Schwarzboxwählen: Copyright schlägt Grundprinzipien der Demokratie
Posted on | Mai 10, 2006 |
Heise berichtet - quasi in eigener Sache - über den erfolglosen Versuch, Einblick in die Details von Wahlautomaten zu nehmen:
Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Aktensicht unter Berufung auf das Urheberrecht.
von Mathias Schindler um 13:14
abgelegt in: Deutschland, Urheberrecht, e-Democracygetaggt mit: Deutschland > e-Democracy > Urheberrecht
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