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	<title>Kommentare zu: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?</title>
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	<description>Politik in der digitalen Gesellschaft.</description>
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	<item>
		<title>Von: ondamaris &#187; Blog Archiv &#187; Wachsam wie eine Eule</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-130785</link>
		<dc:creator>ondamaris &#187; Blog Archiv &#187; Wachsam wie eine Eule</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2007 16:18:42 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Ã¼berraschte erst vorgestern die Bundesregierung mit der Mitteilung, dass Online-Durchsuchungen lÃ¤ngst gang und gÃ¤be sind: das Bundesamt fÃ¼r Verfassungsschutz durchsucht schon seit Sommer 2005 munter anderer Leute [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ã¼berraschte erst vorgestern die Bundesregierung mit der Mitteilung, dass Online-Durchsuchungen lÃ¤ngst gang und gÃ¤be sind: das Bundesamt fÃ¼r Verfassungsschutz durchsucht schon seit Sommer 2005 munter anderer Leute [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: netzpolitik.org: &#187; Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel? &#187; Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-97781</link>
		<dc:creator>netzpolitik.org: &#187; Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel? &#187; Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2007 19:31:04 +0000</pubDate>
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		<description>[...] de.internet.com zitiert aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einen Passus aus der Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung. Dass daraus die Durchsuchung privater PCs verstanden sein soll, sollte ja lediglich ein Missverst&#228;ndnis gewesen sein. Das Zitat der HAZ, was aus Kreisen des Innenausschusses im Bundestag kommen soll, klingt aber nicht nach Missverst&#228;ndis: &#8220;das heimliche Beobachten und sonstige Aufkl&#228;ren des Internet, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel&#8221;. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] de.internet.com zitiert aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einen Passus aus der Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung. Dass daraus die Durchsuchung privater PCs verstanden sein soll, sollte ja lediglich ein Missverst&#228;ndnis gewesen sein. Das Zitat der HAZ, was aus Kreisen des Innenausschusses im Bundestag kommen soll, klingt aber nicht nach Missverst&#228;ndis: &#8220;das heimliche Beobachten und sonstige Aufkl&#228;ren des Internet, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel&#8221;. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: netzpolitik.org: &#187; Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus &#187; Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90890</link>
		<dc:creator>netzpolitik.org: &#187; Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus &#187; Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 19:03:46 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Das mit der Dienstvorschrift konnte man ja niemanden mehr erkl&#228;ren. Daher hat man die Dienstvorschrift zur&#252;ckgezogen und ein &#8220;Moratorium&#8221; eingef&#252;hrt: Sch&#228;uble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste. &#8220;Es gibt ein Moratorium&#8221;, sagte eine Ministeriumssprecherin der &#8220;Financial Times Deutschland&#8221;. Sch&#228;uble habe eine Pr&#252;fung der aktuellen Rechtsgrundlage f&#252;r die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet.Solange diese laufe, d&#252;rfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten aussp&#228;hen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Das mit der Dienstvorschrift konnte man ja niemanden mehr erkl&#228;ren. Daher hat man die Dienstvorschrift zur&#252;ckgezogen und ein &#8220;Moratorium&#8221; eingef&#252;hrt: Sch&#228;uble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste. &#8220;Es gibt ein Moratorium&#8221;, sagte eine Ministeriumssprecherin der &#8220;Financial Times Deutschland&#8221;. Sch&#228;uble habe eine Pr&#252;fung der aktuellen Rechtsgrundlage f&#252;r die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet.Solange diese laufe, d&#252;rfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten aussp&#228;hen. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: dockblog // hamburg &#187; Blog Archive &#187; Mail an Spiegel bzgl. Ãœberwachungsstaat</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90888</link>
		<dc:creator>dockblog // hamburg &#187; Blog Archive &#187; Mail an Spiegel bzgl. Ãœberwachungsstaat</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 19:00:32 +0000</pubDate>
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		<description>[...] netzpolitik.org: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer â€žDienstvorschriftâ€œ? [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] netzpolitik.org: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer â€žDienstvorschriftâ€œ? [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: gegenglueck &#187; Blog Archive &#187; BKASTASI und der andere Dreck</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90702</link>
