Erstellt am 13. Juni 2007 um 16:14 | Permanent-Link

    “Wer nichts zu verbergen hat…” ist ein sehr gefährlicher Spruch, aber anders als er meint. Der Westerwelle hat jedenfalls seinen Max Frisch gelesen, soviel scheint sicher.
    Aber wer hier Brandstifter und wer Träger einer mangelnden Weitsicht ist hat er noch nicht ganz verstanden… (oder schon wieder vergessen)

  8. Erstellt am 13. Juni 2007 um 22:07 | Permanent-Link

    Für mich ist das die typische bürgerliche Laviererei. Im Zweifelsfall halt doch gegen das ganze Anarchisten- / Terroristen- / Kommunisten- / Ökostalinisten- / [bürgerliches Feindbild deiner Wahl]-Pack. Ich sage nur: Steigbügelhalter.

  9. Erstellt am 13. Juni 2007 um 23:48 | Permanent-Link

    “Wenn jemandem Unrecht getan wurde, kann er in unserem Rechrtsstaat vor Gericht ziehen.”
    Das verstehe ich nicht, diese PAssage bezieht sich auf die Vergangenheit, das darauffolgende auf die Prävention von Straftaten – es wird so zusammengemischt, das es recht unverfänglich klingt.
    Zur Prävention von Gewalttaten, sprich hinweise aus dem Web für eine Strafdurchsuchung wahrzunehmen halte ich eigenlch auch für richtig. Wenn Daten im Internet allerdings Rastergefahndet werden, auf verdächtige Stichworte etc. würde ich das allerdings zuviel finden, besser Polizeibenachrichtigung nur nach Hinweis vom Bürger und einer eingehenden Prüfung der Seriösität der Quelle.

    Euer Blog habe ich zu meinen Favoriten hinzugefügt

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.