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Freitag, 14. September 2007

Hackertool-Strafbarkeit: Selbstanzeige wird eingereicht

Die Diskussion um den neuen Paragrafen 202c Strafgesetzbuch köchelt immer noch. Vor allem weiss bislang niemand, wie die Gerichte das Anbieten von Sicherheitstest-Software  beurteilen werden. Michael Kubert macht daher jetzt Nägel mit Köpfen, wie Spitblog berichtet:

Offenbar wollte ihm niemand so recht glauben, daher hat er seine eigene Webseite gestartet, auf der er Software sammelt und veröffentlicht, die nach eigenen Angaben dazu geeignet ist, Server einem Sicherheitstest zu unterziehen, nach landläufiger Interpretation also nun möglicherweise verbotene Hackertools.

Aber er geht noch einen Schritt weiter: Wie er schreibt, hat er vor, in den nächsten Tagen Strafanzeige gegen sich selbst einzureichen.

“Dann werden wir ja definitiv sehen, ob’s strafbar ist oder nicht.”

Alles Gute!

7 Kommentare

  1. [...] via] var tabPane1 = new WebFXTabPane( document.getElementById( “tab-pane-1″ ) [...]

  2. [...] gulli, spitblog und netzpolitik berichten, will Michael Kubert, der auf seinem Server sogenannte “Hackertools” [...]

  3. augenbar am 14.09.2007 um 19:56 (Antworten)

    Bestimmt wird das Verfahren so sehr in die Länge gezogen werden, dass auch hier die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers total absurd dasteht, deutlicher als jetzt.

    Oder man weist die Anzeige ab. (Geht denn sowas?)

  4. erlehmann am 15.09.2007 um 16:17 (Antworten)

    zudem sollte man noch gleich diverse universitäten anzeigen, weil sie debian-mirrors betreiben. und das bundesinnenministerium natürlich, wegen der BOSS-CD.

    mal ehrlich: ich habe über eine selbstanzeige etwas nachgedacht, aber nehme stark an, bei der derzeitigen stimmung wird der typ - wenn das verfahren nicht verschleppt oder still und leise eingestellt wird - keinen guten stand haben.

    sollten aus irgendwelchen gründen hamburger richter da mitmischen dürfen, sehe ich vollends schwarz.

  5. dakira am 15.09.2007 um 20:05 (Antworten)

    Oh Mann, mit dam Typen hab ich ewig im Heiseforum diskutiert, als es darum ging, dass Stefan Esser keine Exploits mehr veroeffentlicht.

    Er meinte das waere totaler Schwachsinn und die wuerden das Gesetz alle nicht verstehen. Ich habe versucht ihm zu erklaeren, dass es darum ging ein Zeichen dafuer zu setzen, dass dieses Gesetz voelliger unsinn ist und unnoetig fuer Rechtsunsicherheit sorgt.

    Seiner Aussage oben entnehme ich aber direkt, dass er es immer noch nicht verstanden hat..

  6. [...] auf Daten möglich. Vielleicht sollte also ein Hersteller eine Selbstanzeige stellen, wie dies zur Klärung des Sachverhaltes der Hackertools vor Kurzem geschehen [...]

  7. [...] der Ankündigung einer Selbstanzeige wegen der Unklarheiten darüber, was mit dem neuen 202c StGB noch legal ist und was nicht, hat [...]

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