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Mittwoch, 25. Januar 2006

T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T-Online gewonnen: T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.

Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.

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