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Dienstag, 6. November 2007

Taz: Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: “Wissentlich gegen die Rechtsordnung”

Die Taz bringt das Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: “Wissentlich gegen die Rechtsordnung“. Dazu passt der begleitende Artikel: Abmahnanwalt “zeigt keine Einsicht”.

2 Kommentare

  1. Bronco am 06.11.2007 um 17:24 (Antworten)

    Am Besten gefällt mir der letzte Satz:

    “Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.”
    [Zitat: Urteilsbegründung (276 Ds) 63 Js 6608/06 (58/07)]

  2. Bernd Schuster am 13.11.2007 um 11:21 (Antworten)

    Was macht dieser Mann mit seinen zusammengeklagten Millionen ? Kann er 1 Sekunde seines Daseins genießen oder verfolgen ihn nicht die Geister, die er hervorgerufen hat ? Wieviel Unrecht und persönliches Abseits kann ein Mensch vertragen ? Ich möchte nicht bei allem “Wohlstand” dieses Herren in seiner Haut stecken. Aber da hilft auch kein Gefängnis. Wer so gegen jede Humanität verstößt, mit Hilfe seiner Kenntnisse und Winkelzüge in unserem Rechtswesen, sollte auf eine einsame Insel verbannt werden. Lebenslänglich.

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