Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T-Online gewonnen: T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.
Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.
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CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl,
Netzpolitik.org.