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Montag, 5. März 2007

Pornographie in Second Life

Wichtige Fragen der Menschheit werden von der Netzeitung beantwortet: Wie ist denn das strafrechtlich beim virtuellen Sex mit Tieren in Second Life? Das gibt bis zu drei Jahren, seien es Mäuse oder Füchse und immer gilt dabei das deutsche Strafrecht. Andere Fragen dieser Art werden auch beantwortet.

11 Kommentare

  1. ninjaturkey am 05.03.2007 um 20:18 (Antworten)

    Sorry, aber so einen Schmarrn habe ich selten gelesen. Mit dieser arg kontruierten juristischen Argumentation werden sogar kindliche Doktorspiele zum Straftatbestand. Wenn hier Erwachsene als virtuelle Füchse (die im übrigen auch darstellerisch mit echten Füchsen so viel zu tun haben wie Bugs Bunny mit dem gemeinen Feldhasen) miteinander ungelenken Sex spielen (!), dann ist das erheiternd, albern oder schlimmstenfalls peinlich. Wer hierin eine pornografisch wirksame Darstellung sieht, scheint ebenfalls (noch) nicht über eine gereifte Haltung zur Sexualität zu verfügen.
    Die in einigen öffentlich zugänglichen Räumen von SL hängenden, hochaufgelösten Fotos (!!!) in Gynäkologenperspektive, haben dagegen sehr wohl mit Pornografie zu tun. Vielleicht sollte man sich mehr darauf konzentrieren, wenn man es mit dem Jugendschutz ernst meint.

  2. Steffino am 05.03.2007 um 23:51 (Antworten)

    füchse untereinander ist aber ok, oder? ;-)

  3. Birne am 06.03.2007 um 08:44 (Antworten)

    Na also ob man sowas machen will ist einem doch freigestellt!

  4. ninjaturkey am 06.03.2007 um 09:39 (Antworten)

    Gedanke zum Morgen: eigentlich TUN die ja nichts, die simulieren ja nur, oder? Gibts eigentlich den Straftatbestand “Vortäuschung der Sodomie”? ;-)

  5. icke am 06.03.2007 um 11:15 (Antworten)

    Da sollte man in nächsten Karneval lieber die Klamotten ablegen ;-)

  6. Jessica Schiller am 06.03.2007 um 14:06 (Antworten)

    Gibts dazu auch bald die üblichen TV Berichte wie bei der D&G Werbung?

  7. cymru am 07.03.2007 um 13:06 (Antworten)

    Naja, es gibt in SL schon einige Objekte die - ich ganz persönlich - als ziemlich widerlich empfinde.
    Ob das nun ein Pose-Ball ist der vorgaukelt durch ein Fallbeil enthauptet zu werden, diverseste Tentakeln und entsprechende Spielchen damit oder eines der legendären SexHorses ist; beides spricht mich nicht an.
    Es zu sehen macht mich aber in meinem Rechtsempfinden nicht zu Straftäter (was ich nach dem Wortlaut aber bin, da ich mir Zugang zu solch einem Objekt verschaffen habe und es wohl auch mir verfügbargemacht habe - schliesslich habe ich es gesehen).
    Ob diese Dinger jemand nutzt - nicht auszuschliessen, schliesslich stehen sie ja rum.

    Aber wie ein Vorredner bereits ausgeführt hat, das ist allerhöchstens milde belustigend und erheiternd.

    Wenn ich mir so die Argumentation der Juristen ansehe könnte man ja auch noch auf die Idee kommen,
    - dass sexuelle Aktivitäten zwischen gleichaussehenden Avataren eindeutig der Inzucht zu zuordnen sind (schliesslich stammen die beteiligten ja eindeutig vom gleichen Objekt ab)
    und sowieso,
    - Austausch von virtuellen Körperflüssigkeiten bei gleichen Familiennamen in SL!? Also ne, kann denn noch etwas schlimmer sein als das? Das muss doch auf alle Fälle dann untersagt werden, nicht?

    Also ich denke man kann es schon übertreiben.

    Aber es beweisst nur mal wieder eines - Durch due Klimaerwärmung verschiebt sich das Sommerloch nach vorne :)

  8. futur:plom am 07.03.2007 um 20:12

    Illegale Furry-Sodomie = Avantgarde der Sexualethik…

    … Der wesentliche spannende Punkt ist jedoch die grobe Unangemessenheit, Reibungsfläche, die hier aufgemacht wird zwischen der gegenwärtigen rechtlichen Situation & sexualethischen Normen der analogen Realität einerseits und der utopischen, an haarst…

  9. Name am 07.03.2007 um 22:08 (Antworten)

    ein paar nette gedanken dazu gibt’s bei futur:plom: http://www.plomlompom.de/futurplom/1467/

  10. AllgemeineVerunsicherung am 07.03.2007 um 23:11 (Antworten)

    Ich sehe hier nur eines, Juristen die durch ein Mediengepushtes Spiel an Berühmtheit erlangen wollen, die scheinbar in deren Leben fehlt.—Armselig, wer ein Spiel, oder wie immer man SL bezeichnen will, der Realität gleichsetzt ist für mich arm dran……den Rest behalte ich für mich. :)

  11. thopre am 08.03.2007 um 22:44 (Antworten)

    >Gibts eigentlich den Straftatbestand “Vortäuschung der Sodomie”? ;-)

    Nein! Eine Vortäuschung von etwas nicht-strafbarem kann wohl auch nicht strafbar sein.

    Wir sprechen hier doch von Deutschland und nicht etwa von Staaten in Nordamerika oder Asien mit teilweise komischen Gesetzen?

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