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Ein Discotänzchen in Freiheit

von Andreas Pohl um 14:49 am Mittwoch, 23. Mai 2007

Richard Silver, Choreograf, hatte in den Siebzigern einen Tanz erfunden - “The Electric Slide”. Er hält das Copyright auf seine bestimmte Abfolge von Gleitschritten. Als das Web und Youtube erfunden wurde, stellte Kyle Machulis ein Video mit tanzendem Publikum im Rahmen eines Konzerts auf die beliebte Videoplattform. Als Richard Silver auf das Video aufmerksam wurde, erkannte er seine Abfolge von Gleitschritten und versandte eine “Take-Down-Notice”.

In dem folgendem Rechtsstreit vertrat die Electronic Frontier Foundation Kyle Machulis und erwirkte ein Nachgeben von Richard Silver. Richard Silver will laut EFF fortan seine Gleitschritte für nichtkommerzielle Tänzer und sie dokumentierende Kulturgüter freigeben. Weiterhin wolle er sie unter eine nichtkommerzielle Creative Commons Lizenz stellen.

Zum Lernen gibt’s hier ein gif. Da die Handhabung der nichtkommerziellen Lizenz aber noch nicht lupenrein geklärt ist, sollte man vielleicht vom Tragen eines Marken-T-Shirts beim Tanzen absehen.

Kommentare

2 Kommentare zu “Ein Discotänzchen in Freiheit”

  1. Peter Shaw
    Mai 23rd, 2007 @ 16:09

    Eine Reihe von Tanzschritten kann man sich also patentieren lassen …

    Ich meld mir dann in den USA gleich mal die Patente für Satzbau und 1337speak an - mir nachzuweisen das ich es NICHT erfunden habe dürfte schwierig werden :D

  2. schomsko
    Mai 23rd, 2007 @ 17:09

    @Peter
    Ich will ja nicht kleinlich sein. Aber Tänze kann man nicht patentieren. Sie sind ja keine technische Erfindung oder Verfahrensweisen. Man kann sie aber urheberrechtlich schützen lassen, weil sie eine konkrete (und erarbeitete) Ausformung einer künstlerischen Idee sind. Allerdings ist dafür eine bestimmte Identität des Ausdrucks erforderlich. Mein Hüftschwung zum Beispiel wäre zu ordinär und zu variierend, um ihn schützen zu lassen. Allerdings glaube ich, dass ihn sowieso niemand kopieren könnte ;)

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