		<dc:creator>gegenglueck &#187; Blog Archive &#187; BKASTASI und der andere Dreck</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 22:35:50 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Schnee von gestern? Nein, sie sind immer noch eifrig dabei: &#8220;Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingerÃ¤umt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.&#8221;  Quelle: Heise (Siehe z. B. auch hier und hier) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Schnee von gestern? Nein, sie sind immer noch eifrig dabei: &#8220;Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingerÃ¤umt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.&#8221;  Quelle: Heise (Siehe z. B. auch hier und hier) [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: carsten raddatz</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90648</link>
		<dc:creator>carsten raddatz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 16:33:03 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote cite=&quot;&quot;&gt;Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei “arm dran”&lt;/blockquote&gt;

Hihi... wer das Internet für sicher hält... für den ist es zu spät, und doch nicht zu spät. GnuPG, SSL, SSH, cryptFS, dm_crypt, ... noch ist nicht alles verloren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote cite=""><p>Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei “arm dran”</p></blockquote>
<p>Hihi&#8230; wer das Internet für sicher hält&#8230; für den ist es zu spät, und doch nicht zu spät. GnuPG, SSL, SSH, cryptFS, dm_crypt, &#8230; noch ist nicht alles verloren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: markus</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90638</link>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 15:16:11 +0000</pubDate>
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		<description>Philip, hab ich schon gesehen. Die Argumentation ist aber ziemlich platt und langweilig. Sieht zu berechnend aus, um mal etwas Debatte zu starten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Philip, hab ich schon gesehen. Die Argumentation ist aber ziemlich platt und langweilig. Sieht zu berechnend aus, um mal etwas Debatte zu starten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Philip</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90637</link>
		<dc:creator>Philip</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 15:07:43 +0000</pubDate>
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		<description>Bei der neuen Plattform &lt;a href=&quot;http://debatte.welt.de/kommentare/20043/onlinedurchsuchungen+das+netz+ist+keine+privatsphre&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;WELT DEBATTE&lt;/a&gt; kann man jetzt auch darüber diskutieren. Sollte man nutzen, oder? =)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der neuen Plattform <a href="http://debatte.welt.de/kommentare/20043/onlinedurchsuchungen+das+netz+ist+keine+privatsphre" rel="nofollow">WELT DEBATTE</a> kann man jetzt auch darüber diskutieren. Sollte man nutzen, oder? =)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Heimliche Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 at aus in der vorrunde</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90616</link>
		<dc:creator>Heimliche Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 at aus in der vorrunde</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 14:00:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] [via] und [via] [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] [via] und [via] [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Maritta</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90608</link>
		<dc:creator>Maritta</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 13:02:16 +0000</pubDate>
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		<description>Sorry, ich gebe es zu, ich komme mit den Tags nicht zurecht, hier also:

Nachrichtendienste führen Online-Durchsuchungen längst durch
Innenausschuss
Berlin: (hib/SUK) Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz führen bereits seit zwei Jahren so genannte Online-Durchsuchungen durch. Darüber informierte ein Vertreter des Bundeskanzleramts am Mittwochvormittag die Abgeordneten des Innenausschusses. Der Zugriff auf PC-Festplatten sei vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus und im Kampf gegen Proliferation ein &quot;wichtiges geheimdienstliches Einsatzmittel&quot; und spiele auch bei der Einsatzplanung der Bundeswehr eine Rolle. Der Einsatz dieses Mittels sei für das Bundesamt für Verfassungsschutz seit der Änderung einer Dienstvorschrift durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily im Juni 2005 möglich. Für den BND sei der Einsatz im BND-Gesetz geregelt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten. Während sich die FDP &quot;nicht sonderlich überrascht&quot; über diese Aussagen zeigte, stellte die Linke fest, man werde &quot;seit zwei Jahren verarscht&quot; - ein Vorwurf, der vom Vertreter des Kanzleramts umgehend zurückgewiesen wurde. Die Liberalen bezweifelten, dass mit den Online-Durchsuchungen nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werde und bat dazu um die Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar. Diese betonte, wenn Computer von der Durchsuchung betroffen seien, die zum persönlichen Gebrauch verwendet würden, handele es sich seiner Ansicht nach um Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung oder sogar um Eingriffe in den &quot;absolut geschützten Kernbereich&quot;. Zudem würden Computer auch in geschlossenen Räumen ohne öffentlichen Zugang benutzt - damit sei Artikel 13 GG berührt. Der Bundesgerichtshof habe eine &quot;normenklare Rechtsgrundlage&quot; gefordert, die das Verfassungsschutzgesetz nicht biete. Ohne eine &quot;spezialgesetzliche Regelung&quot;, die Online-Durchsuchungen explizit regele, seien diese Durchsuchungen auch durch den Verfassungsschutz &quot;unzulässig&quot;. Grundsätzlich seien die Zugriffe auf PC-Festplatten auf zwei Arten denkbar: Entweder könnte auf dem Computer eine Software von Anfang an oder nachträglich aufgespielt werden, die neben den normalen Funktionen auch verdeckte habe - so genannte Trojaner. Möglich sei außerdem, Programme auf die Computer zu schleusen. Auch die SPD zeigte sich überrascht, dass in der Vergangenheit derartige Durchsuchungen bereits mehrfach durchgeführt wurden. Die Union dagegen bezeichnete die Durchsuchungen als &quot;notwendiges Instrument, das wir brauchen werden&quot;. Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte. Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei &quot;arm dran&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, ich gebe es zu, ich komme mit den Tags nicht zurecht, hier also:</p>
<p>Nachrichtendienste führen Online-Durchsuchungen längst durch<br />
Innenausschuss<br />
Berlin: (hib/SUK) Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz führen bereits seit zwei Jahren so genannte Online-Durchsuchungen durch. Darüber informierte ein Vertreter des Bundeskanzleramts am Mittwochvormittag die Abgeordneten des Innenausschusses. Der Zugriff auf PC-Festplatten sei vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus und im Kampf gegen Proliferation ein &#8220;wichtiges geheimdienstliches Einsatzmittel&#8221; und spiele auch bei der Einsatzplanung der Bundeswehr eine Rolle. Der Einsatz dieses Mittels sei für das Bundesamt für Verfassungsschutz seit der Änderung einer Dienstvorschrift durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily im Juni 2005 möglich. Für den BND sei der Einsatz im BND-Gesetz geregelt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten. Während sich die FDP &#8220;nicht sonderlich überrascht&#8221; über diese Aussagen zeigte, stellte die Linke fest, man werde &#8220;seit zwei Jahren verarscht&#8221; &#8211; ein Vorwurf, der vom Vertreter des Kanzleramts umgehend zurückgewiesen wurde. Die Liberalen bezweifelten, dass mit den Online-Durchsuchungen nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werde und bat dazu um die Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar. Diese betonte, wenn Computer von der Durchsuchung betroffen seien, die zum persönlichen Gebrauch verwendet würden, handele es sich seiner Ansicht nach um Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung oder sogar um Eingriffe in den &#8220;absolut geschützten Kernbereich&#8221;. Zudem würden Computer auch in geschlossenen Räumen ohne öffentlichen Zugang benutzt &#8211; damit sei Artikel 13 GG berührt. Der Bundesgerichtshof habe eine &#8220;normenklare Rechtsgrundlage&#8221; gefordert, die das Verfassungsschutzgesetz nicht biete. Ohne eine &#8220;spezialgesetzliche Regelung&#8221;, die Online-Durchsuchungen explizit regele, seien diese Durchsuchungen auch durch den Verfassungsschutz &#8220;unzulässig&#8221;. Grundsätzlich seien die Zugriffe auf PC-Festplatten auf zwei Arten denkbar: Entweder könnte auf dem Computer eine Software von Anfang an oder nachträglich aufgespielt werden, die neben den normalen Funktionen auch verdeckte habe &#8211; so genannte Trojaner. Möglich sei außerdem, Programme auf die Computer zu schleusen. Auch die SPD zeigte sich überrascht, dass in der Vergangenheit derartige Durchsuchungen bereits mehrfach durchgeführt wurden. Die Union dagegen bezeichnete die Durchsuchungen als &#8220;notwendiges Instrument, das wir brauchen werden&#8221;. Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte. Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei &#8220;arm dran&#8221;.</p>
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	</item>
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		<title>Von: Maritta</title>
		<link>http://netzpolitik.org/2007/online-durchsuchungen-auf-rechtsgrundlage-einer-dienstvorschrift/#comment-90607</link>
		<dc:creator>Maritta</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 13:01:05 +0000</pubDate>
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		<description>Der &quot;Ticker&quot; des Bundestages, hib, meldet es ausführlicher und mit Stellungnahmen auch der Parteien:

&lt;blockquote&gt;&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der &#8220;Ticker&#8221; des Bundestages, hib, meldet es ausführlicher und mit Stellungnahmen auch der Parteien:</p>
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