Die österreichische Arbeitskammer hat sich verschiedene Download-Stores angeschaut: Musikdownloads: Außer Spesen nix gewesen? Das Ergebnis ist ähnlich niederschmetternd wie vergleichbare Tests von netzpolitik.org, iRights.info und Stiftung Warentest in Deutschland.
Konkrete Forderungen der Arbeitskammer gibt es beim ORF zu lesen:
Die Informationen über die technischen Voraussetzungen, vertragliche und technische Nutzungseinschränkungen müssen im Internet leicht auffindbar und umfassend sein.
So soll es beispielsweise eine Geräteliste geben, wo Konsumenten sofort sehen, auf welchem Gerät sich die Musik abspielen lässt.
Will der Anbieter nur Nutzer aus einem bestimmten Land akzeptieren (Prüffaktor z. B. Ausgeberland der Kreditkarte) sollte er bereits auf der Startseite deutlich darauf hinweisen.
Außerdem sollen Verbraucher auf der Musikanbieter-Homepage auch mehrere Dateiformate zur Auswahl haben, damit sie die gewünschten Lieder auch tatsächlich herunterladen können.
Eine kostenlose Nachlademöglichkeit bei einem gescheiterten Download sollte allgemeiner Standard sein.
Allgemein sollte die Dienstleistung so genau beschrieben werden, dass Konsumenten auch bei Problemen von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen können.
Geschäftsklauseln wie „alle Dienste werden so wie sie sind ohne irgendeine Garantie angeboten“ sind für die Nutzer überraschend und benachteiligend.