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Freitag, 9. Februar 2007

Biometrische Arbeitszeiterfassung nicht ohne Betriebsvereinbarung

Wie der oberste Gerichtshof in Österreich jetzt entschieden hat, darf die Arbeitszeiterfassung mit biometrischen Verfahren nicht ohne eine Betriebsvereinbarung durchgeführt werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Fingerabdrücken ist ein starker Eingriff in die Menschenwürde für ein vergleichsweise triviales Ziel. Vorzuziehen seien die grundrechtsschonenderen Alternativen wie z.B. Stechuhren oder Magnetkarten.

4 Kommentare

  1. kobalt am 10.02.2007 um 10:46 (Antworten)

    Bringt das einen Vorteil für die Arbeitszeiterfassung, wenn sie über biometrische Merkmale durchgeführt wird?

  2. Omo am 10.02.2007 um 15:18 (Antworten)

    ich denke ja es bringt Vorteile den es wird der Betrug erschwert .

  3. kobalt am 10.02.2007 um 21:29 (Antworten)

    Erschwert. Das stimmt.

  4. ralf am 12.02.2007 um 22:28 (Antworten)

    finde es schlimm, dass den leuten grundsätzlich betrugsabsicht vorgeworfen wird. die argumentation “wenn du nichts zu verbergen hast, dann hast du nichts gegen biometrie” ist mathematisch nur eine andere formulierung für “wenn du was gegen biometrie hast, dann hast du was zu verbergen” (logische kontraposition). die letzte formulierung macht aber deutlich, wie dumm diese argumentation doch eigentlich ist, zumal es zahlreiche gründe gegen biometrische erfassung geht. ist die gelegenheit zum missbrauch da, wird er auch stattfinden.

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