Copyright-Wahnsinn: Tanzen nur mit Lizenzzahlungen?

Copyright-Wahnsinn aus den USA: (Falsch) Tanzen verboten!

In den vergangenen Tagen haben mehrere YouTube-Nutzer die Nachricht bekommen, dass ihre Videos auf Veranlassung einer dritten Partei aus der Videobörse entfernt beziehungsweise unzugänglich gemacht wurden. Urheber dieser Sperrverfügungen war Richard Silver, wie sich bald herausstellte. Silver hatte nach eigenen Aussagen im Jahr 2004 den von ihm bereits 1975 anlässlich der Eröffnung einer Diskothek erfundenen Tanz Electric Slide beim US-Copyright-Office urheberrechtlich schützen lassen. Um seine Rechte durchzusetzen, lässt Silver von YouTube alle Videos entfernen, auf denen sein Tanz zu sehen ist.
[...]
Die Motive für sein Handeln erläutert Silver auf seiner Homepage damit, dass er dafür sorgen wolle, dass der Tanz nur richtig getanzt würde. In seinen Augen würden die Leute zu oft falsch tanzen. Dazu Silver: “Ich habe viele Jahre lang versucht, das zu korrigieren, und hatte schon die Hoffnung aufgegeben, mein Ziel zu erreichen. Doch dann kam das Internet und jetzt arbeite ich daran, das Übel zu beseitigen.”

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Digital Rights, Urheberrecht und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

9 Kommentare

  1. Erstellt am 6. Februar 2007 um 03:41 | Permanent-Link

    WIE KRANK -.-

    Der Kerl sollte verboten werden

  2. Erstellt am 6. Februar 2007 um 03:41 | Permanent-Link

    WIE KRANK -.-

    Der Kerl sollte verboten werden… Argh…

    Is echt zum kotzen…

  3. ninjaturkey
    Erstellt am 6. Februar 2007 um 12:13 | Permanent-Link

    Na dann soll sich doch wer den “falschen” Tanz als Eigenentwicklung (früher hieß das mal Choreografie) und damit als “richtig” patentieren lassen. Sonst sperrt der Verrückte noch Walzer, Foxtrott und Rumba als falsch getanzten Electric Slide.

  4. kobalt
    Erstellt am 6. Februar 2007 um 12:32 | Permanent-Link

    Wenn man die Inhalte des Dudens urheberrechtlich schützen lassen könnte – welch himmlische Ruhe! *fg*

  5. Erstellt am 6. Februar 2007 um 12:47 | Permanent-Link

    Au man… gebt diesem Menschen wieder etwas zu tuhn. Scheinbar hat dieser Mann zuviel Zeit sich ueber solch einen Bloedsinn Gedanken zu machen.

  6. Erstellt am 6. Februar 2007 um 14:49 | Permanent-Link

    Greift hier überhaupt das Urheberrecht?

    Da Rob Lathan lediglich das Copyright an einem Video besitzt, in dem er “seinen” Tanz namens “Electric Slide” erklärt, halte ich die Reaktion von YouTube für vorschnell und unüberlegt.

    Wenn der Tanz in den Videos nicht so ausgeführt wird, wie er eventuell urheberrechtlich geschützt ist, handelt es sich dann überhaupt um diesen Tanz?

    Lediglich die Nennung des Namens “Electric Slide” in Verbindung mit einem dargestellten Tanz könnte problematisch werden.

  7. markus
    Erstellt am 6. Februar 2007 um 14:59 | Permanent-Link

    Keine Ahnung, ob hier das Urheberrecht greift. Es geht ja um das US-amerikansiche Copyright, da gibt es letztendlich noch ein paar Unterschiede. Aber es scheint was dran zu sein, wenn die Klage läuft.

  8. Erstellt am 19. November 2007 um 21:51 | Permanent-Link

    Jetzt rollt die Abmahnungswelle auch zu den Tänzern. Es ist wirklich schade, das solches gebaren auch noch rechtens ist. Ich bin gespannt ab wann man dann auch nicht mehr über geschützte Werke sprechen darf.
    Gruß Johann

  9. Uwe
    Erstellt am 19. November 2007 um 23:30 | Permanent-Link

    OK dann sollten alle Internetuser im Internet NICHTS mehr veröffentlichen, es könnte ja sein das…

    Also für Soziale Wesen verhalten sich einige ganz schön asozial.

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