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Freitag, 18. August 2006

NSA-Abhörmaßnahme für verfassungswidrig erklärt

Das “Terrorist Surveillance Program” der NSA, mit dem seit 2001 die Telefongespräche aller Amerikaner (außer QWest-Kunden) abgehört und automatisch ausgewertet wurden, ist verfassungswidrig. Das stellte gestern erstmals ein Bundesgericht (in Detroit) fest. Die American Civil Liberties Union (ACLU), die im Januar die Klage erhoben hatte, hat damit einen wichtigen Teilsieg errungen. Das Abhören ohne richterliche Genehmigung verletze die Grundrechte auf Privatsphäre und freie Rede, entschied die Bundesrichterin Anna Diggs Taylor. Komischerweise wurde die Auswertung der Verbindungsdaten, gegen die die ACLU ebenfalls geklagt hatte, vom Gericht nicht gestoppt, weil es bedeutet hätte, “dass wichtige Staatsgeheimnisse offengelegt werden müssten”. Die US-Regierung hat bereits Berufung eingelegt, und es scheint noch unklar, ob damit auch die einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Massenüberwachung aufgehoben wird. Dennoch ein wichtiger Schritt gegen die ausufernde Massenüberwachung, weil das Gericht auch sehr deutlich machte, dass der Präsident nicht über der Verfassung steht.

Details bei heise, heise, SpOn, und der ACLU, wo es sämtliche Dokumente dazu gibt.

3 Kommentare

  1. flynn am 18.08.2006 um 12:47 (Antworten)

    Och ne… Jetzt geht bestimmt das Geschrei um “Activist Judges” wieder los.

  2. Carsten 'cra' Raddatz am 18.08.2006 um 23:24 (Antworten)

    Krass ist auch, dass in einem Artikel vom Mai 2006 ganz nonchalant erwähnt wird, dass die Telefongesellschaften detaillierte Daten haben, die von der NSA dann geholt wurden.

    The “call detail records” are the electronic information that is logged automatically each time a call is initiated. For more than 20 years, local and long-distance companies have used call detail records to figure out how much to charge each other for handling calls and to determine problems with equipment.

    In addition to the number from which a call is made, the detail records are packed with information. Also included: the number called; the route a call took to reach its final destination; the time, date and place where a call started and ended; and the duration of the call. The records also note whether the call was placed from a cellphone or from a traditional “land line.”

    Die dauerhafte Speicherung der Verbindungsdaten ist also, für das Telefonnetz, schon Realität. Bis 9.11.2001 geht das zurück, und ein Schelm wer denkt, dass da nicht noch einige Millionen ältere Datensätze mehr herumliegen. Und sie sind nicht privat: “the NSA secretly collected call records of tens of millions of Americans”. Und nach Datamining-Art sucht ein Bot nach Mustern, ach wie präzise. Und: “It is not clear how much terrorist activity, if any, the data collection has helped to find.” Klartext: niemand weiß ob es irgendeinen noch so kleinen Beitrag geleistet hat, dass die NSA einen Verfassungsbruch begangen hat.

  3. [...] Der Rechtsausschuss des US-Senats hat zwei Gesetzesvorlagen zugestimmt, mit welchen die  weitereichenden Abhörprogramme der National Security Agency, legalisieren würden. Derzeit sind die flächendeckenden Abhörmaßnahmen noch unter Umgehung der (ohnehin nur dünnen) gesetzlichen Beschränkungen durchgeführt worden, die ACLU und andere haben bereits dagegen geklagt, und zwei Gerichte haben sie bereits für verfassungswidrig erklärt (s. auch hier). Mit den neuen Gesetzen würden diese Überwachungsmaßnahmen legalisiert und die Gerichtsverfahren an ein Geheimgericht überstelt werden. Eine gute Zusammenfassung gibt es bei Rabenhorst, dessen Bewertung wir uns hier anschließen: …mit der Legalisierung und Ausweitung der Überwachung elektronischer Kommunikation durch die US-Geheimdienste wird die USA nach dem Patriot Act einen weiteren Riesensatz hin zum Überwachungsstaat machen. von Ralf Bendrath um 15:25 | abgelegt in General, Datenschutz, Menschenrechte, USA Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links [...]

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