Erfolgreiche Blockade: Keine legalen Klingeltöne in Deutschland?

Heise vermeldet: GEMA kündigt Musik-Rahmenverträge für Handy-Klingeltöne und Online-Plattformen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat im andauernden Streit über die Nutzung musikalischer Werke auf Mobiltelefonen und im Internet zu einem scharfen Mittel gegriffen: Mit Wirkung zum 30. Juni hat die Musikverwertungsgesellschaft die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitkom gekündigt. Die im Januar geschlossenen Vereinbarungen sollten eigentlich für den Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2007 gelten, wobei offene Tarif- und Abrechnungsfragen im ersten Halbjahr gemeinsam geklärt werden sollten. Bei der GEMA heißt es, dass bei diesen beiden entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Deswegen habe man von dem sich vorbehaltenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Die De:Bug vermutet schon zu Recht: “Darf ich daraus folgern, dass – zumindest heute – kein bezahlter Download in Deutschland mehr legal ist?”

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Deutschland, Musik im Netz und getagged , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 2. Juli 2007 um 15:50 | Permanent-Link

    Klingt zwar jetzt nicht sachdienlich, aber:
    Blieben wir dann vor der nervigen Jamba&Co-Werbung verschont? ;)

  2. Erstellt am 2. Juli 2007 um 16:09 | Permanent-Link

    Glaub ich nicht – das wäre zu schön um war zu sein. Da gibt es bestimmt noch einen juristischen Schwanz und Instanzen und so.

  3. Torsten
    Erstellt am 2. Juli 2007 um 16:17 | Permanent-Link

    Die Frage ist bei Heise doch beantwortet:

    Der bürokratische Aufwand für die Anbieter von Musik in elektronischer Form über Netzwerke wächst damit deutlich. Zudem fallen die Nachlässe aus dem Gesamtvertrag mit dem Bitkom für sie weg.

    Sprich: nach wie vor sind legale Donload-Klingeltöne möglich. Es ist für die Anbieter halt etwas unbequemer und teurer.

  4. Erstellt am 2. Juli 2007 um 23:42 | Permanent-Link

    Das bedeutet dann wohl das es mehr so Eigenproduktionen wie den besoffenen Elch oder Crazy Frog als Klingelton geben wird. Grausam!!!

Ein Trackback

  1. [...] BITKOM über die Nutzung von musikalischen Werken im Internet und auf Mobiltelefonen. Die Blockade entstand da sich die beiden Parteien nicht bei offenen Abrechnungs- und Tariffragen einigen konnten [...]

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