Musikindustrie an Youtube vor Google-Kauf beteiligt?

de.internet.com berichtet mit Verweis auf einen Artikel der New York Times, dass sich drei der vier grossen Musikkonzerne vor dem Youtube-Kauf durch Google Minderheitsbeteiligungen an der Video-Plattform gesichert haben. Die Aktienkäufe sollen im Rahmen von Lizenzverhandlungen für die Musikvideos der Major Labels erfolgt sein.

Die Beteiligung bringt beiden Seiten Vorteile, hieß es. Im Rahmen der abgeschlossenen Verträge fließen bis zu 50 Millionen Dollar an die Musikunternehmen. YouTube gerät hingegen nicht in Gefahr, von diesen mit Urheberrechtsklagen attackiert zu werden.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Musik im Netz, Urheberrecht und getagged , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

6 Kommentare

  1. Erstellt am 19. Oktober 2006 um 15:03 | Permanent-Link

    In einer nur leicht depressiven Lesart bedeutet der Satz

    YouTube gerät hingegen nicht in Gefahr, von diesen mit Urheberrechtsklagen attackiert zu werden.

    eigentlich ja folgendes:

    YouTube gerät hingegen nicht in Gefahr, von unabhängigen, kleinen Labels mit Inhalten versorgt zu werden.

    Na toll. Damit wird YouTube zu einer dummen Promo-Plattform. :(

  2. ninjaturkey
    Erstellt am 19. Oktober 2006 um 15:16 | Permanent-Link

    In einer anderen Lesart wird daraus:

    “für rund 50 Millionen US$ kann man sich bei der Musikinhdustrie Rechtssicherheit und ruhenden Lobbyismus kaufen.”

  3. ninjaturkey
    Erstellt am 19. Oktober 2006 um 16:49 | Permanent-Link

    Sorry, ich nochmal…

    Was mit eben noch einfiel – wieviel von der ausgekungelten Kohle kommt eigentlich den hart für die MI arbeitenden Künstlern zugute?

  4. markus
    Erstellt am 19. Oktober 2006 um 16:54 | Permanent-Link

    Ich hab keine Ahnung, wer davon wieviel Geld bekommt, wieviel Geld an wen weiter gegeben wird und wie die genauen Deals sind.

  5. DieterK
    Erstellt am 19. Oktober 2006 um 21:30 | Permanent-Link

    Da es sich um Lizenzeinnahmen handeln dürfte (man kann die Verträge mit YouTube aber auch so gestalten, dass YouTube ein Großhändler ist, dann sieht es wieder anders aus), müssten die Künstler 50 Prozent (das war jahrelang der Standardsatz, sofern dieser Punkt überhaupt geregelt war, seit etwa fünf Jahren versuchen die Labels eine wesentlich geringere Beteiligung zu vereinbaren …) erhalten.

    Bei den iTunes-Einnahmen halten die Musikkonzerne übrigens ihre vertraglichen Verpflichtungen genauestens ein, inklusive aller beim Tonträger-Verkauf üblichen Abzüge für Verpackung, Reserven für Retouren etc. Dies ist kein (schlechter) Witz, sondern die Realität!

  6. DieterK
    Erstellt am 20. Oktober 2006 um 07:44 | Permanent-Link

    Noch eine Ergänzung. Ich hatte völlig übersehen, dass es bei YouTube um Videoclips geht.
    Seit der MTV-Ära werden Videoclips in vielen Interpretenverträgen unter dem Punkt Promotion behandelt, das heißt obwohl die Interpreten durch Tantiemenabzug die Herstellungskosten (mindestens zum Teil) tragen, werden sie an eventuellen Einnahmen GAR NICHT beteiligt.

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