Ein Grundrecht auf Informationsfreiheit?

Das mit dem “Grundrecht auf Internetfreiheit” hatten wir schonmal im Mai. Damals wurde die Debatte zum ersten Mal im Berliner Tagesspiegel verkündet. Dann kam erstmal nichts und nun ist es durch einen Welt-Artikel wieder in den Medien: SPD plant Grundrecht auf Informationsfreiheit.

Worum gehts? Das Grundgesetz stammt aus dem analogen Zeitalter und besonders beim Post- und Fernmeldegeheimnis wird dies offenbar. Briefe werden besser geschützt als eMails. Was man ja bei der Vorratsdatenspeicherung sieht, wo Nutzer von digitaler Post gegenüber der analogen Post diskriminiert werden. Auch andere Grundrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung sind für den digitalen Raum nicht wirklich ausgestattet. Andere Fragen bleiben auch unbeantwortet: Brauchen wir ein Grundrecht auf Anonymität? Oder ein Grundrecht auf Kommunikation?

Bei der Debatte rund um die Online-Durchsuchung ist die Regierung immer wieder darauf hingewiesen worden, dass man mit der Debatte verfassungsmässige Probleme hat.

Und genau hier ist der Punkt: Die Diskussion rund um ein sinnvolles Grundrecht, was meiner Meinung nach sehr unterstützenswert ist, wird von der SPD sofort in die Diskussion des Grundrechteabbaus eingebaut. Da verstehe jemand die Logik. Natürlich ist es unterstützenswert, wenn die SPD sich auch mal als Bürgerrechtspartei aufspielen will und die Diskussion rund um ein solches Grundrecht startet. Absolut nicht nachvollziehbar ist für mich, warum man dabei gleichzeitig den Abbau dieses Grundrechts diskutiert.

So klingt das alles eher nach einem juristischen und politischen Taschenspielertrick, um die Online-Durchsuchung irgendwie legal und verfassungskonform durchzubekommen. Und das ist extrem schade für die Debatte und macht diese vom Start an unglaubwürdig.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Menschenrechte. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

3 Kommentare

  1. erlehmann
    Erstellt am 19. November 2007 um 22:06 | Permanent-Link

    Konfliktpräventionsmaßnahmen sind Frieden?

  2. fix
    Erstellt am 20. November 2007 um 13:20 | Permanent-Link

    seh ich keinen sinn drin in einem solchen grundrecht.

    wie wär dat wenn wir eenfach das grundgesetz auch aufs internet anwenden? riesen trick wa? ;>

    alles andere führt nur dazu, dass es ein ANDERES grundgesetz fürs netz gübbt und das kann für uns nüsch von vorteil sein.

  3. thomas reinhardt
    Erstellt am 11. Januar 2008 um 06:54 | Permanent-Link

    man verweigert mir von seitens der stadt eine sat anlage zu instalieren,mit dem hinweis auf denkmalnähe.kabelanschluss nicht möglich.wer kennt entsprechende urteile.

4 Trackbacks

  1. [...] möchte ein “Grundrecht auf Internetfreiheit”. Damit man besser die Online-Durchsuchung einführen [...]

  2. [...] schon länger, aber dort ist sie vor allem taktisch motiviert: Mit einem neuen Grundrecht auf “Informationsfreiheit” könnte man die starken Grenzen, die momentan das Post- und Fernmeldegeheimnis für [...]

  3. [...] ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert. von Ralf Bendrath um 13:28 | [...]

  4. Von politik.zweiterklasse.de am 18. Juni 2009 um 23:26

    Verräterkoalition beschließt Internetsperren…

    Obwohl die Bundesregierung vor 2 Jahren noch ein Grundrecht auf Informationsfreiheit plante … obwohl die Bundesregierung im Vorfeld informiert wurde, dass eine Internetzensur dem Grundgesetz zuwider läuft … obwohl die Bundesregierung im Vorfeld zu…

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