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Freitag, 18. Mai 2007

Raubkopierer waren vor 200 Jahren schon Verbrecher?

Bei Wiki-Source findet sich ein Text von 1818, wo Friedrich Arnold Brockhaus gegen Raubkopierer argumentierte: “Darf Macklot in Stuttgart mir, dem rechtmäßigen Verleger, und dem Privilegium seines eigenen Königs zum Hohn, das Conversations-Lexicon zum zweiten Mal nachdrucken?

Irgendwie gibt es seit 200 Jahren keinen Fortschritt in der Argumentation.

[Danke Mathias]

4 Kommentare

  1. stralau am 18.05.2007 um 13:47 (Antworten)

    Kann man das wirklich vergleichen?

    Bei der heutigen Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ geht es doch darum, Nutzer von Privatkopien zu kriminalisieren, während es bei der von Brockhaus beklagten Verfahrensweise um gewerbsmäßigen Nachdruck geht.

  2. markus am 18.05.2007 um 14:17 (Antworten)

    Wenn man ins kleingedruckte bei der HartaberGerecht - Kampagne schaut, sieht man, dass eigentlich auch nur gewerbsmässige Kopierer angesprochen werden. Sagen die Kampagnen-Macher zumindest.

  3. Detlef Borchers am 18.05.2007 um 14:27 (Antworten)

    Ich empfehle hierzu Michael Gieseckes Buch “Der Buchdruck in der frühen Neuzeit”. Die erste harte Raubkopierklage, verbunden mit einem kaiserlichen Schutzbrief stammt von 1528 und wurde von Agnes Dürer durchgezogen, der Gattin von Albrecht Dürer.

  4. ghn am 19.05.2007 um 15:32 (Antworten)

    Wer unerlaubt Kopien erstellt um damit Geld zu verdienen der Gehört auch bestraft.
    Für den Privaten Gebrauch sollte es aber erlaubt sein, dafür wäre dann eine Art P2P Pauschale die Lösung.

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