Taz: Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: “Wissentlich gegen die Rechtsordnung”

Die Taz bringt das Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: “Wissentlich gegen die Rechtsordnung“. Dazu passt der begleitende Artikel: Abmahnanwalt “zeigt keine Einsicht”.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

2 Kommentare

  1. Bronco
    Erstellt am 6. November 2007 um 17:24 | Permanent-Link

    Am Besten gefällt mir der letzte Satz:

    “Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.”
    [Zitat: Urteilsbegründung (276 Ds) 63 Js 6608/06 (58/07)]

  2. Bernd Schuster
    Erstellt am 13. November 2007 um 11:21 | Permanent-Link

    Was macht dieser Mann mit seinen zusammengeklagten Millionen ? Kann er 1 Sekunde seines Daseins genießen oder verfolgen ihn nicht die Geister, die er hervorgerufen hat ? Wieviel Unrecht und persönliches Abseits kann ein Mensch vertragen ? Ich möchte nicht bei allem “Wohlstand” dieses Herren in seiner Haut stecken. Aber da hilft auch kein Gefängnis. Wer so gegen jede Humanität verstößt, mit Hilfe seiner Kenntnisse und Winkelzüge in unserem Rechtswesen, sollte auf eine einsame Insel verbannt werden. Lebenslänglich.

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.