Juristische Feinheiten der Killerspiel-Debatte
von markus um 11:22 am 13.2.2007|
Gestern gab es bei Telepolis eine juristische Sicht auf die Killerspiele-Debatte: Gesetzliche Action gegen Killerspiele.
Nun ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass zur Menschenwürde auch das Recht zählt, ihren Umfang jedenfalls in Grenzen selbst zu konkretisieren. Von daher dürfte höchst zweifelhaft sein, ob in der einverständlichen Gewaltsimulation zu Spielzwecken in Laserdromes, Gotcha- und Paintballspielen ein Angriff auf die Menschenwürde zu sehen ist. Jedenfalls geht es hier nicht um Ausnahmesituationen, in denen Einzelne Beeinträchtigungen ihrer Würde ggf. auch aus einer persönlichen Zwangsituation vermarkten (Zwergenweitwurf).
Gesellschaftlich anerkannte Spiele sollen von dem Verbot nach dem Gesetzentwurf übrigens nicht erfasst sein: Beim Fechten stünde die körperliche Ertüchtigung im Vordergrund, zum Boxen äußert man sich sicherheitshalber nicht, auch für das in Bayern beliebte Fingerhakeln müsste es eigentlich knapp werden. Anders als bei Killerspielen und Paintball-Veranstaltungen werden Verletzungen bei letzteren aber auch nicht simuliert.
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