Video-Plattformen und das deutsche Urheberrecht

Telepolis berichtet über den “Internetvideo-Boom in Deutschland?!

Vergleicht man die Verletzungen in Deutschland mit denen bei YouTube, erscheint das Problem erst einmal marginal, jedoch gibt es einen entscheidenen Unterschied: YouTube wird vom “Digital Millenium Copyright Act” geschützt, der die Rechteinhaber zwingt, erst einen sogenannten “DMCA-Letter” mit der Aufforderung zur Löschung des fraglichen Inhalts an YouTube zu schicken, bevor sie rechtliche Schritte einleiten können. Solange YouTube diesen Aufforderungen nachkommt, drohen vorerst keine Klagen. Anders sieht es in Deutschland aus, denn hier fehlt eine solche Instanz. Es ist noch nicht klar, ob die Videohoster oder die User für die Verletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, doch mit der zunehmenden Kommerzialisierung der Plattformen durch Werbung steigt das Risiko für die Videohoster. Aber selbst wenn “nur” die User verklagt würden, hätte dies negative Auswirkungen auf die Plattformen. Es kommt also noch einige Arbeit in diesem Feld auf die Videohoster zu.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Deutschland, Digitalkultur, Urheberrecht und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 11. Oktober 2006 um 09:09 | Permanent-Link

    Tja, so läufts – ein erfolgreiche Idee, die vom anarchischen Internet beflügelt wird und schon lockt der Kommerz und die “Majors” (zu welchen Google mittlerweile auch gezählt werden muss) sind da….

    Rolf Luginbuehl

  2. ninjaturkey
    Erstellt am 11. Oktober 2006 um 10:05 | Permanent-Link

    Ein deutsches YouTube wäre schon nach einer Woche von einer Abmahnwelle plattgemacht worden.

  3. DieterK
    Erstellt am 11. Oktober 2006 um 13:51 | Permanent-Link

    Google behauptet zwar, durch die Ausnahmebestimmungen des DMCAs – die für ISPs gemacht wurden, und die es genau so auch in Europa (E-Commerce-Richtlinie, Artikel 12,13,14) gibt – geschützt zu sein, aber ob dies wirklich so ist, darf bezweifelt werden.

    „Solange YouTube diesen Aufforderungen (zum löschen beanstandeter Inhalte) nachkommt, drohen vorerst keine Klagen.“

    Tatsächlich? Wenn die Medienindustrie nachweist, dass YouTube zu Copyrightverletzungen „ermuntert“ / „verleitet“, dann werden die Gerichte dem Spuk ganz schnell ein Ende machen. Auch Napster und die anderen p2p-Systeme haben immer eifrig gelöscht, genutzt hat es (in jeder Hinsicht) nichts.

    Und was macht denn die Attraktivität von YouTube aus? Amateur-Karaoke-Clips oder von den Nutzern gestohlene Inhalte?

    YouTube wurde nicht nur vom “anarchischen Internet beflügelt”, sondern zuerst einmal von der Investmentgesellschaft Seqoia Capital, die 11,5 Millionen Dollar riskierte – und nun auf Google-Aktien im 140fachen Wert sitz …

  4. markus
    Erstellt am 11. Oktober 2006 um 14:00 | Permanent-Link

    Fred von Lohmann von der EFF hatte mal vor wenigen Wochen über Youtube und “Safe Harbour” geschrieben: YouTube’s Balancing Act: Making Money, Not Enemies .

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.