In Spanien ist ein Tauschbörsennutzer vor Gericht freigesprochen worden, wie die Futurezone berichtet: Kein Gefängnis für Tauschbörsennutzer.
Der Beklagte habe sich keines Vergehens schuldig gemacht, das eine Strafe rechtfertige, stellte Richter Paz Aldecoa in der nordspanischen Stadt Santander fest. Er verwies darauf, dass das Herunterladen von Musik aus dem Internet zu privaten Zwecken gängige Praxis und gesellschaftlich akzeptiert sei. Der Mann habe damit schließlich keine finanziellen Interessen verfolgt.
Schönes Urteil. Nichts anderes fordern wir in Deutschland: Tauschbörsenutzung und privates Kopieren zu nicht-kommerziellen Zwecken sollte als gesellschaftliche Realität akzeptiert und neue Wege für eine Legalisierung sollten gesucht werden.
Wer an Originalquellen interessiert ist: Vor zwei Tagen berichtete schon die spanische Zeitung El Mundo darüber: Una juez de Santander sentencia que descargar música por Internet no es delito.






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[...] Interessantes Urteil in Spanien Ein spanischer Richter hat die Klage gegen einen 40-jährigen Internet-Nutzer abgewiesen, der Musik für den privaten Gebrauch heruntergeladen und in einem Netzwerk mit anderen genutzt hatte. Der Beklagte habe sich keines Vergehens schuldig gemacht, das eine Strafe rechtfertige, stellte Richter Paz Aldecoa in der nordspanischen Stadt Santander fest. Er verwies darauf, dass das Herunterladen von Musik aus dem Internet zu privaten Zwecken gängige Praxis und gesellschaftlich akzeptiert sei. Der Mann habe damit schließlich keine finanziellen Interessen verfolgt. [netzpolitik.org] [futurezone.ORF.at] [...]
[...] Darum habe ich mir auch sehr gefreut über diese beiden Meldung bei der Netzpolitik: Ein hohes Tier der Musikindustrie spricht offen über das Ende von DRM und ein spanischer Richter erklärt Filesharing für gesellschaftlich akzeptiert und damit nicht bestrafbar. [...]