EU-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung und Musikindustrie

Eine grandiose Ohrfeige für Zypries, den Bundesrat, die Musikindustrie und alle anderen aus dieser Ecke – und ausgerechnet von der obersten EU-Anklägerin Juliane Kokott, nicht von irgendeinem Verteidiger. In dem Verfahren geht es um die Herausgabe von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern, aber das Abschlussplädoyer von Frau Kokott geht in vielen Punkten darüber hinaus und ist wirklich ein Lichtblick.

Heise gibt leider nur eine knappe Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Stellungnahme. Ich empfehle die Lektüre des Originals oder die knackige Zusammenstellung von Patrick Breyer. Ein paar Ausschnitte:

Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer– gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht. (…)

Es ist allerdings nicht sicher, dass privates filesharing, insbesondere wenn es ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, den Schutz von Urheberrechten hinreichend schwer gefährdet, um eine Inanspruchnahme dieser Ausnahme zu rechtfertigen. Inwieweit privates filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten. (…)

Es ist bereits zweifelhaft, ob diese Ausnahme es überhaupt erlaubt, zu speichern, wem zu welcher Zeit eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wurde. Regelmäßig bedarf es dieser Information nicht, um Gebühren des Zugangsanbieters abzurechnen. Die gängigen Abrechnungsverfahren beruhen auf der Dauer der Einwahl beim Zugangsanbieter oder auf dem Volumen des vom Nutzer erzeugten Datenverkehrs, falls nicht sogar die uneingeschränkte Nutzung des Zugangs gegen einen Pauschalbetrag vereinbart wurde. Wenn aber die Verarbeitung der IP-Adresse für die Abrechnung nicht nötig ist, darf sie auch dafür nicht gespeichert werden.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, EU, Menschenrechte, Musik im Netz, Urheberrecht. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Ralf Bendrath, Netzpolitik.org.

Ein Kommentar

  1. Maritta
    Erstellt am 20. Juli 2007 um 13:51 | Permanent-Link

    Bombardiert die Abgeordneten mit Mails!

    Sammelt für einen Prozess!

    http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13170600&forum_id=120702

5 Trackbacks

  1. [...] Via netzpolitik.org. [...]

  2. [...] “EU-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung und Musikindustrie” (via netzpolitik.org) Endlich regen sich auch die Damen und Herren EuropaparlamentarierInnen! [...]

  3. Von musikdieb.de » Linkübersicht am 28. Juli 2007 um 11:06

    [...] Netzpolitik: EU-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung und Musikindustrie [...]

  4. Von musikdieb.de » Sommerloch offiziell beendet am 17. Oktober 2007 um 09:51

    [...] hat sehr anschaulich beschrieben, worum es bei der Vorratsdatenspeicherung geht. Mir fiel noch eine Meldung ein, dass sogar eine EU-Generalanwältin und oberste EU-Anklägerin die Vereinbarkeit mit [...]

  5. Von ondamaris » Blog Archiv » Mein PC gehört mir am 23. Oktober 2007 um 14:28

    [...] unterliegenden personenbezogenen Daten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre. Und auch die EU-Generalanwältin sprach sich bereits gegen eine Vorratsdatenspeicherung [...]

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