Atze Schröder hat keinen Anspruch auf vollständige Anonymität

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Atze Schröder verliert Rechtsstreit gegen Wikimedia-Geschäftsführer.

In dem heise online vorliegendem Beschluss von vergangener Woche lehnen die Richter der Pressekammer nicht nur die Kostenentscheidung zu Ungusten Klemperts ab, sie gehen auch auf die Einzelheiten der Klage ein. Nach Überzeugung der Richter konnten die Anwälte des TV-Komikers keine überzeugenden Gründe vorbringen, seinen bürgerlichen Namen geheim zu halten. Der Kläger wende sich aus freien Stücken an die breite Öffentlichkeit und wecke damit auch öffentliches Interesse. Dass der Darsteller anonym zu bleiben wünsche, konnten die Richter zwar nachvollziehen – die Nennung des Namens alleine sehen sie aber nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung, die dieses öffentliche Interesse aufwiege.

Die Reaktion von Arne Klempert auf das Urteil: Atze muss zahlen.

Achso, und bevor Ihr jetzt wieder alle mit dem realen Namen um Euch werft: Bedenkt bitte, dass mit diesem Beschluss noch keine Rechtssicherheit in Bezug auf die Zulässigkeit der Namensnennung besteht. Denn es gibt da ja auch noch ein Verfahren in Berlin gegen einen Zeitungsverlag. Überlegt Euch also bitte gründlich, ob und in welchem Kontext Ihr den Namen nennen wollt.

Die Vorgeschichte: Atze Schröder vs. Wikipedia.

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2 Trackbacks

  1. Von RANDPOP » Blog Archive » Linkgewusel 28.06. am 28. Juni 2007 um 17:01

    [...] Atze Schröder vs. Sein Name Im Pass Netzpolitik berichtet über den Ausgang des Verfahrens um die Nennung von Atze Schröders wahrem Namen in der Wikipedia. Er warnt freundlicher‑ und gerechtfertigterweise davor, jetzt wie blöde überall diesen Namen zu posten. Arne Klempert beschäftigt sich dagegen mit der Frage, wer die ganzen Kosten zu tragen hat. [...]

  2. [...] Landgericht Hamburg hat entschieden: Atze Schröder hat keinen Anspruch auf vollständige Anonymität. [...]

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