Union kommentiert Telemediengesetz

Es ist ja immer wieder lustig, wenn Unions-Abgeordnete netzpolitisch-relevante Gesetzesgebungen kommentieren. Zum Telemediengesetz hat sich jetzt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, zu Wort gemeldet. Von Datenschutz ist in der Pressemeldung nichts zu lesen. Aber hey – das ist die Union. Dafür gibt es Erleuchtendes zum Thema Spam zu lesen und was man grandios geleistet hat:

Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

Nochmal langsam von vorne. Erstmal sieht die Union eine Vereinfachung des Internetrechts. Oder sehen sie es nur auf “dem Weg dahin?” Unabhängige Stimmen, die das bestätigen, hab ich bisher noch nicht vernommen. Interessant ist ja auch, wie man mit Spambots umgehen möchte, die vermutlich am meisten Spam verursachen. Wenn Spammails mit gefälschten Adressen von Privatpersonen verschickt werden, müssen diese dann mit bis zu 50.000 Euro Bussgeld rechnen? Oder die Spammer in den USA oder China? Und das nur, um Verbraucher von unseriöser E-Mailwerbung abzuschrecken? Als Verbraucher bin ich jetzt schon verschreckt. Irgendwie ist da der Wurm in der Pressemeldung.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Netzpolitik und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 18. Januar 2007 um 13:05 | Permanent-Link

    Genau, ja nee, und die Sache ist doch schon total klar irgendwie:

    So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

    Verbraucher, die unseriöse Werbung verschicken, werden also davon abgehalten, es weiterhin zu tun. Alles klar. ^^

    Man braucht ja nicht einmal die grammatischen Fähigkeiten der Verfasserin als Kriterium zu bemühen (“damit die Empfänger frei entscheiden kann”), um die Meldung als nicht mal halbgar abzutun.

    Und, Ordnungswidrigkeiten bedürfen einer Anzeige, oder? Bei den ca. 300 Spams am Tag würde ich gerne, wenn es denn nützte und nicht die Justiz lahmlegte, ein automatisiertes, filterndes Anzeigenerstattungsskript schreiben.

  2. Wolfgang
    Erstellt am 18. Januar 2007 um 17:18 | Permanent-Link

    Immer wieder erschreckend! Die wissen anscheinend garnicht wovon sie reden …

  3. Stefan
    Erstellt am 19. Januar 2007 um 02:35 | Permanent-Link

    Ich finde es tragisch und im Grunde genommen einen Skandal, was hier geschieht: Inkompetente Entscheider schaffen unausgegorene Gesetze, die der fröhlichen Abmahnerzunft Tür und Tor öffnet und den Datenschutz im Netz praktisch außer Kraft setzt. Und niemand bekommt es mit oder ärgert sich. Fürchterlich. Man muss sich ernsthaft überlegen auszuwandern.

  4. Erstellt am 20. Januar 2007 um 11:51 | Permanent-Link

    So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

    Oh je, oh je. Da sind ja wirklich die wahren Experten bei der Arbeit gewesen. Würde es nicht um so ein ernstes Thema gehen, könnte man glatt drüber lachen. So macht es mir allerdings eher Angst.

2 Trackbacks

  1. Von Mein Parteibuch am 18. Januar 2007 um 18:55

    Telemediengesetz: Offener Brief an die Abgeordneten des Bundestages…

    Anlässlich dessen, dass im Bundestag heute mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU und FDP das Telemediengesetz verabschiedet wurde, möchte ich den Abgeordneten des deutschen Bundestages meine Meinung dazu, die einigen hier mitlesenden Ministern ohnehin …..

  2. Von My Skills am 20. Januar 2007 um 13:58

    Telemediengesetz ist relevant für Blogger…

    Aus einer Meldung der tagesschau.de zum Telemediengesetz (TMG):
    Blogger werden zu Journalisten
    Auch für Blogger ändert sich etwas durch das neue Telemediengesetz. Einige von ihnen werden nämlich künftig rechtlich wie Journalisten behandelt. Jeder, ……

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